05.03.2025

Spielstraße vs. verkehrsberuhigter Bereich – unterschiedliche Verkehrsregeln beachten

© ACE Auto Club Europa / Julia Kroll

  • Verkehrsberuhigte Bereiche werden teils fälschlich mit Spielstraßen gleichgesetzt
  • In verkehrsberuhigten Bereichen haben Zufußgehende gegenüber dem Fahrzeugverkehr Vorrang
  • In einer echten Spielstraße sind keinerlei Fahrzeuge erlaubt

 

Berlin (ACE) – Mit den steigenden Temperaturen zieht es wieder mehr Kinder zum Spielen vor die Haustür. Während manche Wohngebiete für Ballspiele und Co. geeignet sind, sind es andere Straßen nur eingeschränkt – die Unterscheidung sorgt immer wieder für Missverständnisse. Der ACE,Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt, wie sich Spielstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche unterscheiden und was in den jeweiligen Bereichen zu beachten ist.

 

Verkehrsberuhigter Bereich: Gegenseitige Rücksichtnahme ist das A und O

Verkehrsberuhigte Bereiche finden sich besonders häufig in städtischen Gebieten. Sie sind durch das rechteckige, blau-weiße Schild mit spielenden Personen gekennzeichnet und signalisieren eine Zone, in der Zufußgehende gegenüber Fahrzeugen Vortritt haben. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die gesamte Straßenbreite, einschließlich der Fahrbahn, nutzen – so auch spielende Kinder. Sie dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Autofahrerinnen und Autofahrer, Radfahrende, Motorradfahrende und E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer müssen demnach besonders vorsichtig fahren und bei Bedarf anhalten: Fahrzeuge dürfen nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein. Der Gesetzgeber definiert diese Geschwindigkeit zwar nicht exakt, doch in einigen Gerichtsurteilen wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h als angemessen angesehen. Der ACE empfiehlt im Interesse der Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeit von 7 bis 10 km/h. Es ist in dieser Zone zudem nicht gestattet zu überholen. Geparkt werden darf nur auf speziell ausgewiesenen Flächen und ist nur ausnahmsweise zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen zulässig. Wichtig:In verkehrsberuhigten Bereichen gilt das Gebot der Rücksichtnahme für alle Verkehrsteilnehmenden. Zufußgehende haben zwar Vorrang, dürfen jedoch den Fahrzeugverkehr auch nicht unnötig aufhalten. Das Blockieren der Straße, auch durch Spielsachen, ist nicht erlaubt.

Bei der Vorfahrt gilt die Regel „rechts vor links“, aber wer den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, muss allen anderen Verkehrsteilnehmenden Vorrang einräumen – ähnlich wie beim Verlassen eines Grundstücks. ACE-Hinweis: Das diagonal rot durchgestrichene Schild muss nicht das sofortige Ende des Bereichs bedeuten. In der Regel endet er erst an der Einmündung in eine andere Straße.

 

Spielstraße: Fahrzeuge sind tabu

Echte Spielstraßen sind vergleichsweise selten, aber es gibt sie. Sie sind mit einem runden, rot-weißen Verbotsschild und einem schwarz-weißen Zusatzzeichen mit einem Kind, das mit einem Ball spielt, gekennzeichnet. Egal, ob man mit dem Auto, E-Scooter, Motorrad oder Fahrrad unterwegs ist: Es ist verboten, eine Spielstraße zu befahren oder dort zu parken. Auch Anliegerinnen und Anlieger dürfen diese Zonen nicht befahren. Spielstraßen sind ausschließlich für Zufußgehende und spielende Kinder bestimmt.

 

Weitere Informationen:

>> Kinder auf Rädern und Rollen im Straßenverkehr – was ist erlaubt und was verboten?

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