30.05.2019

Weitere Diesel-Fahrverbote kommen: Finanzielle Unterstützung für Hersteller von Hardware-Nachrüstsystemen notwendig

ACE fordert erneut: Autohersteller müssen Kosten für Nachrüstung tragen

Berlin (ACE) – In Darmstadt tritt am 1. Juni 2019 das nächste Fahrverbot für Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 1 bis 5 in Kraft. Berlin folgt am 1. Juli 2019, weitere städtische Fahrverbote drohen im Jahresverlauf. Die Entwicklung und Zulassung der dringend notwendigen Hardware-Nachrüstsysteme verläuft schleppend und muss aufwendig für jedes einzelne Fahrzeugmodell erfolgen. Die Fokussierung der Zulieferer auf Nachrüstsets für einzelne, wirtschaftlich erfolgversprechende Fahrzeugmodelle ist absehbar. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, fordert die Bundesregierung auf, die Hersteller von Nachrüstlösungen finanziell zu unterstützen, um die Systeme schnellstmöglich in die Dieselfahrzeuge mit zu hohen Schadstoffwerten zu bringen.

Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE: „Um künftig flächendeckend ältere Dieselfahrzeuge in Deutschland nachrüsten zu können und weitere Fahrverbote zu vermeiden, müssen die Systemhersteller bei der technischen Entwicklung der Nachrüstlösungen sowie zum Start der Produktion finanziell unterstützt werden. Denkbar wären hier Anschubfinanzierungen durch die öffentlich-rechtliche Förderbank KfW.“

Zudem müssen aus Sicht des ACE die Autohersteller vollständig die Kosten für die Nachrüstung übernehmen und damit betroffene Verbraucher für den Wertverlust ihres Pkw entschädigen. Allein für die Euro-5-Norm geht es bundesweit um sechs Millionen Fahrzeuge. Die Bereitschaft weniger Autohersteller nur Diesel-Fahrzeugbesitzer in den sogenannten Intensivstädten – also Städten mit besonders hoher Luftbelastung – mit bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, reicht nicht aus.

Für die Verbraucher gibt es derzeit keine Garantien, dass für sämtliche betroffene Dieselfahrzeuge zeitnah Nachrüstsysteme verfügbar sind. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Autohersteller eigenständig Hardware-Nachrüstungen anzubieten und zu finanzieren, gibt es nicht. „Das ist das klare Versäumnis der Bundesregierung. Der Verbraucher wird ohne gesetzlich verbriefte Entschädigung im Regen stehen gelassen“, betont Stefan Heimlich.  

 

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