63. Deutscher Verkehrsgerichtstag
29. bis 31. Januar 2025 in Goslar
Der Verkehrsgerichtstag ist ein Kongress, den der gleichnamige Verein Deutscher Verkehrsgerichtstag e.V. veranstaltet. Dieses Symposium findet seit 1963 alljährlich in der letzten Januarwoche in Goslar statt.
Auf der Tagung beraten Verkehrsjuristinnen und -juristen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Vereinen – darunter der ACE Auto Club Europa – juristische Sachverhalte, Präzedenzfälle und Entwicklungen rund um die Themen Verkehr, Sicherheit und Recht. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat von Beginn an große Beachtung gefunden. Seine Ergebnisse und Empfehlungen – besonders zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – flossen vielfach in Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Gerichtsurteile ein.
ACE-Forderungen
Anlässlich des 63. Verkehrsgerichtstags vom 29. bis 31. Januar 2025 in Goslar hat der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, Stellungnahmen zu zwei Arbeitskreisen verfasst, die den juristischen Herausforderungen immer anspruchsvoller werdender Mobilitätsbedürfnisse zur Klärung verhelfen sollen.
AK II: MPU-Vorbereitung unter der Lupe
Der ACE betont in seiner Stellungnahme die Bedeutung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) als bewährtes Instrument zur Förderung der Verkehrssicherheit.
Während die Qualität der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen hoch ist, weist der ACE auf die Problematik unseriöser Anbieter im Bereich der MPU-Vorbereitung hin. Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen, fordert der Auto Club Europa gesetzlich festgelegte Qualifikationen sowie eine Zertifizierung von MPU-Vorbereitungsanbietern, um einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten. Zudem schlägt der ACE die Einrichtung einer zentralen Online-Plattform vor, die umfassende Informationen über den MPU-Prozess bereitstellt und eine Positivliste anerkannter Fahreignungsberaterinnen und -berater führt. Die Anforderungen an Anbieter sollten sich an den Empfehlungen der Projektgruppe „MPU-Reform“ orientieren.
Die ausführliche ACE-Stellungnahme zum AK II ist hier zu finden.
AK VI: Fußgänger im Straßenverkehr – Opfer oder Täter?
Die Stellungnahme des ACE betont die Dringlichkeit, Fußgängerinnen und Fußgänger im Straßenverkehr besser zu schützen.
Im Hinblick auf über 28.000 Verletzte und 437 Todesfälle im Jahr 2023 fordert der ACE Maßnahmen wie fußgängerfreundliche Infrastruktur, Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Priorisierung des Fußverkehrs in der Verkehrsplanung. Zusätzlich plädiert der ACE für verstärkte Aufklärung, härtere Sanktionen für alle Verkehrsteilnehmenden bei Fehlverhalten und technische Innovationen wie Fußgängererkennungssysteme. Der Fußverkehr wird zudem als umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Verkehr hervorgehoben, mit dem Ziel, Klimaschutz und Verkehrssicherheit zu verbinden. Der Auto Club Europa unterstützt die Vision Zero und fordert deren Verankerung in der deutschen Verkehrspolitik.
Die ausführliche ACE-Stellungnahme zum AK VI ist hier zu finden.