- Vor der Reise über Einfahrtsregeln auf der Route informieren
- Registrierung oder national gültige Plakette kann erforderlich sein
- Bei Verstößen werden hohe Bußgelder fällig – in London mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro
Berlin (ACE) – Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland gibt es vielerorts Umweltzonen. Wer für einen Kurztrip am Wochenende oder den Sommerurlaub mit dem Auto die Grenzen passiert, sollte darauf vorbereitet sein, denn die deutsche Umweltplakette gilt tatsächlich nur in den Umweltzonen innerhalb Deutschlands. Um Bußgelder zu vermeiden, empfiehlt der ACE Auto Club Europa, sich nicht nur mit den dortigen Verkehrsregeln vertraut zu machen, sondern sich auch über mögliche Umweltzonen und deren Einfahrtbestimmungen zu informieren.
Einfahrtsregeln unterscheiden sich je nach Reiseroute
Vor allem in großen europäischen Städten sind Umweltzonen inzwischen häufig vertreten. Sie sollen den Ausstoß von Luftschadstoffen wie Stickoxiden und Feinstaub begrenzen und damit die Luftqualität verbessern. Um in entsprechende Zonen fahren zu können, gelten je nach Reiseroute, restriktive Regeln. Ein europaweit einheitliches System gibt es nicht, weshalb sich Autofahrende rechtzeitig darüber informieren sollten, welche Voraussetzungen entlang der geplanten Strecke und am Zielort gelten. Für die Einfahrt kann je nach Umweltzone eine Umweltplakette, eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs oder die Zahlung einer Gebühr erforderlich sein. ACE-Tipp: Wer eine Umweltzone nicht zwingend mit dem eigenen Fahrzeug befahren muss, sollte in Erwägung ziehen, alternativ den öffentlichen Nahverkehr, Leih-Fahrräder oder vorhandene Carsharing-Angebote vor Ort zu nutzen.
Häufig aus Deutschland befahren: Umweltzonen in Frankreich und Belgien
In Frankreich wurden inzwischen in allen französischen Städten und Ballungsräumen mit mehr als 150.000 Einwohnern dauerhafte Umweltzonen eingerichtet. Außerdem gibt es temporäre Umweltzonen, die nur zeitweise bei Überschreitung bestimmter Luftschadstoffgrenzwerte aktiviert werden. Somit ist es nicht unwahrscheinlich, auf einer Route durch Frankreich eine Umweltzone zu passieren. Wer hier ohne vorgeschriebene Crit’Air-Plakette oder mit einem in der jeweiligen Umweltzone nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs ist, muss je nach Fahrzeugtyp mit einem Bußgeld von regulär 68 bis 135 Euro rechnen. Vor einer Frankreich-Reise sollte deshalb unbedingt rechtzeitig die aktuelle Situation vor Ort geprüft und auf der Website des französischen Umweltministeriums eine Crit'Air-Plakette beantragt werden. Einzuplanen ist dabei, dass der Versand anschließend per Post erfolgt und bis zu 10 Tage dauert. Die Crit'Air-Plakette ist fahrzeugbezogen, gilt zeitlich unbegrenzt und wird in der Regel auf der Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebt. ACE-Tipp: Wer den offiziellen Verkaufsweg wählt, zahlt für die Plakette nur knapp über fünf Euro. Von Bestellungen bei gewerblichen Anbietern ist abzuraten, da diese ein Vielfaches der Gebühr verlangen. Kommt die Plakette nicht rechtzeitig an, kann die Bestellbestätigung vorübergehend als Nachweis dienen.
In Belgien gibt es Umweltzonen in Brüssel, Gent und Antwerpen, sie umfassen somit ganze Großstadtregionen auf zentralen europäischen Transitrouten. Ältere Fahrzeuge dürfen dort je nach Abgasnorm nicht oder nur mit Ausnahmegenehmigung einfahren. Die Zonen sind mit Verkehrszeichen gekennzeichnet und Kontrollen erfolgen automatisiert per Kennzeichenerfassung. Achtung: Da ausländische Kennzeichen nicht automatisch abgeglichen werden können, müssen alle Fahrzeuge aus dem Ausland, unabhängig von der Emissionsklasse, vor der Einfahrt auf der Website der jeweiligen Stadt registriert werden. ACE-Tipp: Unter welchen Voraussetzungen die Einfahrt in die Umweltzone in Brüssel, Gent oder Antwerpen gestattet ist, ist ebenfalls jeweils online einsehbar. Für nicht einfahrtsberechtigte Fahrzeuge kann meist ein Tagespass erworben werden. Bei Nichtbeachtung des Fahrverbots oder der Registrierungspflicht drohen in Antwerpen Strafen ab 150 Euro, in Gent beträgt das Bußgeld 185 Euro und in Brüssel werden sogar 350 Euro fällig. Die Registrierung kann aber in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Einfahrt noch nachgeholt werden.
Nachträgliche Registrierung kann Bußgeld reduzieren
Wurde eine Umweltzone entgegen den geltenden Vorgaben befahren, kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland die Folge sein. In solchen Fällen empfiehlt es sich grundsätzlich, zu prüfen, ob eine nachträgliche Registrierung bei der zuständigen Verkehrsbehörde möglich ist und damit belegt werden kann, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes die erforderliche Emissionsklasse erfüllte. Einige Behörden reduzieren unter diesen Voraussetzungen die verhängte Geldbuße: In Dänemark kann eine Strafe von 1.500 Dänischen Kronen (DKK), also rund 200 Euro, für Pkw-Fahrende beispielsweise auf etwa 1.000 DKK, oder umgerechnet etwa 133 Euro, sinken, wenn innerhalb von 80 Tagen nach Ausstellung der Geldstrafe entsprechende Fahrzeugdokumente vorgelegt werden. Auch eine schnelle Begleichung des Bußgeldes kann in einzelnen Staaten mit einem Nachlass verbunden sein.
Besonders hohe Bußgelder: Umweltzonen in London
Fahrten mit dem eigenen Auto in den Umweltzonen Londons sind zwar seltener, können aber besonders zu Buche schlagen. Derzeit gibt es in London zwei Umweltzonen: Die Low Emission Zone (LEZ) und die Ultra Low Emission Zone (ULEZ). Beide Zonen erstrecken sich über alle Londoner Bezirke und die City of London. Während in der LEZ vor allem für ältere Wohnmobile und große Transporter Gebühren anfallen, müssen bei der ULEZ teils auch Pkw zahlen – je nachdem, ob sie die vorgegebenen Umweltstandards erfüllen. Wer eine Fahrt in den Großraum London plant, muss sein Fahrzeug jedoch unabhängig von der Emissionsklasse vorabonline bei der Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) registrieren. Achtung: Die Registrierung für die LEZ dauert etwa zehn Tage und sollte somit rechtzeitig vor der Anreise vorgenommen werden. Bei Verstößen und fehlender Registrierung drohen hohe Strafzahlungen. Wenn gegen die Auflagen der LEZ verstoßen wurde, zwischen 500 und 2.000 Pfund, also rund 585 bis 2.342 Euro. Im Bereich der ULEZ sind Bußgelder von 180 britischen Pfund die Regel, was etwa 210 Euro entspricht. Gut zu wissen: Wer das Bußgeld innerhalb von 14 Tagen bezahlt, spart erheblich. Denn dann entfällt die Hälfte der Kosten. Achtung: In der Londoner Innenstadt fällt zusätzlich für alle Kraftfahrzeuge außer Motorräder und Mopeds die City-Maut, Congestion Charge, an.
Weitere Informationen:
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