26.04.2022

Wann Hupen überhaupt erlaubt ist und wann nicht

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Tag gegen den Lärm – lauter Straßenverkehr macht krank

Berlin (ACE) – Dreiviertel der Bevölkerung fühlt sich laut repräsentativer Umfrage des Umweltbundesamts von 2020 durch Straßenlärm belästigt. Eine Hupe erreicht in einer Entfernung von sieben Metern 105 Dezibel. Zu viel, denn Lärm beeinträchtigt auf Dauer die Gesundheit nachhaltig: er schädigt das Gehör und löst körperlichen Stress aus. Die Weltgesundheitsorganisation WHO und das Umweltbundesamt sehen die Zielwerte für die Lärmbekämpfung bei 65 Dezibel tagsüber und bei 55 Dezibel nachts. Zum 25. Tag gegen den Lärm am 27. April, fordert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, dazu auf, Hupen auf das Nötigste zu beschränken und gibt Hinweise, wann es überhaupt erlaubt ist.

Der entgegenkommende Verkehrsteilnehmende nimmt die Vorfahrt oder der Fahrende im vorderen Wagen verschläft die Grünphase an der Ampel? Die schnelle Lösung, um sich Luft zu machen: ein lautes Hupen. Im ersten Fall gerechtfertigt, im zweiten nicht.

Grundsätzlich ist Hupen laut Paragrafen 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) innerorts nicht erlaubt, außer es besteht eine berechtigte Gefahrenlage, die einen Unfall nach sich ziehen könnte. Dies gilt auch außerorts – mit einer weiteren Ausnahme: der nachfolgende Verkehrsteilnehmende möchte überholen und zeigt dies durch ein Hupsignal an. Die verschlafene Grünphase hingegen zählt als Verkehrsverzögerung und rechtfertigt keine Betätigung der Hupe. Wer nun zur Lichthupe greift, verhält sich ebenfalls ordnungswidrig. Stattdessen könnte versucht werden, mit Hilfe von Winken auf die grüne Ampel hinzuweisen.

Unerlaubt gehupt? Diese Bußgelder sind fällig

Wer unerlaubt ein Schallzeichen abgibt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von fünf Euro rechnen, werden zusätzlich andere dadurch belästigt, sind zehn Euro fällig. Fühlt sich jemand durch das Hupen genötigt, kann der oder die Belästigte eine Anzeige stellen. Eine Nötigung liegt dann vor, wenn durch das Hupen eine Gefahrenlage und eine unüberwindbare Furcht beim anderen Verkehrsteilnehmenden erzeugt wird. Wer zu oft wegen unsachgemäßen Hupens ein Bußgeld kassiert, kann zur Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung geschickt werden.

Autokorso: Was tun, wenn die Freude groß ist?

Die Lieblingsmannschaft gewinnt den Pokal oder der Neffe hat gerade geheiratet? Autokorsos mit wiederholtem Hupen sind rechtlich Lärmbelästigung und damit ebenfalls nicht erlaubt, oft wird aber ein Auge zugedrückt. Wer es übertreibt, kann dennoch ein Bußgeld erhalten. Übrigens: Auch ein unerlaubtes oder mangelhaftes Schallzeichen, wie eine Melodie als Hupsignal, kann ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen. Die Hupe muss ein akustisches Signal mit gleichbleibender Grundfrequenz erzeugen. Ausgenommen von dieser Regel sind Fahrzeuge mit Blaulicht, wie Polizei- und Rettungswagen und Feuerwehrautos.

 

Weiterführende Informationen

>> Sicherheit im Straßenverkehr

 

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