- Aktuelle Grenzkontrollen – auch bei Einreise nach Polen
- Kinder benötigen ab der Geburt Personalausweis oder Reisepass
- Beantragung neuer Dokumente kann mehrere Wochen dauern
Berlin (ACE) 24. Juli 2025 –Pünktlich zur Reisesaison werden an zahlreichen Grenzübergängen verstärkt Kontrollen durchgeführt. Verzögerungen sind vorprogrammiert und Verunsicherungen nicht selten. Umso wichtiger ist es, gut vorbereitet ins Ausland zu starten. Der ACE Auto Club Europa erläutert, welche Ausweispapiere erforderlich sind.
Achtung, Grenzkontrollen
Gültige Ausweispapiere sind unverzichtbar – nicht nur bei besonders langen Fahrten über mehrere Grenzen hinweg, sondern auch, wenn der Urlaub grenznah an der polnischen Ostsee geplant ist. Dass die Dokumente kontrolliert werden, ist aktuell nicht unwahrscheinlich: Seit 7. Juli bis mindestens 5. August werden stichprobenartig Kontrollen bei der Einreise von Deutschland nach Polen durchgeführt. Schon längere Zeit wird zudem an den Grenzen zwischen Deutschland und Frankreich, den Niederlanden, Dänemark sowie Norwegen stichprobenartig kontrolliert. Hinzu kommen derzeit sieben Schengen-Staaten, die gezielt Grenzkontrollen durchführen. Bei der Rückreise nach Deutschland wird ebenfalls stichpunktartig kontrolliert – und zwar an allen Grenzen.
Bei einer Grenzkontrolle müssen auf Aufforderung alle Dokumente vorgelegt werden können, die zum Zeitpunkt der Kontrolle vorgeschrieben sind. Hierbei sind die jeweiligen Einreisevoraussetzungen zu beachten. In der Regel müssen gültige Ausweispapiere – Personalausweis oder Reisepass – aller Mitreisenden vorgelegt werden. Auch Führerschein und Fahrzeugpapiere können verlangt werden, ebenso wie beispielsweise Frachtpapiere. Der ACE empfiehlt, sich rechtzeitig vor Reisebeginn, beispielsweise über das Auswärtige Amt, über die individuellen Einreisebedingungen des Ziellandes zu informieren.
Personalausweis oder Reisepass?
Innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (Schengen-Raum) genügt ein gültiger deutscher Personalausweis. Für Reisen in andere Länder ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Dieser erlaubt in über 170 Staaten visumfreies Reisen – jedoch häufig unter der Voraussetzung, dass das Dokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist. In Ländern wie Tunesien, Ägypten oder den Vereinigten Arabischen Emiraten muss der Reisepass beispielsweise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die individuellen Einreisebedingungen des Ziellandes sind unbedingt zu berücksichtigen.
Ist eine Reise geplant und kein gültiger Reisepass vorhanden, ist zu beachten: Ab Antragstellung dauert es meist mehrere Wochen, bis der Reisepass abholbereit ist. Ein neuer Reisepass wird beim Bürgeramt des Hauptwohnsitzes beantragt und erfordert ein aktuelles biometrisches Passfoto. Über weitere benötigte Unterlagen informiert in der Regel die Website des zuständigen Bürgeramts. In dringenden Fällen kann ein Reisepass gegen einen Zuschlag im Expressverfahren beantragt werden. Geht der Antrag bis 12 Uhr bei der Bundesdruckerei ein, liegt der Pass dann häufig am dritten Werktag (Montag bis Freitag, ohne Feiertage) zur Abholung bereit.
Neu seit dem 2. April 2025: Für die Einreise in das Vereinigte Königreich benötigen EU-Bürgerinnen und -Bürger neben einem gültigen Reisepass eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Diese muss vorab per App oder online beantragt werden. Manchmal liegt die Einreisegenehmigung bereits nach einer Stunde vor – sie kann aber auch bis zu drei Tage auf sich warten lassen. Der Reisepass muss bei Einreise in Großbritannien noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bei einer kürzeren Gültigkeit kann gegebenenfalls mit einem Visum eingereist werden.
Kinder und Jugendliche: Neue Ausweisdokumente seit 2024
Seit dem 1. Januar 2024 wird der bisherige Kinderreisepass nicht mehr ausgestellt. Für Reisen ins Ausland benötigen nun auch Minderjährige einen Personalausweis oder einen Reisepass, abhängig vom Reiseziel. Beide Dokumente können bereits ab der Geburt ausgestellt werden, sind jedoch bei unter 24-Jährigen maximal sechs Jahre gültig. Wichtig: Ein Austausch ist auch vor Ablauf erforderlich, wenn das Kind auf dem biometrischen Foto nicht mehr erkennbar ist.
Für die Beantragung müssen das Kind sowie alle Sorgeberechtigten persönlich im Bürgeramt erscheinen. Ist nur ein Elternteil anwesend, ist eine schriftliche Vollmacht des oder der anderen Sorgeberechtigten erforderlich. In der Regel dauert die Ausstellung etwa sechs bis acht Wochen. Bei Erstpässen, die mit einer Namenserklärung verbunden sind – etwa bei nicht-deutscher Geburtsurkunde oder Änderung des Geburtsnamens –, kann der Aufwand höher sein und ein zusätzlicher Termin erforderlich werden. Hinweis: Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, können nun die Namen der Erziehungsberechtigten in die Ausweisdokumente der Kinder aufgenommen werden, wenn Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnamen tragen. Reisen Kinder nur mit einem Elternteil oder ohne Eltern empfiehlt sich eine mehrsprachige Vollmacht aus der hervorgeht, wer mit dem Kind wohin reisen darf.
Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt wurden, behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Für diese Dokumente gelten jedoch teils abweichende Einreisebestimmungen, die Reisende rechtzeitig in Erfahrung bringen sollten. In den USA ist bei Einreise mit einem solchen Kinderreisepass beispielsweise zusätzlich ein Visum erforderlich.
Weitere Informationen:
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