22.01.2020

Vorsicht Glatteis! – Was Autofahrerinnen und Autofahrer jetzt wissen müssen

Berlin (ACE) – Durch die frostigen Temperaturen sind Autofahrerinnen und Autofahrer momentan besonderen Witterungsbedingungen ausgesetzt: In der kalten Jahreszeit kommt es oft zur Bildung von Glatteis. Das Risiko für alle Verkehrsteilnehmenden steigt dann dramatisch an. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert über die richtige Verhaltensweise bei Glatteis.

Wann mit Glatteis zu rechnen ist

Glatteis gilt als gefährlichstes Wetter im Winter. Bereits ab Oktober müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer auf Glatteis einstellen. Gefahren und Unfälle drohen vor allem bei plötzlichem Wetterwechsel, wenn bei steigenden Außentemperaturen Regen auf die noch gefrorene Fahrbahn fällt. Besonders gefährlich ist Regen aufgrund der schnell sinkenden Temperaturen in den Abendstunden. Sogar bei Plustemperaturen der Luft von 2 Grad muss mit Eis gerechnet werden.

Vorbereitung ist alles

Damit alle Verkehrsteilnehmenden auch bei Glatteis gut und sicher ans Ziel gelangen, sollten bestimmte Vorkehrungen getroffen werden. In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur gefahren werden, wenn die Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Noch besser ist, wenn sich das neue Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auf dem Reifen befindet. Winterreifen ohne Bergpiktogramm haben bis zum 30.09.2024 Bestandschutz. In der Praxis ergänzt das Bergpiktogramm die M+S Kennzeichnung. Die Faustregel „Von O bis O“, von Oktober bis Ostern, dient als Orientierungshilfe, den idealen Zeitpunkt für den Reifenwechsel zu beherzigen. Unbedingt empfehlenswert sind darüber hinaus ausreichend Frostschutzmittel für die Scheibenwaschanlage, ein Handfeger zur Schneebeseitigung auf Scheiben, Dach und Haube sowie ein Eiskratzer.

Richtige Verhaltensweise bei Glatteis

Die wichtigste Regel bei Glatteis lautet: Geschwindigkeit anpassen und Abstand zum Vordermann halten. Dies verschafft genug Zeit für den bis zu fünfmal längeren Anhalteweg. Zudem sind abrupte Lenkbewegungen zu vermeiden. Wer Fahrassistenzsysteme wie ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) oder ABS (Antiblockiersystem) an Bord hat, sollte, bei einer Gefahrenbremsung oder wenn das Auto unkontrolliert rutscht, voll und kräftig bremsen und dabei gefühlvoll und so wenig wie möglich lenken. Wenn niemand hinter einem ist und die Fahrbahnverhältnisse unklar sind, ab und zu mal leicht anbremsen, um zu testen, ob es glatt ist. Das Auto sollte möglichst stehengelassen werden, wenn vorab bekannt ist, dass es Glatteis gibt.

Haftung bei Unfällen

Trotz bester Vorbereitung und Ausrüstung lässt sich ein Glatteis-Unfall manchmal nicht vermeiden. In diesem Fall liegt die Schuld nicht unbedingt immer bei dem Autofahrenden. Nach Angaben des ACE-Verkehrsrechtsexperten Hannes Krämer kann ein Verkehrsrichter beispielsweise nicht einfach davon ausgehen, dass ein Kraftfahrer fahrlässig mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen ist, etwa weil dieser beim Überholen ins Schleudern geriet. Wer jedoch einen Unfall nicht selbst auslöst, sondern zum Beispiel in ein vor ihm ins Schleudern geratenes Fahrzeug hineinfährt, muss sich wegen anzulastender Teilschuld wenigstens an der Schadensregulierung mit beteiligen. Weitere Informationen zur Haftung bei Glatteisunfällen gibt es in unserem Ratgeber Winter.

Weitere Informationen:
>> Ratgeber Winterreifenpflicht


Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist Mobilitätsbegleiter aller modernen mobilen Menschen. Wir bieten unseren über 630.000 Mitgliedern klare Orientierung, sichere Hilfe und zuverlässige Lösungen. Die Kernthemen des Clubs sind die klassische Unfall- und Pannenhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.

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