21.11.2018

Winter hält Einzug: Ausrüstungspflichten und Wintersperren für Pkw

Auto fährt auf schneebedeckte Alpenstraße.

© ACE / Tschovikov

Berlin (ACE) – Auf den Straßen Ostdeutschlands und im Alpenraum hält der Winter Einzug. Für Autofahrende bedeutet das: neue Fahrbedingungen und verschärfte Sicherheitsvorschriften. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über die verschiedenen Ausrüstungspflichten für Pkw und bereits aktive Wintersperren in und um Deutschland.

Winterausrüstungspflichten in Deutschland und Nachbarländern

Nach ersten Schneefällen sind etliche Passstraßen – vier in Österreich, 15 in der Schweiz, zwei in Frankreich und drei in Italien – aus Sicherheitsgründen nur noch mit Schneeketten befahrbar. Eine Winterausrüstung des Fahrzeuges ist obligatorisch. Diese fällt jedoch von Land zu Land unterschiedlich aus:

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Straßenverhältnissen – Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte – darf nur mit entsprechender Bereifung gefahren werden: Seit 1.1.2018 müssen neue Winterreifen hierzulande mit einem „Alpine“-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Dies entspricht einem Qualitätssiegel. Winterreifen mit der bisher gängigen M+S-Kennzeichnung haben jedoch bis zum 30.9.2024 Bestandschutz. Eine Schneekettenpflicht kann durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Spikes sind in Deutschland in der Regel verboten.

In Österreich (A) sind bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen zwischen dem 1. November und dem 15. April Winterreifen mit M+S-Symbol Pflicht. Vorgeschrieben ist bei Pkw zudem eine Profiltiefe von mehr als 4 Millimetern. Als Alternative zu Winterreifen können bei einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht auch Schneeketten verwendet werden.

In der Schweiz (CH) werden Winterreifen bei entsprechenden Straßen- und Witterungsbedingungen empfohlen. Eine grundsätzliche Pflicht besteht zwar nicht, wer aber bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in erheblichem Umfang mit. Bei Verkehrsbehinderung durch unangemessene Bereifung fallen zudem hohe Bußgelder an.

Auch in Südtirol besteht Winterausrüstungspflicht: Fahrzeuge dürfen bei Schnee, Matsch oder Eis nur mit Winterreifen oder montierten Schneeketten fahren. In Italien (I) besteht die Winterreifenpflicht je nach Provinz unterschiedlich lang. Um sicher gerüstet zu sein empfiehlt es sich, zwischen 15. Oktober und 15. April mit Winterreifen zu fahren und sich vor Reiseantritt über eventuelle Sonderregelungen in der Urlaubsregion zu informieren. Spikereifen dürfen nur zwischen dem 15. November und 15. März eingesetzt werden.

In Frankreich (F) gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Bei entsprechender Witterung können Winterreifen aber durch Verkehrsschilder kurzfristig angeordnet werden. Dies betrifft vor allem das Gebirge. Eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern ist dann gesetzt. Alternativ können auch Schneeketten eingesetzt werden.

Nur mit Winterausrüstung bzw. Schneeketten befahrbar:
A:        Arlbergpass
A:        Flexenpass
A:        Gerlosbundesstraße
A:        Hahtennjoch
CH:     Albulapass
CH:     Bernina
CH:     Verbindung Chur - Arosa
CH:     Engadin
CH:     Flüelapass
CH:     Julierpass
CH:     Lenzerheide
CH:     Lukmanierpass
CH:     Malojapass
CH:     Oberalppass
CH:     Ofenpass
CH:     Simplonpass
CH:     Splügenpass
CH:     Verbindung Thusis – Davos
CH:     Wolfgangpass        
F:        Allos
F:        Montgenevre
I:         Foscagno
I:         Sellajoch
I:         Tonalepass    

Wintersperren im Alpenraum

In den Höhenlagen des Alpenraumes sind bereits dreiundzwanzig Passstraßen mit einer regulären Wintersperre belegt. Befahrbar sind diese erst wieder im Frühjahr 2019. Zudem wurden insgesamt fünf Pässe, überwiegend in den französischen Alpen, vorübergehend gesperrt.

Vorübergehend geschlossene Pässe:
A:        Plöckenpass
F:        Croix-de-Fer
F:        Iseran
F:        Lombarde
F:        Mont-Cenis

Reguläre Wintersperren:
A:        Großglockner Hochalpenstraße
A:        Maltatal Hochalmstraße
A:        Nockalmstraße
A:        Sölkpass
A:        Staller Sattel    
CH:     Furkapass
CH/I:   Großer St. Bernhardpass
CH/I:   Kleiner St. Bernhardpass
CH:     Grimselpass
CH:     Klausenpass
CH:     Nufenen
CH:     San Bernadinopass
CH:     St. Gotthardpass
CH:     Sustenpass
CH/I:   Umbrailpass
F:        Agnel
F:        Col de la Croix
F:        Forcola di Livigno
F:        Izoard
F:        Restefond/La Bonette
I:         Galibier
I:         Gavia
I:         Stilfser Joch
I:         Timmelsjoch

Tagesaktuelle Informationen hierzu sind auf der ACE-Übersicht ace.de/alpenpaesse zu finden.

 

Weitere Informationen:

>> Pressemitteilung v. 16.10.2018: Rund um den Winterreifen fürs Auto – Fragen und Antworten

>> Pressemitteilung v. 26.9.2018: Reifen für den Winter im Test

 

Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist mit mehr als 630.000 Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2017) Deutschlands zweitgrößter Mobilitätsclub: Egal ob mit Auto, Bus, Bahn, Fahrrad, Flieger oder Motorrad unterwegs, als Mobilitätsbegleiter bietet der ACE jederzeit Schutz, damit es weitergeht. Kernleistung ist die Pannenhilfe.

 

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