08.01.2024

Bahnstreik: Was Reisende jetzt wissen müssen

© Deutsche Bahn AG

  • Bahnstreik ab Mittwochnacht bis Freitagabend
  • Alternativ Homeoffice machen oder Fahrgemeinschaft bilden
  • Keine Erstattung bei Deutschlandticket

 

Berlin (ACE) – Die Lokführergewerkschaft GDL hat ihre Mitglieder zu mehrtägigen Streiks von Mittwoch bis Freitag aufgerufen. Bereits in der Nacht zu Mittwoch, den 10. Januar, soll der Personenverkehr bestreikt werden. Das betrifft sowohl Fernzüge der Deutschen Bahn (DB) als auch deren Regionalverkehr und den ÖPNV in bestimmten Regionen, wenn dieser durch die DB betrieben wird.

 

Auch wenn die Deutsche Bahn einen Notfahrplan aufstellen will, empfiehlt der ACE allen nach Möglichkeit ihre Reise zu verschieben. Pendelnde sollten jetzt schon prüfen, ob sie während des Streiks aus dem Homeoffice arbeiten können. Wer auf die Fahrt nicht verzichten kann, sollte sich jetzt schon um eine passende Verbindung bemühen und deutlich mehr Zeit einplanen. Das Auto bietet sich als alternatives Verkehrsmittel an, jedoch sollte auch mit volleren Straßen gerechnet werden. Der ACE empfiehlt zur Verkehrsentlastung Fahrgemeinschaften zu bilden. Achtung, zeitgleich ist in dieser Woche mit Verkehrsbeeinträchtigungen durch Protestaktionen der Landwirte zu rechnen.

 

Entschädigung für Reise einfordern

Ist eine Reise mit dem Fernverkehr geplant, die nun durch den Streik beeinträchtigt wird oder gar ausfällt, stehen die Chancen gut, dass Reisende sich ihren Ticketpreis erstatten lassen können. Wird der Zielbahnhof mit einer Verspätung von einer Stunde erreicht, können Reisende 25 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung erhalten. Ab 120 Minuten gibt es dann die Hälfte des Fahrkartenpreises zurück. Ist die Verspätung von einer Stunde oder mehr erwartbar, wie etwa bei Streik, kann auch ganz von der Reise zurückgetreten werden, so dass der gesamte Ticketpreis erstattet wird.

 

Dafür müssen Passagiere das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen: Dies kann online oder postalisch versendet werden. Wer es direkt mit der Fahrkarte und einer Bestätigung der Verspätung in einem DB Reisezentrum vorlegt, erhält die Entschädigung sofort. Die Bestätigung der Verspätung kann entweder über den Zugbegleiter oder die Zugbegleiterin, an den DB Informationen oder in den DB Reisezentren direkt erteilt werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Anzeigetafeln fotografiert oder Screenshots der jeweiligen Behinderung aus der DB-App vorgenommen werden.

 

ACE-Hinweis: Zwar entfällt seit 7. Juni 2023 durch die Neufassung der EU-Verordnung "über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" der Entschädigungsanspruch, wenn außergewöhnliche Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Bahnunternehmens vorliegen – Streiks fallen jedoch nicht darunter.

 

Sonderfall: Zeitfahrkarten

Inhaber und Inhaberinnen eines Deutschlandtickets genießen nur eingeschränkte Fahrgastrechte, da das Ticket als „erheblich ermäßigt“ gilt. Sie haben deswegen kein Recht auf Entschädigung oder Ersatz.

Für andere Zeitfahrkarten im Nah- und Fernverkehr, wie beispielsweise Wochen- oder Monatskarten, gilt eine pauschale Entschädigung ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof. Die Erstattungssummen variieren je nach Art der Zeitfahrkarte und Reiseklasse. Bei Zeitfahrkarten im Fernverkehr beträgt die Entschädigung 5 Euro (2. Klasse) und 7,50 Euro (1. Klasse). Im Nahverkehr werden 1,50 Euro (2. Klasse) bzw. 2,25 Euro (1. Klasse) erstattet. Die Gesamtentschädigungssumme ist auf maximal 25 Prozent des Wertes der Zeitfahrkarte begrenzt.

Da Entschädigungsbeträge unter vier Euro nicht ausgezahlt werden, besteht die Möglichkeit, Verspätungsfälle ab einer Dauer von 20 Minuten zu sammeln und gemeinsam einzureichen. Dabei müssen die aufsummierten Verspätungsfälle innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitfahrkarte liegen.
 

 

Weitere Informationen

>> Was tun bei Streik?

>> Mit dem Zug zum Flug: Was tun bei Verspätungen?

>> Reform der Fahrgastrechte: ACE warnt vor Zwei-Klassen-System (Pressemitteilung zum Deutschlandticket vom 17. Mai 2023)

 

Für Rückfragen und Interviewwünsche
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