04.01.2017

Risiko „Guckloch-Piloten“

Stuttgart (ACE) 4. Januar 2017 – Sobald die Temperaturen nachts unter null Grad fallen, sind sie wieder unterwegs und gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer: die „Guckloch-Piloten“. Doch auch wer sein Nummernschild vor Fahrtantritt nicht von Eis und Schnee befreit, riskiert ein Bußgeld. Darauf weist der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, hin: „Es gehört zur Sorgfaltspflicht, unter anderem die Autoscheiben und das Kennzeichen vor Beginn der Fahrt vom Eis zu befreien. Ein einfaches Guckloch ist zu wenig, die komplette Rundumsicht ist zu 'enteisen'", so Philipp Heise, Kfz-Experte des Clubs.

Denn laut Straßenverkehrsordnung muss die Sicht aus dem Auto vollständig möglich sein. Es sollten deshalb alle Scheiben, also auch die Seitenscheiben und die Spiegel, komplett von Eis und Schnee befreit werden. Auch ist zu beachten, dass das Eiskratzen am Auto nicht bei laufendem Motor erfolgen darf.

Die Sorgfaltspflicht endet aber nicht bei der eigenen Sicht. Liegen Schnee oder Eisplatten auf dem Fahrzeug, müssen diese ebenfalls vor Fahrtantritt entfernt werden, damit der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird.
Zudem müssen alle Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt auch für Motorhaube, Autodach, Kennzeichen und Kofferraum des Fahrzeugs.
Ist das nicht der Fall, können unterschiedliche Bußgelder verhängt werden: Beim „Guckloch“ beträgt das Bußgeld in aller Regel 10 Euro, wenn es deswegen zu einem Unfall kommt, sind es 35 Euro.
Für herabfallende Eisplatten sind Bußgelder in Höhe von 25 Euro möglich, jedoch nur, wenn es nicht zu einem Schaden gekommen ist. Bei Schädigungen anderer Verkehrsteilnehmer, also wenn es Verletzte oder sogar Todesopfer gibt, liegen bereits Verstöße gegen das Strafgesetzbuch vor.

© ACE / Sarper

Zumindest bei Fahrtantritt müssen die Kennzeichen von Schnee befreit sein


Die Kfz-Versicherung kann bei einem Unfall, der durch vereiste Scheiben, herabfallenden Schnee oder nicht ausreichende Sicht verursacht wurde, in der Kasko-Versicherung die Leistung je nach Schwere des Falls kürzen.
„Am besten ist es, bei Fahrt-Ende am Abend schon entsprechend Vorbereitungen für den nächsten Morgen zu treffen, damit das Eis nicht so stark an der Scheibe haftet“, so Heise. Dazu eignen sich etwa spezielle Folien. Auch Klarspüler kann helfen, damit das Eis nicht so fest haftet. Dafür die Scheibe mit einer Sprühflasche einsprühen. Wer die Scheibenwischer hochklappt, kann sicherstellen, dass die sensiblen Gummilippen nicht festfrieren.

Weitere Winter-Tipps:

Winterreifen und Winterreifenpflicht

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Als Kennzeichnung für einen zugelassenen Winterreifen steht das M+S–Symbol (M+S = Matsch und Schnee).
Wissenswert: Allwetter- oder Ganzjahresreifen gelten vor dem Gesetz als Winterreifen – zumindest dann, wenn Sie über die M+S-Kennzeichnung verfügen.

Elastizität
Im Vergleich zu Sommerreifen bleiben M+S-Reifen dank einer weicheren Gummimischung auch bei starken Minustemperaturen weich und elastisch und sichern so die notwendige Verzahnung mit dem Untergrund.

Profiltiefe
Die gesetzliche Vorschrift von 1,6 mm Profiltiefe reicht nach Ansicht der ACE-Sicherheitsexperten bei Winterreifen gewöhnlich nicht aus: Bereits ab Profiltiefen unter 4 mm sind Beeinträchtigungen bei den Wintereigenschaften feststellbar. Das Profil der Winterreifen sollte daher immer mindestens 4 mm betragen.

Schneeketten

„Kettenauflegen sollte immer bereits zu Hause einmal „trocken“ ausprobiert werden“, so Heise weiter. Vor der Fahrt in winterliche Gefilde darauf achten, dass die Schneeketten im Kofferraum ganz oben deponiert werden, damit sie im Falle des Falles schnell griffbereit sind. Handschuhe und Lappen gehören mit in die Schneekettentasche.

Motorraum:

Kaltstart

Nie den Motor im Stand warm laufen lassen, denn das schadet der Umwelt und ist deshalb gesetzlich verboten. Außerdem führt es zu höherem Motorenverschleiß, denn es dauert sehr lang, bis der Motor im Stand warm wird. Besser ist es, den Motor erst unmittelbar vor der Abfahrt zu starten.

Batterie

Die Batterie leidet unter winterlichen Temperaturen. Falls die Fahrzeugbatterie älter als zwei Jahre ist, sollte man daher schon vor dem ersten Kälteeinbruch einen Batterie-Check vornehmen lassen. Besonders bei kalten Temperaturen ist es zweckmäßig, ein Überbrückungskabel an Bord zu haben.

Scheibenfrostschutz

Streusalz und Gischt vernebeln im Winter schnell die Sicht. Daher ist es ratsam, immer für ausreichend Scheibenwaschwasser zu sorgen. Wichtig hierbei: Die richtige Mischung mit Frostschutzmitteln, damit Behälter, Leitungen und Waschwasserdüsen nicht einfrieren.

Motorfrostschutz

Auch im Motorkühlsystem ist ein Wasseranteil vorhanden. Damit das Kühlsystem nicht einfriert, ist es wichtig, vor den ersten Minustemperaturen den Gefrierpunkt der Kühlflüssigkeit zu überprüfen.

Innenraum:

Türdichtungen

Zur Pflege von Türdichtungen eignet sich Talkum-Pulver oder Silikonspray. Diese Behandlung hilft auch gegen das Festfrieren der Gummidichtlippen.

Beschlagene Scheiben

Durch Temperaturunterschiede oder Schneematsch gelangt im Winter mehr Feuchtigkeit in den Fahrzeuginnenraum, als die kühle Luft aufnehmen und ableiten kann. Dies führt meist zu beschlagenen Scheiben. Dagegen hilft der Einsatz der Klimaanlage. Diese kann meist bei jeder Temperatureinstellung betrieben werden und dient als aktiver Luftentfeuchter.
Um schneller eine freie Sicht zu bekommen, lohnen sich der parallele Einsatz von Klimaanlage, höchster Gebläsestufe und Sonnenblenden. Die Sonnenblenden sorgen dafür, dass der Luftstrom länger im Kontakt mit der Frontscheibe ist.

>> Pressefoto: Guckloch

>> Pressefoto: Winterverkehr

 

Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC), www.eac-web.eu