10.07.2025

Sicher unterwegs mit dem Camper: Essenzielle Verkehrsregeln während der Fahrt im Wohnmobil

  • Während der Fahrt gilt Anschnallpflicht für alle Insassen
  • Kindersitzregelungen gelten auch im Campervan oder Wohnmobil
  • Regelungen zur Gurtpflicht auf hinteren Plätzen von Fahrzeugalter und -modell abhängig

 

Berlin (ACE) –Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist, hat sein Zuhause auf vier Rädern immer dabei. Zu verlockend scheint die Möglichkeit, sich das auch während der langen Urlaubsfahrt zunutze zu machen und mal eben auf die Toilette zu verschwinden oder sich für ein Nickerchen hinzulegen. Warum das nicht erlaubt ist und welche Regelungen außerdem noch bei der Fahrt im Wohnmobil beachtet werden müssen, erläutert der ACE Auto Club Europa.

 

Abschnallen verboten

Auch wenn es reizvoll ist, während der Fahrt Dinge im Wohnmobil zu erledigen oder ein Nickerchen einzulegen, ist das verboten. Solange das Fahrzeug in Bewegung ist, gilt für alle Insassen Anschnallpflicht: Das heißt, das Abschnallen ist selbst für einen kurzen Toilettengang verboten und kann ein Bußgeld von 30 Euro nach sich ziehen. Auch der ACE warnt davor, sich während der Fahrt abzuschnallen und im Camper zu bewegen. Selbst bei geringen Geschwindigkeiten können Passagiere bei einem Aufprall durch das Fahrzeug geschleudert werden. Einzige Ausnahme: Kommt es im Stau tatsächlich zum Stillstand, darf der Gurt gelöst werden. Sobald der Verkehr wieder rollt, müssen alle Passagiere wieder angeschnallt auf ihren Plätzen sein.  

 

Achtung: Im Wohnwagen dürfen sich während der Fahrt keine Personen befinden. Alle Mitreisenden müssen also im Zugfahrzeug Platz finden. Kommen Hund oder Katze mit auf Reisen, gelten sie im Fahrzeug als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden. Während der Fahrt dürfen sich also auch Tiere nicht frei im Wohnmobil bewegen.  Hierfür kann eine Transportbox oder ein Tiergeschirr mit Rückhaltesystem genutzt werden

 

Auch der Kindersitz muss mit

Wer mit kleinen Kindern reist, muss sie im Campervan oder Reisemobil, genau wie im Pkw, in einem geeigneten Kindersitz anschnallen, wenn sie jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 150 Zentimeter sind. Wird das Kind nicht ordnungsgemäß gesichert, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt gerechnet werden. Kindersitze dürfen nur auf zugelassenen Sitzen montiert werden, die für das jeweilige Kindersitzmodell geeignet sind. In der Regel sind das vorwärtsgerichtete Plätze mit Dreipunktgurt. Sitze, die mit Beckengurten befestigt werden, erfüllen nicht mehr die Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04. Dementsprechend ist eine Mitnahme von Kindern unter drei Jahren in Fahrzeugen, die nicht über einen Dreipunktgurt verfügen, ausgeschlossen. Sind die vorwärtsgerichteten Sitze bereits belegt, können Kindersitze ausnahmsweise auch auf rückwärtsgerichteten Sitzen befestigt werden, wenn sie für eine derartige Nutzung zugelassen sind. Sind alle geeigneten Plätze bereits mit Kindern in Kindersitzen besetzt, dürfen Kinder ab drei Jahren auch nur mit dem Sicherheitsgurt gesichert werden, wovon der ACE im Sinne der Verkehrssicherheit aber abrät.

 

Achtung: Im europäischen Ausland gelten mitunter abweichende Regelungen. Vor Fahrtantritt sollte sich über die Bestimmungen im Zielland sowie in Transitländern, beispielsweise über die Länderinformationen des ACE, informiert werden. Hier ein paar Beispiele:

 

  • Italien: Kinder bis neun Kilogramm müssen in einer rückwärtsgerichteten Babyschale sitzen. Auf dem Beifahrersitz ist der Airbag zu deaktivieren. Kinder unter 150 Zentimeter und bis 36 Kilogramm Gewicht benötigen einen passenden Kindersitz. Achtung bei Mietcampern: Seit 2020 brauchen Kinder bis drei Jahre in Italien ein Sitzsystem mit Alarmsignal. Die Pflicht gilt nur für Fahrzeuge mit italienischem Kennzeichen.
  • Spanien: Minderjährige unter 18 Jahren und bis 135 Zentimeter müssen in einem geeigneten Kindersitz auf der Rückbank sitzen, es sei denn, dies ist baulich unmöglich oder alle Rücksitze sind belegt.
  • Frankreich: Kinder unter zehn Jahren dürfen nicht vorn sitzen und müssen einen passenden Kindersitz nutzen.

 

Wie viele dürfen mit?

In einem Wohnmobil dürfen nur so viele Personen mitfahren, wie zugelassene Sitzplätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sind. Die maximale Anzahl an Personen ist im Fahrzeugschein vermerkt und darf nicht überschritten werden. Im hinteren Bereich des Wohnmobils unterscheiden sich die Regelungen zur Gurtpflicht je nach Alter und Modell des Wohnmobils. Wer einen Oldie mit Zulassung vor 1992 fährt, hat mitunter auf den hinteren Plätzen gar keine Gurte. Entsprechend gibt es weder eine Gurtpflicht noch eine Pflicht zum Nachrüsten. Achtung: Kinder unter drei Jahre dürfen auf solchen Sitzen unter keinen Umständen transportiert werden. Kinder zwischen drei und 12 Jahren müssen vorrangig auf Sitzen platziert werden, auf denen sie mit zugelassenen Rückhaltevorrichtungen angeschnallt werden können. Weitere Kinder dürfen dann auch auf anderen Plätzen transportiert werden. Kinder mit einer Körpergröße über 150 Zentimeter dürfen auf allen Sitzen auch ohne Gurte mitfahren. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ACE dennoch, nur weitere Personen mitzunehmen, wenn diese sich zumindest mit einem Gurt sichern können.

 

 

Weitere Informationen:

>>Verkehrsregeln in den Urlaubsländern

>> Wildcamping in Europa: Wo die Freiheit grenzenlos ist und wo nicht

>> Parken mit Wohnmobil und Wohnwagen: Wo was erlaubt ist

 

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