03.08.2021

Urlaubsländer aktuell: Umweltzonen, Zufahrtsbeschränkungen und City-Maut

© GregReese - Pixabay

Berlin (ACE) – Inzwischen sind alle Bundesländer in die Sommerferien gestartet. Besonders viele Reisewillige sind in diesem Jahr mit dem Auto in den Urlaub unterwegs – und nicht wenige außerhalb Deutschlands.  In vielen der beliebtesten Urlaubsregionen Europas existieren Umweltzonen, welche die Einfahrt erschweren oder gar vereiteln können. Wo zugunsten sauberer Luft welche Fahreinschränkungen bestehen, sollten Reisende unbedingt vor der Abfahrt in Erfahrung bringen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Auto Club, informiert über Umweltzonen, Zufahrtbeschränkungen und City-Maut an beliebten Sommerurlaubszielen im europäischen Ausland:

Frankreich

In Paris, Lyon, Grenoble, Lille, Rennes, Toulouse, Marseille und Straßburg sowie in weiteren 22 der 96 Departements Frankreichs sind Umweltzonen in Kraft. Die Einfahrt in die Innenstadt ist jeweils nur mit gültigen Plaketten zulässig. Der Beginn und das Ende der Umweltzonen sind mit Verkehrsschildern mit der Aufschrift ZCR („Zones à Circulation Restreinte") (Eingeschränkte Zone) oder ZFE („Zone à Faibles Émissions“) gekennzeichnet. Neben ständig gültigen Umweltzonen, deren Einfahrt in der Regel Fahrzeugen ohne Vignette und Fahrzeugen ohne ausreichende Vignetten-Klasse untersagt ist – im Großraum von Paris etwa montags bis freitags 08:00 bis 20:00 Uhr – gibt es temporäre Umweltzonen. Diese werden bei Überschreitung von Schadstoffgrenzen gültig. Die Größe und Ausmaße der Zone werden individuell von den Präfekten festgelegt, sodass sie in der Regel nicht gekennzeichnet sind. Zur Einfahrt in beide Arten von Umweltzonen benötigt jedes betroffene Fahrzeug eine gültige französische Umweltplakette, das Certificat qualité de l’Air bzw. „Crit´Air“. Andernfalls ist mit einer Strafe von 68 Euro bis 375 Euro zu rechnen. Der ACE empfiehlt Reisenden, die variierenden Vorgaben in den Regionen je nach Urlaubsort vor Abfahrt gründlich zu studieren. Alle Informationen und Bestellmöglichkeiten der Umweltplakette finden sich auf der offiziellen Webseite des französischen Umweltministeriums: www.certificat-air.gouv.fr/de.

Italien

Verkehrsbeschränkte Zonen gibt es in den Innenstädten zahlreicher italienischer Städte und Gemeinden. Untersagt ist hier in der Regel die Einfahrt für Dieselfahrzeuge mit den Emissionsklassen Euro 0, 1 und 2, sowie für Benzinfahrzeuge Euro 0. In manchen Gemeinden gilt zudem ganzjährig ein Verbot für Euro-3-Diesel und temporär für Euro-4-Diesel. Betroffen sind in der Regel alle nicht ortsansässigen Fahrzeuge, wobei für Hotelgäste vielerorts befristete Einfahrtsgenehmigungen möglich sind. In den Wintermonaten sind darüber hinaus in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern in den Regionen Emilia Romagna, Piemont und Veneto Winterfahrverbote zu beachten.

Schweiz

In der Schweiz ist lediglich in der Stadt Genf sowie in Teilen der Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier eine temporäre Umweltzone zu berücksichtigen: Diese Umweltzone ist bei Überschreitung der Schadstoffgrenzen von Montag bis Sonntag zwischen 6 und 22 Uhr aktiv. Betroffen sind Fahrzeuge ohne Stick'Air-Vignette bzw. ohne ausreichende Stick'Air-Vignettenklasse. Je nach Intensität und Dauer der Luftverschmutzung können die Vignetten-Klassen 3, 4 und 5 – mit Ausnahme bestimmter Einsatzfahrzeugen – vom Verkehr ausgeschlossen werden. Die Plakette ist an Tankstellen in der Region zum Preis von fünf Franken erhältlich. Auch die französische Vignette Crit'Air hat in der Umweltzone Genf Gültigkeit. ACE-Hinweis: Bei der zweiten Alarmstufe kann der öffentliche Verkehr in der Genfer Innerstadtzone Zone 10 vorübergehend gratis genutzt werden.

Spanien

Spanien hat insgesamt sieben verschiedene Umweltzonen. Man unterscheidet auch hier temporäre und ständige Umweltzonen. Im Kernbereich der Innenstadt von Madrid und innerhalb der Ringstraßen von Barcelona sind fest eingerichtete Zonen aktiv. Darüber hinaus gibt es in Madrid, Sevilla, Valladolid und Valencia ausgewiesene Zonen, in denen bei einer Überschreitung der Schadstoffgrenzen zeitweise Verkehrseinschränkungen oder Fahrverbote in Kraft treten können. Zuerst handelt es sich meist um ein Tempolimit. In weiteren Verbotsstufen dürfen nur noch Fahrzeuge in die Umweltzone fahren, die über eine spanische Umweltplakette „Distintivo-Ambiental DGT“ verfügen. Einsatzfahrzeuge sind davon nicht betroffen. Der Beginn und das Ende der Umweltzonen sind mit Verkehrsschildern gekennzeichnet, die die Aufschrift „Zona Baixes Emissions“ (Umweltzone) tragen. ACE-Hinweis: Eine Sonderregelung betrifft die Insel Formentera. Hier wird die Anzahl von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor vom 01. Juli bis 31. August beschränkt. Besucher mit Pkw oder Motorrad müssen eine kostenpflichtige Bewilligung beantragen, welche je nach Fahrzeugklasse 50 Cent bis einen Euro täglich kostet. 
 

>> Maut & Vignettenpflicht: Das gilt in den beliebten Urlaubsländern

>> Zu den ACE-Tipps rund ums Reisen: https://www.ace.de/reisen/

 

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