16.06.2023

Reform des StVG gute Ausgangsposition für Verkehrswende in den Kommunen

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Berlin (ACE) – Den gestern vorgelegten Referentenentwurf einer Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wertet der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, als gute Ausgangsposition, die Mobilitätsansprüche der Zukunft zu gestalten. Insbesondere die Kommunen können direkt vor Ort bessere Mobilitätsangebote erarbeiten und umsetzen, wenn die Reform wie vorgeschlagen umgesetzt wird. Deshalb fordern wir den Gesetzgeber und den Bundesrat auf, den Reformvorschlag in den folgenden Beratungen nicht zu verwässern und damit seine Wirkung aufzuheben. Auch die Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss in der weiteren Folge zügig im Sinne der StVG-Reform erfolgen, so der ACE.

Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, macht deutlich: „Der Entwurf ist eine gute Basis und bietet den Kommunen mehr Möglichkeiten, Mobilität in Zukunft besser und schneller zu gestalten. Damit wird endlich umgesetzt, was der ACE seit langem fordert. Ob Busspuren, der Ausbau von Radwegen oder Tempolimits: Die Kommunen bekommen mehr Handlungsspielräume. Gleichzeitig darf dem reinen Autoverkehr nicht länger der Vorzug gegeben werden, was die Formulierung “Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ impliziert. Ziel muss das gute Vorankommen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sein. Jetzt kommt es darauf an, dass Bundesregierung, Parlament und Bundesrat abliefern. Sie können beweisen, wie ernst es ihnen mit der Zukunft der Mobilität, der Verkehrssicherheit und des Klimaschutzes ist. Denn die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) ihrer Umsetzung vor Ort nicht mehr im Wege steht.“

Mit dem vorliegenden Entwurf ist ein wichtiger Schritt getan, indem neben der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs nun auch gleichberechtigt die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung aufgenommen sind und Ländern und Kommunen mehr Entscheidungsspielräume eingeräumt werden. Dass die genannten Ziele tatsächlich gleichberechtigt sind, ist aufgrund einer Abweichung zwischen dem Gesetzestext und dessen Begründung noch nicht sicher: Der ACE befürchtet, dass der Spielraum der Kommunen an dieser Stelle auf null reduziert wird, da es im Gesetzesentwurf zu § 6 Abs. 4a Satz 3 StVG heißt: „[…] Anordnungen müssen neben […] die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen.“ Der ACE regt deswegen an, das Wort “müssen” durch “sollen” zu ersetzen.

Der ACE begrüßt überdies ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf vorsieht, dass „die Regelungsziele Verbesserung des Schutzes der Umwelt (einschließlich des Klimaschutzes), Schutz der Gesundheit und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung für sich allein genommen ausreichen, um auf dieser Grundlage eine verkehrsregelnde Bestimmung auf der Verordnungsebene zu erlassen“. Das ermöglicht den Kommunen, Maßnahmen auch ohne Verkehrszählungen und Unfallstatistiken – allein zur Verbesserung der Lebensqualität und der Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit – anzuordnen.

 

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