Berlin (ACE) – Kürzlich hat Verkehrsminister Wissing im Rahmen der Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II weitere Fördermaßnahmen im Bereich Elektromobilität angekündigt. Ab Herbst 2023 sollen 500 Millionen Euro bereitstehen, um Wallbox, Photovoltaikanlage und Stromspeicher in Kombination zu fördern. Einzige bisher bekannte Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Elektroautos. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, begrüßt die Neuauflage der Wallbox-Förderung, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass es noch wichtiger Konkretisierungen bedarf, um den Empfängerkreis dieser Maßnahme zu vergrößern und gleichzeitig Ressourcen besser einzusetzen.
Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, macht klar: „Der Empfängerkreis für diese Fördermittel muss möglichst groß sein, damit allen Zugang zur Elektromobilität ermöglicht wird. Klar muss sein, dass es sich um reine Stromer handeln muss, deren Nutzung aber völlig unterschiedlich ausfallen kann. Um modernen Mobilitätsformen gerecht zu werden, sollten auch Modelle wie Auto-Abo, Leasing und Dienstwagen förderfähig sein, wenn ein entsprechender Nachweis über die Nutzungsdauer erbracht wird. Des Weiteren darf die Förderung nicht abhängig von Wohneigentum sein: Deswegen sollten auch Alternativen zur eigenen Photovoltaik-Anlage auf dem Dach wie etwa Beteiligungen an Erneuerbaren-Energie-Projekten Berücksichtigung finden. Diese Konkretisierungen würden dem Vorwurf, Elektromobilität sei nur für Besserverdienende konzipiert, entgegenwirken.“
In der Ankündigung des Verkehrsministeriums ist lediglich von „Speicher“ die Rede. Aus Sicht des ACE müssen dazu nicht nur fest installierte Stromspeicher zählen, sondern auch mobile, also auch die Batterien im Elektrofahrzeug. Voraussetzung dafür ist die Möglichkeit zum bidirektionalen Laden, so dass Fahrzeuge Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch abgeben können. Dadurch können bei Bedarf Gebäude versorgt oder das Stromnetz stabilisiert werden. Bidirektionales Laden gewinnt immer mehr an Bedeutung und wird von einigen Fahrzeugen schon jetzt serienmäßig beherrscht. Mobile Speicher ebenfalls als Voraussetzung zu akzeptieren, würde die notwendige Investitionssumme der Antragstellenden reduzieren und gleichzeitig die vorhandenen Ressourcen – also bereits in den Autos vorhandene Stromspeicher – besser nutzen.
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