- Starkregen erfordert langsameres Fahren und größeren Sicherheitsabstand
- Bei extremen Wetterbedingungen möglichst Fahrpause einlegen
- Geflutetes Auto nicht starten
Berlin (ACE) – In Polen, Tschechien, Österreich und Rumänien hat ein Sturmtief in den letzten Tagen für sintflutartige Regenfälle und Hochwasser gesorgt. Auch in Teilen Deutschlands wird Starkregen erwartet und Hochwasser ist nicht auszuschließen. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, informiert, wie im Auto mit Starkregen umzugehen ist und was bei einem gefluteten Fahrzeug zu beachten ist.
Starkregen beeinflusst Sicht und Grip
Regen erschwert die Sicht – je stärker, desto mehr. Plötzlicher Starkregen kann außerdem zu Aquaplaning führen. Um bei Starkregen sicher unterwegs zu sein, muss grundsätzlich langsamer und mit größerem Sicherheitsabstand gefahren werden. Die Geschwindigkeit muss immer an die Sichtverhältnisse und an den zu erwartenden Bremsweg angepasst sein. Auch die Straßenverhältnisse sind zu berücksichtigen: Nässe und feuchtes Laub verlängern den Bremsweg und erfordern somit ein noch geringeres Tempo.
Verschwinden die Wasserspuren des vorausfahrenden Fahrzeugs auf der nassen Fahrbahn bereits nach wenigen Metern, besteht Aquaplaning-Gefahr. Es gilt, nicht nur die Geschwindigkeit zu reduzieren, sondern auch das Lenkrad möglichst gerade zu halten. Plötzliche Bremsmanöver sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Achtung: Auch manche Assistenzsysteme haben Probleme mit Starkregen, zum Beispiel die Verkehrszeichenerkennung, Notbrems- oder Spurhalteassistenten. Generell gilt: Nichts riskieren! Ist das Wetter zu schlecht, besser an einem sicheren Ort eine Fahrpause einlegen. Bei extremen Wetterbedingungen rät der ACE, einen Parkplatz anzusteuern oder die Fahrt zu verschieben.
Auto geflutet – was nun?
Ein geflutetes Auto muss nicht grundsätzlich einen Totalschaden bedeuten – vorausgesetzt, man verhält sich nach der Flut richtig. In der Regel ist eine Wassertiefe bis zur halben Reifenhöhe für Fahrzeuge unbedenklich. Manchmal nennt die Betriebsanleitung auch die zulässige „Eintauchtiefe“. Problematisch ist es meist, wenn der Motor teilweise oder ganz unter Wasser stand.
Auf keinen Fall sollte versucht werden, ein zuvor überflutetes Auto zu starten. Dringt Wasser in den Motor ein, besteht die Gefahr eines sogenannten „Wasserschlags“, der das Triebwerk zerstört. Selbst wenn das Auto anspringt, könnte Wasser ins Öl gelangt sein, was ebenfalls zu einem Motorschaden führen kann. Bereits das Einschalten kann Kurzschlüsse oder andere Schäden in der elektrischen Anlage oder der Fahrzeugelektronik verursachen. Daher sollte die Batterie möglichst schnell abgeklemmt werden. Am besten lässt man das Auto in eine Fachwerkstatt schleppen, wo geprüft wird, ob eine Trockenlegung sinnvoll ist – abhängig von der Eintauchtiefe, der Dauer und dem Verschmutzungsgrad des Wassers. Achtung: Auch geflutete E-Autos sollten nicht gestartet werden.
Fahrzeugschaden durch Hochwasser – wer haftet?
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für ein durch Hochwasser beschädigtes geparktes Fahrzeug nur, wenn keine rechtzeitige Warnung vor der Überschwemmung in der betroffenen Region vorlag. War es möglich, den Schaden zu verhindern, kann die Entschädigung gekürzt werden oder ganz entfallen. Zudem muss der Schaden unmittelbar durch das Hochwasser verursacht worden sein. Entsteht ein Motorschaden, weil das Fahrzeug während der Überschwemmung betrieben wurde, haftet der Fahrer oder die Fahrerin selbst. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Schaden nicht direkt durch das Hochwasser, sondern durch den Fahrenden entstanden ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Hochwasser so plötzlich eintritt, dass der Motor nicht rechtzeitig abgeschaltet werden konnte.
Weitere Informationen:
>> Sicherheitsabstand: Warum und wie er einzuhalten ist
>> Unwetterschäden am Fahrzeug: Wer haftet?
>> Gewitterwarnung: Sicher unterwegs bei Unwetter
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