Berlin (ACE) – Die aktuellen Referentenentwürfe des Bundesverkehrsministeriums zur Reform der Führerscheinausbildung enthalten aus Sicht des ACE Auto Club Europa einige begrüßenswerte Neuerungen. Gleichzeitig stellt das Ministerium Entlastungen von bis zu 1.400 Euro in Aussicht. Bei genauer Betrachtung erscheinen diese Einsparungen jedoch kaum realistisch.
Der ACE begrüßt ausdrücklich, dass die Referentenentwürfe wichtige Verbesserungen vorsehen:
1. Fahrschuldaten werden transparent gemacht
Künftig sollen Kostenstrukturen und Bestehensquoten von Fahrschulen durch die Einführung eines Transparenzregisters besser nachvollziehbar sein. Das stärkt die Vergleichbarkeit und kann Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.
„Erstmals werden Fahrschulen verpflichtet, Preise und Fahrschuldaten in einem Transparenzportal einzustellen. Auch die quartalsweise Veröffentlichung von Erfolgsquoten stärkt den Verbraucherschutz“, sagt Marc-Philipp Waschke-Deden, Referent für Verkehrspolitik und Führerscheinexperte beim ACE.
2. Systematische Überprüfung der Lernfortschritte bei der Laienausbildung
Die neue Fahrpraxis-Verordnung sieht in einer fünfjährigen Erprobungsphase vor, dass Schülerinnen und Schüler in Begleitung eingetragener, nahestehender Personen bereits vor der praktischen Fahrerlaubnisprüfung Fahrpraxis sammeln dürfen – und zwar über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. Der Entwurf stellt nun klar, dass eine Beobachtungsfahrt nicht erst nach den zuvor diskutierten 1.000 Kilometern verpflichtend wird, sondern bereits nach 500 bis 600 Kilometern. Zudem sind nach der ersten Beobachtungsfahrt sechs Pflichtstunden in der Fahrschule vorgesehen. Diese Maßnahmen können aus Sicht des ACE helfen, Lernfortschritte systematisch zu überprüfen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen.
3. Weniger Prüfungsversuche durch verpflichtende Feststellung der Prüfungsreife
Der Entwurf konkretisiert die Feststellung der Prüfungsreife. Künftig darf niemand ohne diese Feststellung zur praktischen Fahrerlaubnisprüfung vorgestellt werden. Verstöße gelten nun ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit.
„Der Entwurf stellt zurecht klar: Die geringen Bestehensquoten bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung legen nahe, dass die auch bisher notwendige Feststellung der Prüfungsreife nur unzureichend erfolgt. Die Konkretisierung und Sanktionsmöglichkeit schaffen mehr Klarheit und Verantwortung im Ausbildungsprozess und können unnötige Prüfungsversuche vermeiden”, so Marc-Philipp Waschke-Deden.
Auf der anderen Seite kritisiert der ACE:
1. Probleme bei der Berechnung der Kostenentlastung
Der ACE hat eine vom Ministerium in Aussicht gestellte maximale Ersparnis von rund 1.400 Euro auf Grundlage der im Referentenentwurf aufgeführten einzelnen Einsparmöglichkeiten errechnet. Diese wirkt auf den ersten Blick attraktiv, basiert nach Einschätzung des ACE jedoch auf einer methodisch problematischen Gegenüberstellung und hält einer näheren Prüfung nur eingeschränkt stand. Verglichen wird die bestmögliche Entlastung im Reformmodell mit den durchschnittlichen Kosten im heutigen System.
Damit wird ein optimales Zukunftsszenario einem realistischen Durchschnitt der Gegenwart gegenübergestellt. Das verzerrt die Aussagekraft erheblich. Denn:
- Die maximale Entlastung setzt voraus, dass Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit einem Minimum an zusätzlichen Fahrstunden auskommen. In der Praxis brauchen jedoch viele weiterhin deutlich mehr Übung, als die reduzierten Pflichtstunden abbilden.
- Zusätzlicher Bedarf – etwa nach ausschließlichem Selbststudium der Theorie ohne Lehrkraft – führt zu Mehrkosten, die in der Modellrechnung nicht berücksichtigt werden.
- Von der Laienausbildung dürften vor allem Fahrschülerinnen und Fahrschüler profitieren, die Zugang zu einem privaten Pkw und geeigneten Begleitpersonen haben. Gerade Menschen mit geringem Einkommen, die eine finanzielle Entlastung beim Führerschein am dringendsten benötigen, verfügen jedoch häufig nicht über diese Voraussetzungen und könnten deshalb deutlich weniger von den Einsparpotenzialen der Reform profitieren.
- Offen bleibt zudem, ob und in welchem Umfang mögliche Entlastungen tatsächlich an die Fahrschülerinnen und Fahrschüler weitergegeben werden. Ebenso ist nicht auszuschließen, dass Fahrschulen Einnahmeverluste – zum Beispiel durch wegfallenden Theorieunterricht – über höhere Preise bei den praktischen Fahrstunden ausgleichen.
In der Realität variiert der individuelle Ausbildungsbedarf erheblich. „Viele Fahrschülerinnen und Fahrschüler benötigen deutlich mehr Praxisstunden als die im Entwurf angenommenen Mindestwerte. Wird mit einem idealtypischen Durchschnitt gerechnet, entsteht für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Erwartungswert, der für einen Großteil der Betroffenen kaum erreichbar sein wird“, gibt der ACE-Führerscheinexperte zu bedenken.
2. Keine einheitliche Sicherung der Qualität bei der Laienausbildung
Die neue Laienausbildung im Erprobungsversuch und die Verlagerung von Theorie in Eigenlernphasen können sinnvoll sein, werfen aber auch Fragen auf. Die Option der Laienausbildung bedeutet einen Paradigmenwechsel im deutschen Fahrschulsystem. Sie bietet nicht nur die Chance, teure Fahrstunden zu ersetzen, sondern ermöglicht es auch, im privaten Umfeld Fahrpraxis im Realverkehr zu sammeln – sowohl zur Vorbereitung auf die Prüfung als auch zum Aufbau von Routinen.
Gleichzeitig muss die Erprobungsphase kritisch begleitet werden. Denn trotz vorgesehener Einweisung der Begleitpersonen und definierter Anforderungen lässt sich die Qualität der privaten Lernphase durch die Fahrschulen nicht einheitlich sichern. Die vorgesehenen sechs Mindestunterrichtseinheiten vor dem Wechsel in die Begleitphase hält der ACE in vielen Fällen für unrealistisch und risikobehaftet. „Stattdessen schlagen wir vor, einen standardisierten Kompetenzcheck vorzuschalten. Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sollten den Übergang zur Laienausbildung ‚freigeben‘ müssen“, erklärt Marc-Philipp Waschke-Deden.
Die fünfjährige Befristung der Laienausbildung hält der ACE für zu lang, um rechtzeitig auf negative Entwicklungen bei Verkehrssicherheit und Ausbildungsqualität reagieren zu können. Zumindest fordert der ACE eine kritische Zwischenevaluation durch das Ministerium spätestens nach drei Jahren.
3. Maximale Flexibilität beim Theorie-Lernen birgt Gefahr
Die Wahlfreiheit der Fahrschulen, den Theorieunterricht künftig vollständig digital anbieten zu können, birgt die Gefahr, dass interaktive Elemente zu kurz kommen und Fahrschülerinnen und Fahrschüler schlechter vorbereitet in die Prüfung gehen. Auch die Möglichkeit, sich künftig unabhängig von einer Fahrschule im Selbststudium auf die Theorieprüfung vorzubereiten und dafür anzumelden, schafft zwar mehr Flexibilität, könnte aber zugleich das Risiko von Prüfungswiederholungen und Defiziten erhöhen, die später in der praktischen Ausbildung aufgeholt werden müssen.
„Die Referentenentwürfe enthalten wichtige Impulse für mehr Transparenz und Flexibilität in der Fahrausbildung. Gleichzeitig bleibt die zentrale Frage offen, ob die angekündigte finanzielle Entlastung unter realistischen Bedingungen erreichbar ist“, fasst der Experte zusammen.
Weitere Informationen:
>> ACE-Bilanz: Verkehrspolitik nach einem Jahr Bundesregierung
>> Verbraucherschutz bei Fahrausbildung stärken, Qualität sichern
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