- Je höher die Geschwindigkeit, desto mehr Abstand ist im Straßenverkehr erforderlich
- Nicht blind auf Abstandsassistenten vertrauen –Faustformeln kennen
- Dränglern auf der Autobahn drohen 400 Euro, zwei Punkte und Fahrverbot
Berlin (ACE) – In zahlreichen Bundesländern haben die Osterferien begonnen und es herrscht Reiseverkehr. Anlässlich der sich aktuell zuspitzenden Verkehrslage appelliert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, an Autofahrende, ausreichend Abstand zu halten.
Geschwindigkeit und Fahrbedingungen berücksichtigen
Ausreichend Abstand zwischen den Verkehrsteilnehmenden ist entscheidend für die Sicherheit aller. Wer zu dicht auffährt, riskiert einen Auffahrunfall. Der Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird.
Wie groß der Abstand sein muss, um im Notfall sicher zu bremsen, hängt maßgeblich von der gefahrenen Geschwindigkeit ab: Je höher die Geschwindigkeit, desto größer muss der Sicherheitsabstand sein. Eine ebenso wichtige Rolle spielen die Fahrbedingungen: Bei schlechtem Wetter, auf nasser oder glatter Fahrbahn ist ein größerer Abstand notwendig, um sicher bremsen zu können. Im Notfall muss immer genug Zeit bleiben, um zu reagieren und zu bremsen.
Faustformeln und Orientierungshilfen für ausreichend Abstand
Zwar können Abstandsassistenten dabei helfen, Auffahrunfälle zu vermeiden. Dies gilt jedoch vor allem unter idealen Bedingungen – also bei gutem Wetter, trockener Fahrbahn und wenig Verkehr. Auch brauchen sie etwas Zeit, um auf eine Situation zu reagieren und den Abstand wieder herzustellen, zum Beispiel wenn ein Fahrzeug plötzlich einschert. Deshalb sollte jede Autofahrerin und jeder Autofahrer unabhängig von den vorhandenen Sicherheitsassistenten mit den groben Orientierungshilfen für ausreichend Abstand vertraut sein:
In geschlossenen Ortschaften gilt es, in Fahrzeuglängen zu denken und einen Abstand von etwa drei Fahrzeuglängen einzuhalten, was ungefähr 15 Metern entspricht. Außerhalb geschlossener Ortschaften können verschiedene Eselsbrücken dabei helfen, genug Platz zu lassen:
- Halber Tacho: Auf Autobahnen und Landstraßen sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug immer mindestens dem halben Tachowert entsprechen – bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h also mindestens 60 Meter.
- Leitpfosten beachten: Leitpfosten stehen normalerweise 50 Meter auseinander, sodass man sich daran orientieren kann, um den notwendigen Mindestabstand bei Tempo 100 einzuhalten.
- Zwei-Sekunden-Regel: Passiert das vorausfahrende Fahrzeug beispielsweise einen Baum oder ein Gebäude, sollte das eigene Fahrzeug frühestens zwei Sekunden später dort vorbeifahren.
Überholen nur mit ausreichend Abstand
Auch beim Überholen muss seitlich immer genügend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden eingehalten werden. Innerorts sind es bei Pkw und Lkw mindestens ein Meter, bei Motorrädern, Fahrrädern und E-Scootern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern anderthalb Meter. Außerorts muss der seitliche Abstand in der Regel zwei Meter betragen. Auch hier gilt: Sind die Fahrbedingungen erschwert, ist mehr Abstand erforderlich. Kann der notwendige Abstand nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden.
Drängeln ist kein Kavaliersdelikt
Kommt es zu einem Auffahrunfall, greift zunächst der sogenannte Anscheinsbeweis: Es wird also angenommen, dass ein zu geringer Abstand, Unaufmerksamkeit oder eine nicht angepasste Geschwindigkeit des Auffahrenden den Unfall verursacht haben. Wer auffährt, hat also zunächst Schuld und muss das Gegenteil erst beweisen.
Bei der Sanktionierung von Abstandsverstößen ist neben der Geschwindigkeit entscheidend, wie weit der Mindestabstand unterschritten worden ist. Bei unter 80 km/h wird je nach Situation ein Bußgeld zwischen 25 und 35 Euro fällig. Bei höheren Geschwindigkeiten steigen die Bußgelder deutlich: bei Tempo 80, Tempo 100 und nochmal bei Tempo 130. Wer bei über 130 km/h und einem Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowerts unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 400 Euro rechnen – hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.
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