06.08.2025

Unsichtbare Maut: Was Reisende über das Free-Flow-System wissen müssen

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  • Für die Nutzung von Free-Flow-Mautstrecken vorab im Internet registrieren
  • Mautboxen ermöglichen automatische Zahlung von Free-Flow-Mautgebühren
  • Vor der Reise Informationen über mautpflichtige Strecken einholen

 

Berlin (ACE) – In der Urlaubszeit sind viele Autofahrende auf mautpflichtigen Strecken im Ausland unterwegs. Immer häufiger kommt hier die sogenannte Free-Flow-Maut zu Einsatz: Dabei wird die Maut elektronisch erfasst und die klassischen Mautstationen entfallen. Damit der Start in den Urlaub nicht mit einem Bußgeld beginnt, klärt der ACE Auto Club Europa über die wichtigsten Regeln und Pflichten bei der schrankenlosen Mauterhebung auf.

 

Wie funktioniert die Bezahlung?

Bei der Free-Flow-Maut, die in zahlreichen Ländern ausgeweitet wird – zum Beispiel in Italien, Frankreich, Spanien und Portugal – gibt es keine Schranken, keine Mautstationen und somit kein Anhalten mehr. Die Mauterhebung erfolgt automatisch über Kameras und Sensoren, die die Kennzeichen erfassen. Reisende, die auf Free-Flow-Mautstrecken unterwegs sind, müssen sich vorab im Internet registrieren. Das kann auch unmittelbar nach der Nutzung der entsprechenden Strecken erledigt werden. Oft lässt sich das Kennzeichen auch an Servicepoints in der Nähe der Strecken registrieren.

 

Eine weitere Option, die als Zahlungsmittel genutzt werden kann, ist die sogenannte Mautbox. Diese wird im Fahrzeug angebracht und erleichtert die Reise, da sie die automatische Zahlung von Mautgebühren ermöglicht – nicht nur bei herkömmlichen Mautstationen, sondern auch bei der Free-Flow-Maut.

 

Muss man sich für jedes Land einzeln registrieren?

Fast jedes Land hat seine eigene Plattform, auf der man sich registrieren kann. Auf der Plattform muss jeweils das Kennzeichen eingegeben, ein Datum gewählt und eine Zahlungsmethode hinterlegt werden, meistens die Kreditkarte. Eine einheitliche Plattform für ganz Europa gibt es noch nicht. Wer allerdings eine Mautbox besitzt, die in mehreren Ländern gültig ist, kann oft die jeweiligen Länder im Kundenportal aktivieren – gesonderte Registrierungen für jedes einzelne Land sind dann nicht mehr notwendig. Wichtig ist es, vorab zu prüfen, für welche Länder und Fahrzeugtypen das jeweilige Gerät freigeschaltet ist.

 

Was passiert, wenn ein Free-Flow-Mautabschnitt ohne Anmeldung genutzt wird?

Falls man sich nicht vor oder unmittelbar nach der Nutzung einer Free-Flow-Mautstrecke registriert beziehungsweise angemeldet hat, erlauben viele Länder eine nachträgliche Bezahlung – allerdings nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters. In einigen Ländern, beispielsweise Norwegen, erhält man die Maut-Rechnung nachträglich per Post, dort wird automatisch über das Kennzeichen abgerechnet. In anderen Ländern kommt allerdings direkt der postalische Bußgeldbescheid, ohne Rechnung oder Zahlungserinnerung. Dies kann die Betroffenen überraschen, da man möglicherweise gar nicht wusste, dass man auf einer Maut-Strecke unterwegs war. Bei einer komplett digitalen Erfassung kann das schnell passieren. Daher rät der ACE, sich vor jeder Fahrt ins Ausland über Verkehrsregelungen und Bestimmungen sowohl für das Zielland als auch für die Transitländer zu informieren. Eine Übersicht über alle Mautstrecken in Europa findet sich hier: Aktuelle Mautgebühren – Autobahnstrecken in Europa.

 

Funktioniert das System reibungslos?

Die Systeme sind mittlerweile technisch ziemlich ausgereift. In Ländern wie Österreich, Frankreich oder Italien klappt die digitale Erfassung in der Regel problemlos. Allerdings kann es bei ausländischen Kennzeichen manchmal zu Erkennungsfehlern kommen. Dann kann es passieren, dass man fälschlich als „nicht bezahlt“ registriert wird. ACE-Tipp: Alle Belege – das heißt Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen – immer prüfen und aufbewahren. Auch bei Mietwagen sollte man besonders aufpassen und prüfen, ob die Maut über den Auto-Vermieter abgerechnet wird oder ob man selbst zahlen muss. Hier hilft nur: genau nachfragen.

 

Weitere Informationen:

>> Knöllchen aus dem Ausland: Richtig auf unschöne Mitbringsel reagieren

>> Grenzenlos fahren: Der Mautratgeber für Europa

 

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