- Einheitliche Qualitätsstandards bei der MPU-Vorbereitung etablieren und Betroffene besser informieren
- Stärkere Integration des Fußverkehrs in die deutsche Verkehrspolitik und klares Bekenntnis zur Vision Zero
Berlin (ACE) – Anlässlich des 63. Verkehrsgerichtstags, der vom 29. bis zum 31. Januar 2025 in Goslar stattfinden wird, hat der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, Stellungnahmen zu zwei Arbeitskreisen verfasst. Diese Forderungen und Empfehlungen werden in Goslar zur Diskussion und juristischen Beratung gestellt.
Stellungnahme zum AK II: MPU-Vorbereitung unter der Lupe
Der ACE betont in seiner Stellungnahme die Bedeutung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) als bewährtes Instrument zur Förderung der Verkehrssicherheit. Während die Qualität der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen hoch ist, weist der ACE auf die Problematik unseriöser Anbieter im Bereich der MPU-Vorbereitung hin. Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen, fordert der ACE Auto Club Europa gesetzlich festgelegte Qualifikationen sowie eine Zertifizierung von MPU-Vorbereitungsanbietern, um einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten. Zudem schlägt der ACE die Einrichtung einer zentralen Online-Plattform vor, die umfassende Informationen über den MPU-Prozess bereitstellt und eine Positivliste anerkannter Fahreignungsberaterinnen und -berater führt. Die Anforderungen an die Grundqualifikation sollten sich an den Empfehlungen der Projektgruppe „MPU-Reform“ orientieren. Dazu gehören ein Masterabschluss in Psychologie, verkehrspsychologische Zusatzqualifikationen und regelmäßige Fortbildungen. Ergänzend plädiert der ACE für eine transparente Information der Betroffenen durch standardisierte Schreiben, um eine bessere Orientierung und mehr Verbraucherschutz zu gewährleisten.
>> Die ausführliche ACE-Stellungnahme zum AK II ist hier zu finden.
Stellungnahme zum AK VI: Fußgänger im Straßenverkehr – Opfer oder Täter?
Die Stellungnahme des ACE betont die Dringlichkeit, Fußgängerinnen und Fußgänger im Straßenverkehr besser zu schützen. Im Hinblick auf über 28.000 Verletzte und 437 Todesfälle im Jahr 2023 fordert der ACE Maßnahmen wie eine fußgängerfreundliche Infrastruktur, Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Priorisierung des Fußverkehrs in der Verkehrsplanung. Zusätzlich plädiert der ACE für verstärkte Aufklärung, härtere Sanktionen für alle Verkehrsteilnehmenden bei Fehlverhalten und technische Innovationen wie Fußgängererkennungssysteme. Der Fußverkehr wird zudem als umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Verkehr hervorgehoben, mit dem Ziel, Klimaschutz und Verkehrssicherheit zu verbinden. Insbesondere unterstützt der ACE Auto Club Europa die Vision Zero und fordert deren Verankerung in der deutschen Verkehrspolitik.
>> Die ausführliche ACE-Stellungnahme zum AK VI ist hier zu finden.
Weitere Informationen:
>> Alle ACE-Stellungnahmen zum 63. Verkehrsgerichtstag
>> Programm des 63. Deutschen Verkehrsgerichtstags
>> Politische Positionen des ACE
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