Bundesrat gibt Stellungnahme zur Reform der Fahrausbildung ab
- Theorieprüfung ab 16,5 Jahren ermöglichen, um BF17 weiter zu stärken
- Laienausbildung sollte bundesweit zeitgleich eingeführt werden
- Kompetenztest für Fahrschülerinnen und -schüler vor Beginn der Laienausbildung notwendig
Berlin (ACE) –Die Reform der Fahrausbildung ist am Freitag Thema im Bundesrat. Dabei zeugen die Empfehlungen des Verkehrs- als auch des Innenausschusses des Bundesrates von erheblichem Widerstand der Länder, insbesondere bei der geplanten Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung, also der so genannten Laienausbildung. Der ACE Auto Club Europa sieht in der Einführung der Laienausbildung Sparpotenzial für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, warnt aber davor, dass die Laienausbildung das Erfolgsmodell des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren (BF17) einschränken könnte.
Erfolgsmodell BF17 gerät durch Laienausbildung unter Druck
Nach den aktuellen Reformplänen könnte für das Begleitete Fahren mit 17 künftig zu wenig Zeit bleiben. Vorgesehen ist aktuell, dass der neue Fahrpraxiserwerb unter Anleitung durch Eltern oder andere nahestehende Personen erst nach bestandener Theorieprüfung möglich ist. Diese Prüfung kann allerdings nach geltender Regelung frühestens im Alter von 16 Jahren und 9 Monaten abgelegt werden. Um im Anschluss an die Laienausbildung die vollen 12 Monate BF17 zu nutzen, blieben für den Führerscheinerwerb mit 17 nur rund drei Monate Zeit.
In dieser kurzen Zeit müssten Jugendliche bereits sehr viel schaffen: Sie müssten die vorgesehenen 1.000 Kilometer unter Anleitung fahren, eine Beobachtungsfahrt absolvieren, möglicherweise weitere Fahrstunden nehmen, Prüfungsreife erreichen und schließlich die praktische Prüfung bestehen. Verzögerungen durch Wartezeiten, Ferien, Krankheit oder organisatorische Hürden sind dabei noch nicht berücksichtigt.
Marc-Philipp Waschke-Deden, Führerschein-Experte und Referent für Verkehrspolitik beim ACE, mahnt: „Wir befürchten, dass viele Jugendliche erst deutlich nach ihrem 17. Geburtstag mit dem Begleiteten Fahren beginnen oder ganz darauf verzichten. Dadurch würde ausgerechnet der längere Erfahrungsaufbau geschwächt, der den zentralen Sicherheitsvorteil von BF17 ausmacht. Der neue Fahrpraxiserwerb unter Anleitung sollte das bewährte Begleitete Fahren mit 17 deshalb nicht verdrängen, sondern sinnvoll ergänzen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Reform das Erfolgsmodell BF17 unbeabsichtigt schwächt, obwohl sie eigentlich darauf abzielt, mehr Fahrpraxis und damit mehr Verkehrssicherheit zu ermöglichen.“
Theorieprüfung bereits mit 16,5 Jahren
Der ACE fordert daher: Damit BF17 als Erfolgsmodell erhalten bleibt, sollten Jugendliche früher mit dem neuen Fahrpraxiserwerb unter Anleitung beginnen können. Dafür sollte die Theorieprüfung für BF17-Teilnehmende wie auch vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) gefordert, schon sechs Monate vor dem Mindestalter, also mit 16,5 Jahren, abgelegt werden dürfen. Außerdem sollte der Antrag für den Führerschein bereits mit 16 Jahren gestellt werden können, damit die theoretische und praktische Ausbildung frühzeitig beginnen kann.
Bundesweit einheitliche Standards gefordert
Darüber hinaus mahnt der ACE, dass der Fahrpraxiserwerb unter Anleitung von Laien einen Paradigmenwechsel im Fahrschulsystem darstellt. Vor Übergang in die angeleitete Fahrpraxis sollte ein belastbarer Kompetenzstand festgestellt werden, der sich nicht allein an einer Mindeststundenzahl bemisst. „Wir schlagen zusätzlich zur bisher vorgesehenen Mindestanzahl von sechs Stunden die Einführung einer verpflichtenden Kompetenzfeststellung durch den Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin vor Beginn der Fahrpraxisphase vor“, sagt der ACE-Führerscheinexperte Marc-Philipp Waschke-Deden.
Außerdem unterstützt der ACE die Forderung des Verkehrsausschusses des Bundesrates, die Laienausbildung bundesweit gleichzeitig einzuführen. Bisher sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Länder eine Opt-In-Regelung vor, wonach die Regelungen der Laienausbildung nicht automatisch bundesweit in Kraft treten. Vielmehr müssten die 16 Bundesländer durch jeweils gesonderte Verordnungen diese einzeln einführen. Mit dem nun formulierten Änderungsvorschlag wird das Verfahren umgekehrt, so dass Länder, die nicht an der Erprobung teilnehmen möchten, sich per Opt-Out-Möglichkeit aktiv dagegen aussprechen müssen.
Über das Begleitete Fahren mit 17
Das Begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) ermöglicht Jugendlichen bereits mit 17 Jahren nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung am Straßenverkehr teilzunehmen. Voraussetzung ist die Begleitung durch zuvor benannte und zugelassene Begleitpersonen. Ziel des Programms ist es, Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzliche Fahrerfahrung unter realen Bedingungen zu ermöglichen, bevor sie mit Vollendung des 18. Lebensjahres allein fahren dürfen. Je mehr Fahrpraxis in dieser Zeit gesammelt wird, desto größer ist der langfristige Sicherheitsgewinn. Deshalb sollte BF17 möglichst über die vollen 12 Monate genutzt werden.
Studien zeigen, dass BF17 dazu beiträgt, das Unfallrisiko junger Fahrerinnen und Fahrer in den ersten Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis zu reduzieren.
Weitere Informationen:
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