03.11.2021

Wintereinbruch: Zahlreiche Alpenpässe gesperrt

© Malena und Philipp K - Fotolia

Berlin (ACE) – Durch den Wintereinbruch im Alpenraum bis in mittlere Höhenlagen sind derzeit zahlreiche Passstraßen zumindest zeitweise unpassierbar. Insgesamt sind 18 Alpenquerungen nur mit Schneeketten (derzeit Julier-, Maloja- und Splügenpass) oder Winterausrüstung befahrbar. Zwölf Pässe sind durch die reguläre Wintersperre blockiert, 18 Passstraßen sind vorübergehend geschlossen, berichtet der ACE, Deutschlands zweitgrößter Auto Club

Voraussichtlich am Donnerstag dieser Woche ist mit einem weiteren Temperaturrückgang und einer sinkenden Schneefallgrenze auf unter 1000 Meter zu rechnen. Dann kann es laut ACE auch in Mittelgebirgslagen zu Behinderungen aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse kommen. Der ACE weist darauf hin, dass dann auch bei weiteren Alpenpässen mit witterungsbedingten Sperren gerechnet werden muss. Um Umwege zu vermeiden, sollten sich Autofahrende unbedingt vor Fahrtantritt über aktuell geltende Sperrungen erkundigen. 


Aktuell vorübergehend geschlossene Pässe:

  • A:           Hahntennjoch
  • A:           Nassfeldjoch
  • A:           Zillertal
  • CH:        Flüelapass
  • CH:         Furkapass
  • CH:        Grimselpass
  • CH:        Klausenpass
  • CH:        Munt-la-Scherra-Tunnel
  • CH:        Nufenen
  • CH:        San Bernadinopass
  • CH:         St. Gotthardpass
  • CH:        Sustenpass
  • F:           Allos
  • F:           Cayolle
  • F:           Izorad
  • F:           Lombarde
  • F:           Restefond/ La Bonette
  • I:            Penserjoch

Reguläre Wintersperre:

  • A:        Großglockner Hochalpenstraße
  • A:        Maltatal Hochalmstraße
  • A:        Nockalmstraße
  • A:        Ötztal
  • A:        Staller Sattel
  • CH:     Großer St. Bernhardpass
  • F:        Agnel
  • F:        Galibier
  • F:        Glandon
  • F:        Iseran
  • I:        Gavia
  • I:        Timmelsjoch

Nur mit Winterausrüstung bzw. Schneeketten befahrbar:

  • A:          Furkajoch
  • A:          Gerlosbundesstraße
  • A:           Reschenpass
  • CH:        Albulapass
  • CH:        Bernina
  • CH:        Flüelapass
  • CH:        Julierpass
  • CH:        Lenzerheide
  • CH:        Lukmanierpass
  • CH:        Malojapass
  • CH:        Oberalppass
  • CH:        Ofenpass
  • CH:        San Bernardino-Tunnel 
  • CH:        Splügenpass
  • CH:        Umbrailpass
  • I:            Foscagno
  • I:            Stilfser Joch
  • I:           Tonalepass

Tagesaktuelle Informationen hierzu sind auf der ACE-Übersicht Alpenpässe zu finden.


Länder-Legende:

D = Deutschland

F = Frankreich

I = Italien

A = Österreich

CH = Schweiz

SLO = Slowenien

Winterausrüstungspflichten in Europa 

In Österreich gilt eine Situative Winterreifenpflicht: Vom 01.11. bis 15.04. dürfen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen gefahren werden. Auf besonders gekennzeichneten Straßen mit entsprechenden Verkehrsschildern müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten angelegt werden. Dies gilt auch für allradangetriebene Fahrzeuge. 

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Somit muss bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entsprechender Bereifung gefahren werden. Eine Kettenpflicht wird durch Verkehrsschilder angezeigt. Dann gilt ein Tempolimit von 50 km/h. 

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Dafür haften Autofahrende bei einem Unfall in der Regel erheblich mit, wenn sie auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs sind. Das Verkehrszeichen „Schneeketten“ zeigt an, dass mit Schneeketten gefahren werden muss. Allradfahrzeuge benötigen dann auf allen Rädern Ketten.

In Italien wird die Schneekettenpflicht ebenso durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt. Hier gilt dann außerdem ein Tempolimit von 50 km/h. Für einzelne Städte und Regionen kann auch kurzfristig durch entsprechende Beschilderung eine Winterreifenpflicht gelten. In Südtirol gibt es beispielsweise eine generelle Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.04., diese gilt auch auf der Brennerautobahn (A22). In Südtirol dürfen außerdem Krafträder bei einsetzendem Schneefall oder winterlichen Witterungsbedingungen nicht mehr bewegt werden. Im Aostatal gilt vom 15.10. bis 15.04. Winterreifenpflicht.

In Frankreich besteht ab dem 01. November 2021 eine Winterreifenpflicht. Diese gilt in bestimmten Gebieten wie den Vogesen, Alpen, Pyrenäen, Jura und dem Zentralmassiv und in den Bergen Korsikas. Sie gilt zeitlich befristet vom 01. November bis 31. März. Die Strecken sind mit speziellen Straßenschildern gekennzeichnet.

 

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