31.01.2020

ACE begrüßt die Empfehlungen des 58. Verkehrsgerichtstages zur Bekämpfung von Aggressivität im Straßenverkehr sowie zu Änderungen bei der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen

Appelle und Empfehlungen müssen bei Entscheidern Gehör finden

Berlin / Goslar (ACE) – Die Diskussionen beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar waren neben dem juristischen Austausch verkehrlicher Rechtsfragen vor allem durch das Thema „Aggressivität im Straßenverkehr“ geprägt.

Zur Debatte im Arbeitskreis III und zu möglichen Maßnahmen die der zunehmenden Aggression im Straßenverkehr entgegen wirken sollen, erklärt Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE: „Aggressivität hat im Straßenverkehr keinen Platz! Deshalb unterstützen wir die Empfehlung, bestehende gesetzliche Möglichkeiten zur Reaktion auf aggressives Verhalten konsequenter auszunutzen. Richtig wäre aus unserer Sicht auch die Einführung des empfohlenen Tatbestandes „aggressives Posen“ im Straßenverkehr. Abseits jeder Debatte über Regeln und Gesetze wünschen wir uns einen Mentalitätswechsel bei allen Verkehrsteilnehmenden: Mehr gegenseitige Rücksichtnahme und mehr Respekt. Alle gemeinsam statt gegeneinander! Hier hätten wir uns vom Verkehrsgerichtstag noch deutlichere Empfehlungen erhofft.“
Stefan Heimlich unterstreicht: „Wenn es um die Steigerung der Verkehrssicherheit geht, ist ein Drum herumreden inakzeptabel. Nur eindeutige Positionen bringen die Diskussion voran und nur die Umsetzung von Maßnahmen bewirkt etwas.“

Die Empfehlung, der Verkehrserziehung in den Lehrplänen aller Schulformen mehr Gewicht zu verleihen, begrüßt der ACE nicht nur, es ist ein Kernanliegen des Clubs. Ebenso wichtig und richtig ist der massive Ausbau von Radwegen geschützten Radfahrstreifen (PBL) – in den Städten sowie in ländlichen Gebieten.

Hinsichtlich der Empfehlungen des AK IV „Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens“ begrüßt der ACE insbesondere den Anstoß, die verpflichtende Beteiligung der Staatsanwaltschaft im Zwischenverfahren abzuschaffen. Hannes Krämer, Justiziar des ACE erklärt dazu: „Resultat der Abschaffung einer obligatorischen Beteiligung der Staatsanwaltschaft im Zwischenverfahren wären effizientere, schnellere Verfahren. Verstoß und dessen Ahndung rücken zeitlich enger zusammen. Die Akzeptanz der Sanktion, d.h. des Bußgeldes oder des Fahrverbots, würde zunehmen.“
Auch die durch den Arbeitskreis mit überwältigender Mehrheit empfohlene Kodifizierung der Anforderungen an standardisierte Messverfahren und das Einsichtsrecht in alle Daten und Messunterlagen begrüßt der ACE: „Transparenz schafft Akzeptanz“, so Hannes Krämer.

Mit der Empfehlung des Arbeitskreises V „Elektrokleinstfahrzeuge“, folgt der Verkehrsgerichtstag 2020 einer Forderung des ACE. Der ACE hatte bereits in seinem Forderungspapier „einen massiven, schnellen und dringend notwendigen Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur“ gefordert. Elektrokleinstfahrzeuge darüber hinaus mit Fahrtrichtungsanzeigern auszurüsten, unterstützt ebenfalls diese Forderung.

Mit neuen Wegen zur Fahrkompetenz beschäftigte sich der AK VI. Entsprechend seiner Forderung vor dem Verkehrsgerichtstag schließt sich der ACE der Empfehlung des Arbeitskreises an: Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung müssen weiterentwickelt und besser aufeinander abgestimmt werden. Der ACE bekräftigt seine Forderung, den Fahrkompetenzerwerb zu einem ganzheitlichen „System der Begleitung von Fahrbeginnenden weiterzuentwickeln.

Die vollständigen Stellungnahmen des ACE Auto Club Europa zu den Arbeitskreis-Themen III, IV,V und VI des Verkehrsgerichtstages 2020 finden Sie hier.

Weitere Informationen:
>> Über den 58. Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 29. bis 31. Januar 2020
 
 

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