ACE begrüßt Empfehlungen zu Verbesserungen bei Verkehrssicherheit und -recht, bei der Verhinderung von Dieselfahrverboten sieht der ACE vor allem die Autohersteller in der Pflicht
Berlin / Goslar (ACE) – Ein beherrschendes Thema auf dem Verkehrsgerichtstag war in diesem Jahr die Debatte um Dieselfahrverbote. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE: „Die Diskussion um Luftreinhaltegrenzwerte und Messstationen gäbe es nicht, wären Autos sauber. Die Autohersteller sind es, die garantiert saubere Fahrzeuge bauen und anbieten müssen – im langfristig definierten gesetzlichen Rahmen. So kann das Recht auf Gesundheit und Mobilität in Einklang gebracht werden.“
Entsprechend seiner Forderung vor dem Verkehrsgerichtstag schließt sich der ACE der Empfehlung des Arbeitskreises VII an, dass Hardware-Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge angegangen werden müssen: verursachergerecht unter Kostenbeteiligung der Autohersteller. „Der Verbraucher darf nicht für den Betrug der Hersteller zur Kasse gebeten werden“, betont Stefan Heimlich. Die Aufforderung des Verkehrsgerichtstages an den Gesetzgeber, ein Gesamtkonzept zur Reduzierung sämtlicher verkehrsbedingter Emissionen zu entwickeln, begrüßt der ACE. Schließlich unterstreicht es die langjährige Forderung von Deutschlands zweitgrößtem Autoclub. Hingegen die Grenzwerte für Luftschadstoffe jetzt in Frage zu stellen, lenkt vom eigentlichen Problem ab.
Mit den strafrechtlichen Risiken beim automatisierten Fahren – bei zunehmender Verlagerung der Verantwortung vom Menschen auf die Technik – beschäftigte sich der Arbeitskreis II. Der ACE schließt sich der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages an, dass Fahrzeuge mit automatisierten Fahrfunktionen zwingend mit einem sogenannten Event Data Recorder auszustatten sind, der sämtliche relevanten Unfall- und Ereignisdaten standardisiert während der Fahrt aufzeichnet und im Auto speichert.
Hannes Krämer, Leiter Recht beim ACE, erläutert: „Im Falle eines Unfalls muss klar sein, wer das Steuer in der Hand hatte – Mensch oder Maschine.“ Zur objektiven, schnellen und vor allem sicheren Aufklärung zivil- und strafrechtlich relevanter Ereignisse vertritt der ACE die Position, im Sinne der Gleichbehandlung aller Beteiligter, die Daten bei einem neutralen Treuhänder zu speichern. Um die effektive Verfolgung von Delikten zu gewährleisten, schließt sich der ACE zudem der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages an, dass die maximal mögliche Automatisierungsstufe des Fahrzeugs in geeigneter Weise kenntlich gemacht wird. Beispielsweise wäre hier – für die schnelle Einschätzung vor Ort – eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren denkbar.
Im Arbeitskreis V sieht sich der ACE in seiner Position bestätigt, dass Alkohol-Interlock-Programme (AIP) als Ergänzung zum bestehenden Maßnahmenspektrum für alkoholauffällige Kraftfahrer zur Verhinderung von Alkoholfahrten einzuführen sind. Essentiell ist dabei die Kombination aus Alkohol-Wegfahrsperre, dem sogenannten Alkolock und einem begleitenden verkehrspsychologischen Programm. Vor dem Hintergrund, dass Alkohol zu den häufigsten Unfallursachen mit Todesfolge im Straßenverkehr zählt, ist ein Pilotversuch für erstmals alkoholauffälliger Kraftfahrer in Deutschland zu starten, in dem die Wirksamkeit von Alkolocks erprobt wird.
Aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials begrüßt der ACE die Empfehlung des Verkehrsgerichtstages, zur Prävention europaweit verpflichtend Alkohol-Interlock-Geräte im gewerblichen Personen- und Güterverkehr einzubauen.
Die Empfehlungen des Arbeitskreis VI zu Lkw- und Busunfällen sowie möglichen Gegenmaßnahmen entsprechen der ACE-Position, dass das Potenzial der Assistenzsystemtechnik, vor allem für die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer, vollumfänglich auszunutzen ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den internationalen Gremien weiterhin darauf einzuwirken, dass die Notbremsassistenten von Lkw und Bussen vor einer Kollision hundertprozentig zum Stehen kommen und nicht dauerhaft abschaltbar sind. In alle neuen Lkw und Busse gehören darüber hinaus akustisch und visuell warnende Abbiegeassistenten. Die Weiterentwicklung einer Notbremsfunktion ist durch die Hersteller voranzutreiben, um die Zuverlässigkeit der Systeme weiter zu erhöhen. Der ACE geht hier mit seiner Forderung über die Empfehlung des Verkehrsgerichtages hinaus, und fordert auch die Nachrüstung der Bestandsflotte mit Abbiegeassistenten.
Die vollständigen Stellungnahmen des ACE Auto Club Europa zu den Arbeitskreis-Themen II, V, VI und VII des Verkehrsgerichtstages 2019 finden Sie hier.
Weitere Informationen:
Über den 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 23. bis 25. Januar 2019
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