20.07.2021

Maut & Vignettenpflicht: Das gilt in den beliebten Urlaubsländern

© tomwieden - Pixabay

Update vor dem Ferienstart in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen

Berlin (ACE) – Die Sommerferien im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen haben begonnen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern stehen in den Startlöchern. Für die Urlaubsfahrt ist in diesem Jahr für besonders viele das Auto das Transportmittel der Wahl. Durch den Camping-Boom werden dazu zahlreiche Wohnmobile und Caravans auf den Straßen unterwegs sein. In vielen der beliebtesten Urlaubsregionen Europas werden dabei auf Autobahnen, Schnellstraßen, auf Brücken oder in Tunneln Gebühren fällig. Wie die Maut zu entrichten ist und wie hoch die jeweilige Gebühr ist, unterscheidet sich von Land zu Land und teils sogar von Straße zu Straße erheblich. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Auto Club, informiert über die Mautregelungen und Vignettenpflichten in beliebten Sommerurlaubsdestinationen:

Frankreich

Neben zahlreichen Tunneln und Brücken sind mit Ausnahme einiger Abschnitte der Stadtautobahnen und -umfahrungen von Bordeaux, Lyon, Marseille, Paris und Toulouse und im Elsass und Lothringen, der Bretagne und der Auvergne alle Autobahnen in Frankreich mautpflichtig. Da die Autobahnen von verschiedenen Gesellschaften betrieben werden, finden verschiedene Zahlungsweisen Anwendung. In der Regel wird beim Befahren einer mautpflichtigen Straße ein Ticket gezogen, das beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße für den gefahrenen Abschnitt bezahlt wird. An einigen Abschnitten muss die Maut jedoch auch vorab entrichtet werden. Zur Bezahlung der Mautgebühren werden neben Bargeld, Mastercard, Visa sowie einigen Tankkarten teilweise auch Bankkarten sowie die American Express- und Dinersclub-Karte akzeptiert. ACE-Tipps: 1. Immer genügend Kleingeld mitführen. 2. Achten Sie auf die Symbole, um sich in die richtige Maut Spur einzuordnen. Mit Servicepersonal besetzte Spuren sind mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet.  Die mit einem „t“ gekennzeichneten Spuren sind für das Télépéage-System reserviert: Bei diesem System wird die Bezahlung über einen Chip an der Windschutzscheibe elektronisch abgewickelt, andere Bezahlarten sind auf dieser Spur nicht zulässig.

Italien

In Italien wird beim Befahren einer mautpflichtigen Straße ein Ticket gezogen, für welches man beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße bezahlt. Teilweise gibt es auch Autobahnabschnitte mit einer vorab zu entrichtenden Pauschalgebühr. Bezahlt werden kann mit Bargeld, allen gängigen internationalen Kreditkarten und teilweise mit Bankomatkarte. Alternativ stehen weitere Zahlsysteme, wie Viacard und Telepass, zur Verfügung, wobei sich das Telepass-System weniger für Touristen eignet. Der Vorteil der Viacard besteht hauptsächlich darin, nicht auf Bargeld angewiesen zu sein. ACE-Hinweis: Fehlende Beträge, die das Guthaben einer Viacard übersteigen, können nur an mit Servicepersonal besetzten Spuren in bar oder mit Kreditkarte beglichen werden. Achtung: Zur Mauterhebung auf der A36, der A59 sowie der A60 Nähe Mailand wird das Free Flow System angewandt. Hierfür empfiehlt sich eine Online-Voranmeldung. Innerhalb von 15 Tagen kann alternativ bei der Kundendienststelle „Punto Verde“ oder manchen Tankstellen der Region die Gebühr nachträglich in bar bezahlt werden.

Kroatien

Auch in Kroatien ist beim Befahren mautpflichtiger Straßen ein Ticket zu ziehen, das beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße bar, mit einer Kredit- oder Bankkarte bezahlt werden muss. Die Bezahlung mit Euro wird akzeptiert. Alternativ kann das Verfahren „Electronic Toll Collect“ (ETC) genutzt werden: Ein Transponder ermöglicht dabei das bargeldlose Bezahlen der Mautgebühren. Der Transponder ist über die Autobahngesellschaft HAC erhältlich, kostet 122 Kuna (derzeit etwa 17 Euro), sorgt dann aber für einen Preisvorteil bei der Streckenmaut. Doch Achtung: ETC ist nicht auf allen mautpflichtigen Straßen verwendbar. ACE-Hinweis: Die Mautgebühren variieren je nach Saison oder Nebensaison. Preiserhöhungen gibt es meist kurz vor Ferienbeginn.

Österreich

Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich besteht – abgesehen von einzelnen kurzen Autobahnabschnitten auf der A1, A12 und A14 ab deutscher Grenze – für Motorräder, Pkw und Wohnmobile bis 3,5 t Vignettenpflicht. Die Vignette muss bereits bei Auffahrt auf eine Autobahn oder Schnellstraße ordnungsgemäß angebracht bzw. rechtzeitig vorher online gekauft werden. Zur Auswahl stehen eine 10-Tages-Vignette, die 2- Monats-Vignette und die Jahres-Vignette. Erhältlich sind alle als Klebevignette oder digital. Generell gilt: Klebevignetten sind an ein Fahrzeug gebunden. Empfohlen wird die Platzierung im linken oberen Bereich der Scheibe oder hinter dem Rückspiegel. Die digitale Vignette hingegen ist an das Kennzeichen gebunden. Für Anhänger wird keine zusätzliche Vignette benötigt. Achtung: Auf baulich kostenintensiven Alpenüberquerungen, beispielsweise der Tauernautobahn oder der Europabrücke vor dem Brennerpass, gelten gesonderte Abschnittsmaut-Tarife. ACE-Hinweis: Für Kfz über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht gilt ein kilometerabhängiges Mautsystem. Die Tarife werden nach der Achszahl und den Schadstoffemissionen bemessen, wobei bei Bussen und schweren Wohnmobilen die Achszahl der Anhänger nicht mitgezählt wird. Die Bezahlung der Mautgebühr erfolgt dann über die Go-Box. 

Schweiz

Für Pkw, Kombis, Motorräder, Wohnwagen sowie für Lkw und Anhänger bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht muss eine Jahresvignette für 40 Schweizer Franken in der Schweiz oder für 38,50 Euro in Deutschland gekauft und deutlich am Fahrzeug angebracht werden. Achtung: Wer mit Anhänger unterwegs ist, benötigt zwei Vignetten – eine für das Zugfahrzeug und eine für den Anhänger. Fahrzeuge und Anhänger über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht müssen bereits bei der Einfahrt in die Schweiz beim Zoll eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. Daneben existieren gesonderte Tarife für Tunnelstrecken, deren Höhe von der Fahrzeugart abhängt: Fahrräder zahlen in der Regel am wenigsten, gefolgt von Motorrädern, Pkw und Wohnwagen. 

Spanien

Autobahnen (Autopistas) in Spanien sind mautpflichtig, Schnellstraßen (Autovias) hingegen kostenfrei. Zu erkennen sind gebührenpflichtige Autobahnen an einer blauen Tafel mit der weißen Aufschrift „AP“. Beim Befahren einer mautpflichtigen Straße wird ein Ticket gezogen, welches beim Verlassen oder Wechseln der Strecke bezahlt werden muss. Die Kosten variieren je nach Wochentag und Tageszeit. Für einige Teilstrecken fällt eine Pauschalgebühr an. Bezahlt wird mit Bargeld oder an „Vias Automaticas“-Spuren mittels Kreditkarte. Achtung: Spuren, die mit Télépéaje, „T“ oder „VIA-T“ gekennzeichnet sind, sind nur für Fahrzeuge mit VIA-T-Box, einer elektronischen Mautbox.

 

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