27.03.2018

Ob in Baden-Württemberg, Hamburg oder NRW: Vorbereitungen für Fahrverbote zeigen, ohne technische Nachrüstung von Dieselfahrzeugen lassen sich Fahrverbote nicht vermeiden.

Einen Monat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Zulässigkeit von Fahrverboten – sofern keine andere Maßnahme mehr dazu dient, die Stickstoffdioxidgrenzwerte einzuhalten – steht in Stuttgart der Plan zur Einführung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge. Nach Hamburg ist dies nun die zweite Stadt. Deutlicher kann das Signal an den Bund und das Bundesverkehrsministerium nicht sein, dass weder die Umrüstung von Bussen oder Taxen, noch die Software-Updates an Euro-5-Diesel ausreichen, um Fahrverbote abzuwenden.

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, fordert die Bundesregierung auf, endlich einzulenken und die möglichen technischen Nachrüstungen, in Form von Hardware-Nachrüstungen, mit den Autoherstellern und Ländervertretern zu verhandeln.

Stefan Heimlich, ACE-Vorsitzender: „Die einzige sofort wirksame Maßnahme für saubere Luft und für die Sicherung der individuellen Mobilität vieler Menschen, ist die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen der Euro-5-Norm. Dies muss auch Verkehrsminister Andreas Scheuer endlich erkennen. Er sollte den noch jungen Koalitionsvertrag, in dem „technische Nachrüstungen“ festgeschrieben wurden, ernst nehmen und umsetzen. Zumal er damit die Chance hätte, sich auf die Seite von Millionen von Autofahrern zu stellen.“

Nach Ansicht des ACE müssen Software- wie Hardware-Nachrüstungen durch die Autohersteller übernommen und kostenneutral für die Verbraucher angeboten werden. Nur so werden die Fahrzeuge dauerhaft sauber und erreichen die Abgasnorm Euro-6d.

Bezüglich der Kostenaufteilung für die technischen Nachrüstungen könnten zusätzlich Landesfonds aufgesetzt werden, für Zuschüsse zur Hardware-Nachrüstung. „Am Ende muss die Höhe des Zuschusses die Kosten der Hardware-Nachrüstung decken“, betont Stefan Heimlich.

Für die Besitzer älterer Diesel mit der Abgasnorm Euro-1 bis 4 fordert der ACE darüber hinaus eine Verlängerung der sogenannten Umweltprämie (Umtauschprämie). Denn diese können nicht in jedem Fall umgerüstet werden. Diese Umtauschprämie muss auch für Gebrauchtwagen gelten, sofern diese sauber sind.

Damit umgerüstete und saubere Fahrzeuge schließlich freie Fahrt erhalten, bedarf es der Einführung der blauen Plakette. Nur diese kann die uneingeschränkte Nutzung von sauberen Fahrzeugen garantieren.

Für den ACE steht fest: Die Sicherung der individuellen Mobilität und des Gesundheitsschutz gehören zusammen. Hier müssen Bund und Länder Hand in Hand agieren, statt sich gegenseitig den schwarzen Peter zuzuschieben.

Weitere mittel- und langfristige Forderungen des ACE im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht zu Fahrverboten

 

>> Pressefoto: Fahrverbote Stuttgart