22.05.2018

Urteilsbegründung zu Fahrverboten liegt vor

Deutsche Städte können ab sofort einzelne Straßen für ältere Diesel sperren – das geht aus der kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig vorgelegten schriftlichen Urteilsbegründung zu Fahrverboten hervor. Für „zonale Verbote“ gelten hingegen strenge Anforderungen: Die Verhältnismäßigkeit muss in Bezug auf die wirtschaftlichen Folgen Berücksichtigung finden, heißt es. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, begrüßt die durch das Schriftstück gewonnene Rechtssicherheit für betroffene Städte und Gemeinden, welche nun ohne Übergangsfrist aktiv werden können, um die Emissionen zu senken. Fahrverbote sind zwar für den Verbraucher keine wünschenswerte Maßnahme, aber im Hinblick auf europäisches Recht und das Bundesimmissionsschutzgesetz bei der aktuellen Blockadehaltung der Bundesregierung und der Autokonzerne hinsichtlich Hardware-Nachrüstungen eine notwendige Maßnahme.

Umso dringender sieht der ACE die Bundesregierung in der Pflicht, die Verbraucher zu unterstützen, um deren Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Denn die Sicherung individueller Mobilität und der Gesundheitsschutz gehören zusammen. „Bundesverkehrsminister Scheuer spricht sich einerseits gegen Verbote aus, verhindert aber gleichzeitig technische Nachrüstungen – das ist paradox. Bundesministerin Svenja Schulze mahnt hingegen zu Recht die Hardware-Nachrüstung an: Im Koalitionsvertrag sind technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand vereinbart. Jetzt ist Zeit zum Handeln. Die Verursacher müssen die Kosten tragen und damit die Mobilität der Menschen und den Wert der Fahrzeuge sichern“, so Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE.

Kurzfristig heißt es: Stopp für Fahrzeuge mit einem zu hohen Schadstoffausstoß. Damit unschuldige Dieselfahrer sich nicht weiterhin mit Wertverlust konfrontiert sehen und nur die Kommunen in der Handlungspflicht sind, muss die Politik jedoch Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Autohersteller sowie die blaue Plakette zügig auf den Verhandlungstisch bringen. Die Kommunen und Verbraucher dürfen durch die Bundesregierung jetzt nicht alleine gelassen werden.

Stefan Heimlich: „Das Auto ist ein tolles Produkt. Es ermöglicht individuelle Freiheit und gesellschaftliche Teilhabe. Doch haben die Hersteller bei den Produkteigenschaften betrogen und die Käufer getäuscht. Da muss nun gehandelt werden. Nicht die Betrogenen, sondern die Betrüger müssen die Hardwarenachrüstung bezahlen. Rechtliche Instrumente hat die Bundesregierung dafür. Wird sie sich nun auf die Seite der gutgläubigen Verbraucher oder auf die der Betrüger stellen?“

Um die Schadstoffbelastung der Luft schnell und wirkungsvoll zu senken, sieht der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, verschiedene kurzfristige wie langfristige Maßnahmen als notwendig an. All diese können Fahrverbote verhindern und sind hier nachzulesen.

 

Weitere Informationen

>> ACE-Pressemitteilung v. 27.2.2018: Bundesverwaltungsgericht Leipzig erklärt Fahrverbote für zulässig - ACE begrüßt Rechtssicherheit.

 

Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist mit mehr als 630.000 Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2017) Deutschlands zweitgrößter Mobilitätsclub: Egal ob mit Auto, Bus, Bahn, Fahrrad, Flieger oder Motorrad unterwegs, als Mobilitätsbegleiter bietet der ACE jederzeit Schutz, damit es weitergeht. Kernleistung ist die Pannenhilfe.


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