27.02.2024

Unfallstatistik 2023: Nachbesserungen beim Verkehrssicherheitsprogramm dringend gefordert

© ACE Presse/M. Bachmann

  • Deutlicher Anstieg im Fußverkehr mit 408 Getöteten im Vergleich zum Vorjahr (368)
  • Bundesregierung muss Verkehrssicherheitsprogramm von 2021 schleunigst nachbessern
  • StVG- und StVO-Reform dringend notwendig, um Verkehrssicherheit vor Ort zu erhöhen

 

Berlin (ACE) – Die heute veröffentlichte Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes weist auch für das Jahr 2023 wieder gestiegene Zahlen bei Verletzten und Getöteten im Straßenverkehr aus. Einen Anstieg gab es vor allem bei Fußgängerinnen und Fußgängern: Während im Vorjahr bereits 368 Zufußgehende im Verkehr ums Leben gekommen sind, ist diese Zahl im letzten Jahr bedauerlicherweise auf über 400 gestiegen. Aus Sicht des ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, eine erschreckende Bilanz, die eine dringende Nachbesserung des Verkehrssicherheitsprogramms erfordert. Das selbstgesteckte Ziel der Bundesregierung von 40 Prozent weniger Verkehrstoten bis 2030 ist so nicht erreichbar.

 

Kerstin Hurek, Leiterin der Abteilung Verkehrspolitik des ACE, resümiert: „Vergleicht man die Zahlen vom letzten Jahr mit 2021, dem Jahr als das Verkehrssicherheitsprogramm von der damaligen Bundesregierung vorgestellt wurde, fällt die Bilanz noch drastischer aus: In der Gesamtschau ist die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens nach Corona um 10 Prozent gestiegen. Unter den schwächeren Verkehrsteilnehmenden hat sich diese Zahl jedoch nahezu verdoppelt: 18 Prozent mehr Tote unter den Radfahrenden, bei Fußgängerinnen und Fußgängern ist die Anzahl der Getöteten sogar um 19 Prozent gestiegen. Die Zahlen machen deutlich, dass die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmender auf dem Rad oder zu Fuß Priorität haben muss. Eine Kampagne für mehr Rücksicht und Achtung reicht ganz offensichtlich nicht aus. Die seit langem angekündigte Fußverkehrsstrategie lässt weiter auf sich warten. Auch die gestoppte StVG- und StVO-Reform muss jetzt kommen und darf nicht länger aus parteitaktischen Gründen verhindert werden. Damit würden Kommunen die Möglichkeit erhalten, wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der Vision Zero und zur Verkehrswende eigenständig umzusetzen. Sie wissen am besten, wo es Tempo-30-Regelungen zur Verkehrsberuhigung, einen breiteren Radweg oder eine Schulstraße braucht.“

Der ACE fordert darüber hinaus konkret von Bund und Ländern:

  • Ausbau von Radwegen verstärken und deren Nutzung sicherer, durchgängiger und sichtbarer machen
  • schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern mehr Platz einräumen 
  • Umbauten an gefährlichen Kreuzungen vornehmen, so dass bspw. Radfahrende diese auf baulich getrennten Radwegen erreichen
  • längere Grünphasen für Zufußgehende an Ampeln
  • eigene Ampeln für Radfahrerinnen und Radfahrer mit Vorrang vor dem Autoverkehr, sofern eine eigene Radverkehrsführung gegeben ist 
  • Personal für Verkehrsüberwachung, Kontrollen und Sanktionen aufstocken

 

Weiterführende Informationen

>> StVO-Novelle: Kommunen brauchen für Verkehrswende Handlungsspielraum

>> Der ACE zur StVG-Reform

 

 

Für Rückfragen und Interviewwünsche
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: presse@ace.de, Märkisches Ufer 28, 10179 Berlin
X (vormals Twitter): twitter.com/ACE_autoclub