Mann wählt aus verschiedenen Themen aus
© Nicolas Herrbach/istock.com

61. Deutscher Verkehrsgerichtstag

Hat vom 25. bis 27. Januar 2023 stattgefunden

Der Verkehrsgerichtstag ist ein Kongress, den der gleichnamige Verein Deutscher Verkehrsgerichtstag e.V. veranstaltet. Dieses Symposium findet seit 1963 alljährlich in der letzten Januarwoche in Goslar statt. Lediglich in den letzten Jahren gab es coronabedingt Ausnahmen. 

Auf der Tagung beraten Verkehrsjuristinnen und -juristen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Vereinen – wie beispielsweise der ACE Auto Club Europa und der TÜV – juristische Sachverhalte, Präzedenzfälle und Entwicklungen rund um die Themen Verkehr, Sicherheit und Recht. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat von Beginn an große Beachtung gefunden. Seine Ergebnisse und Empfehlungen – besonders zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – flossen vielfach in Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Gerichtsurteile ein.

Informationen und Veranstaltungen des ACE

Ob Mobilitätssalon oder Podiumsdiskussion, der ACE lädt das ganze Jahr über zu Veranstaltungen rund um die Mobilität ein.

Weitere Veranstaltungen
(C) Deutscher Verkehrsgerichtstag

ACE-Forderungen

Nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen ist die Mobilität fast wieder auf dem Intensitätsniveau wie vor der Pandemie. Die Auslastungen von Straßen, Radwegen, Bahn- und Flugstrecken steigen stetig und auch die Nutzung des ÖPNV zieht wieder an. Zudem haben sich einige Rahmenbedingungen verändert, politische Entscheidungen haben Weichen gestellt und Innovationen sind auf dem Vor- oder Durchmarsch. Zum 61. Verkehrsgerichtstag vom 25. bis 27. Januar 2023 in Goslar hat der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, Stellungnahmen zu insgesamt vier Arbeitskreisen formuliert, die den juristischen Herausforderungen immer anspruchsvoller werdender Mobilitätsbedürfnisse zur Klärung verhelfen sollen.

AK I: Fahrzeugdaten

Moderne Fahrzeuge sammeln bereits jetzt eine Vielzahl von Daten, die zum Betrieb des Fahrzeugs notwendig oder sinnvoll sind. Der technische Fortschritt, insbesondere bei der Entwicklung teilautonomer und autonomer Systeme, wird dafür sorgen, dass die Menge der gesammelten Daten weiter zunimmt. Bereits jetzt ist in vielen Fahrzeugen eine Umfeldüberwachung durch Videoaufzeichnungen eingebaut.

Der ACE fordert mit Blick auf den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher

  • die sichere Gewährleistung, dass ausschließlich Berechtigte Zugriff auf die durch ein Fahrzeug gesammelten Daten erhalten
  • den Ausschluss unbefugter Eingriffe von außen
  • den Interessen verschiedener Datennutzenden aus der Versicherungswirtschaft, der Automobilindustrie, des Daten- und Verbraucherschutzes, der Polizeibehörden sowie der Wissenschaft gerecht zu werden
  • das persönliche Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher zu priorisieren
  • transparente Regeln zur Verwendung der gesammelten Daten

Die ausführliche Stellungnahme des Auto Club Europa zum AK I als PDF.

AK II: Halterhaftung bei Verkehrsverstößen: Ein Beitrag der Verkehrssicherheit?

Die Halterhaftung in Bußgeldangelegenheiten ist in Deutschland seit Jahrzehnten ein Streitpunkt: Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken hat sich diese bisher hierzulande nicht durchgesetzt. Die Behörden stehen immer wieder vor dem Dilemma, dass Fahrzeugführende bei erheblichen Verstößen gegen die StVO nicht ermittelt werden können, da die Fahrzeughalterinnen oder -halter keine Angaben machen können oder wollen. Das Nichtvorhandensein einer Regelung ist noch immer eine offene Flanke in den Bemühungen um mehr Verkehrssicherheit, da auch bei Fehlverhalten oftmals keine Sanktionen befürchtet werden müssen.

Um Ordnungswidrigkeiten effektiv zu bekämpfen, fordert der ACE als Europas Mobilitätsbegleiter

  • die Einführung der Halterhaftung nach niederländischem Vorbild
  • das Verhängen von Verwaltungssanktionen gegen die Person, die zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung für das Kennzeichen als Halter registriert war
  • dass sich Fahrzeughaltende durch Benennung der tatsächlich verantwortlichen Person selbst entlasten können
  • mehr Sanktionsmöglichkeiten für Fehlerverhalten im Straßenverkehr
  • das Wissen, wem ein Fahrzeug zur Nutzung überlassen wurde, zum Bestandteil der Sorgfaltspflicht eines jeden Fahrzeughaltenden zu machen

Die ausführliche Stellungnahme des Auto Club Europa zum AK II als PDF.

AK III: KI-Haftung im Straßenverkehr / Haftung beim autonomen Fahren

Die bisherige Regelung, dass der Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin haften, ist aus Sicht des ACE nicht vollständig auf autonome Fahrzeuge übertragbar. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Fahrzeug hat der Fahrzeugführende in einem autonomen Fahrzeug durch Aktivierung der automatisierten Fahrfunktion nicht zwingend die tatsächliche Gewalt über das Fahrzeug. Dies wäre Voraussetzung für die Anwendung des sogenannten deliktischen Schadensrechts des Bundesgesetzbuches (BGB), welches auf dem Verschuldensprinzip basiert. Das wiederum heißt, dass ein Schaden bei einem Dritten durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung eingetreten sein muss.

Bereits 2019 hatte der ACE anlässlich des Verkehrsgerichtstages auf Klarheit der Haftungsrisiken gedrungen. Heute erneuern wir unsere Forderung und ergänzen, dass

  • eine klare Rechtsgrundlage, wie mit Entschädigungen bei Unfällen durch autonome Fahrzeuge umzugehen ist, eingeführt werden muss
  • nur derjenige die „tatsächliche Gewalt“ über ein Fahrzeug haben kann, der im Zeitpunkt des Unfalls ohne weitere Umwege Einfluss auf das Fahrzeug nehmen kann
  • sich der Rechtsrahmen an tatsächlichen, realen Abläufen beim Fahren mit einem autonomen Fahrzeug orientiert
  • auf hochtheoretische und abstrahierte Rechtskonstruktionen verzichtet wird, um die Entschädigung von Unfallopfern nicht unnötig zu erschweren

Die ausführliche Stellungnahme des Auto Club Europa zum AK III als PDF.

AK V: Auf der Suche nach geltenden und erforderlichen Grenzen für E-Scooter, Fahrräder & Co

Fahrräder, E-Scooter und weitere neue Formen der individuellen Mobilität boomen. Gleichzeitig steigt auch die Anzahl der im Straßenverkehr verunfallten und getöteten Verkehrsteilnehmenden wieder besorgniserregend an. Markant dabei ist die verhältnismäßig hohe Zahl an Selbstunfällen, insbesondere bei E-Scootern und Pedelecs unter Alkoholeinfluss. Nach einem Tiefststand im Jahr 2021 ist für 2022 wieder ein Anstieg der Verkehrstoten und der im Straßenverkehr verunfallten Personen zu verzeichnen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss birgt dabei ein besonders hohes Risiko der Verkehrsgefährdung. Und gerade bei E-Scooter, Pedelec & Co. ist der Anteil alkoholbedingter Verkehrsunfälle verhältnismäßig hoch, die Sanktionen hingegen relativ gering.

Zur Steigerung der Verkehrssicherheit fordert der ACE, dass

  • Bußgelder für sicherheitsrelevante Vergehen, wie etwa Tempo-, Abstands- oder Überholverstößen, im Straßenverkehr deutlich erhöht werden
  • der Bußgeldtatbestand ab 0,5 Promille und die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille – mit Ausnahme von Fußgängerinnen und Fußgängern – auf alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr übertragen werden

Die ausführliche Stellungnahme des Auto Club Europa zum AK V als PDF.

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Der 62. Deutsche Verkehrsgerichtstag findet vom 24. bis 26. Januar 2024 in Goslar statt.

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