13.08.2026

Warnwesten im Ausland: Diese Regeln gelten in Europa

© ACE

  • In Deutschland gilt die Mitführpflicht für eine Warnweste
  • Andere Länder schreiben Tragepflicht für alle Fahrzeuginsassen vor
  • Aktueller Standard ist EN ISO 20471:2013

 

Berlin (ACE) – In Deutschland genügt es, eine Warnweste im Auto mitzuführen. In zahlreichen anderen europäischen Ländern gehen die Vorschriften deutlich weiter: Dort müssen bei einer Panne oder einem Unfall teilweise alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste anlegen. Mancherorts gelten entsprechende Vorgaben auch für Motorrad- und Radfahrende sowie für Zufußgehende. Der ACE Auto Club Europa gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen in Europa, inklusive einer entsprechenden Infografik.

 

Mitführpflicht versus Tragepflicht

Für in Deutschland zugelassene Pkw gilt eine Mitführpflicht: Mindestens eine Warnweste muss sich im Fahrzeug befinden. Sie sollte der aktuell gültigen Norm EN ISO 20 471:2013 entsprechen. Warnwesten nach den älteren Normen DIN EN 471 beziehungsweise DIN EN 471:2003+A1:2007 dürfen weiterhin verwendet werden. Eine gesetzliche Verpflichtung, die Weste bei einer Panne oder einem Unfall tatsächlich anzuziehen, besteht in Deutschland nicht. Der ACE empfiehlt dennoch, für jede Person im Fahrzeug eine eigene Warnweste mitzuführen und diese bei einer Panne oder einem Unfall vor dem Verlassen des Fahrzeugs anzulegen. So sind alle Insassen insbesondere am Fahrbahnrand oder auf der Fahrbahn deutlich besser sichtbar. Für Motorräder und Fahrräder besteht hierzulande keine Mitführpflicht. Auch dort ist das Tragen einer Warnweste jedoch sinnvoll, um die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen – nicht nur bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen.

 

Frankreich und Ungarn mit weitreichenden Vorgaben

Die Vorschriften rund um Warnwesten unterscheiden sich innerhalb Europas erheblich. Vergleichsweise weitreichende Regelungen gibt es unter anderem in Frankreich und Ungarn. In Frankreich muss sowohl im Auto als auch auf dem Motorrad mindestens eine Warnweste vorhanden sein. Müssen nach einer Panne oder einem Unfall mehrere Insassen die Fahrbahn betreten, haben alle zuvor eine Warnweste anzulegen. Auch Radfahrende sind außerorts bei Dunkelheit oder schlechter Sicht zum Tragen einer Warnweste verpflichtet. Noch umfassender sind die Vorgaben in Ungarn: Dort gilt die Pflicht bei schlechten Sichtverhältnissen außerhalb geschlossener Ortschaften auch für Personen, die zu Fuß auf der Straße unterwegs sind. In den meisten europäischen Ländern mit einer Tragepflicht müssen bei einer Panne oder einem Unfall alle Fahrzeuginsassen eine Warnweste anlegen. Selbst wenn die jeweilige Vorschrift nur die Fahrerin oder den Fahrer betrifft, empfiehlt der ACE, dass sich sämtliche Insassen mit einer Warnweste sichtbarer machen.

 

Auch in beliebten Urlaubsländern gibt es Besonderheiten: In Spanien muss die Warnweste griffbereit im Fahrzeug aufbewahrt werden. In Österreich müssen Fahrerinnen und Fahrer mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf Autobahnen und Landstraßen die Warnweste anlegen, bevor sie das Fahrzeug verlassen. Die Regelung gilt beispielsweise auch für Quads, Microcars und Zugmaschinen. In Italien besteht eine Tragepflicht für alle Personen, die das Fahrzeug verlassen. Auch Radfahrende müssen dort nachts außerhalb geschlossener Ortschaften sowie in Tunneln eine Warnweste tragen.

 

Von Ausnahmen und Empfehlungen

In einigen Ländern sind die Vorgaben für Reisende aus Deutschland weniger weitreichend. So gelten die Warnwestenpflichten in Norwegen und Portugal nur für Fahrzeuge, die im jeweiligen Land zugelassen sind – beispielsweise dort angemietete Fahrzeuge. Auch in weiteren Ländern können Mitführ- und Tragepflicht unterschiedlich ausgestaltet sein.

 

In Dänemark, den Niederlanden, Schweden, Irland und der Schweiz gibt es hingegen keine gesetzliche Warnwestenpflicht. Dort wird das Tragen einer Warnweste lediglich empfohlen.

 

 

Weitere Informationen:

>> Europakarte zur Warnwestenpflicht zur redaktionellen Verwendung

>> ACE-Warnwestenten-Test

 

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