14.12.2020

Wirtschaftsministerium muss Pkw-Energiekostenvergleichsverordnung nachbessern

Ausweitung der Informationspflicht auf alle Tanksäulen gefordert

Berlin (ACE)  – In einer Stellungnahme zum Entwurf der Pkw-Energiekostenvergleichsverordnung (Pkw-EnKostVV) an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mahnt der ACE Auto Club Europa, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, notwendige Nachbesserungen an. Hauptkritikpunkt ist, dass der Entwurf derzeit nur für 1.500 der 14.000 Tankstellen in Deutschland eine Informationspflicht zum Kostenvergleich verschiedener Energieträger vorsieht. Der ACE fordert aus Verbraucherschutz-Gründen, diese Informationen an allen Tankstellen verpflichtend und gut sichtbar an den Tanksäulen bereitzustellen.

Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erklärt dazu: „Es ist richtig und wichtig, Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts der Vielzahl von Energieträgern für den Pkw-Antrieb über die entsprechenden Kosten zu informieren. Diese Informationen müssen an jeder Tanksäule gut sichtbar verfügbar sein und nicht nur an rund 10% des deutschen Tankstellen-Netzes. Nur Transparenz schafft Vertrauen. Das bedeutet auch, dass die Ermittlung der Kraftstoffkosten einen realistischen Vergleich der Antriebsformen ermöglichen muss. Zudem fehlt die wichtige Trennung von rein batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden bisher im Verordnungsentwurf. Das BMVi ist jetzt aufgerufen, hier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher nachzubessern.“

Mit der Pkw-EnKostVV werden entsprechende Richtlinien der EU umgesetzt, die auf bessere Verbraucherinformationen zu den tatsächlichen Energiekosten der verschiedenen Pkw-Antriebssysteme abzielen. Dies soll vor allem einen transparenten Überblick über die durchschnittlichen Kosten der jeweiligen Antriebsarten ermöglichen.

 

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