21.02.2024

Neues Versicherungsjahr für Motorroller, E-Scooter, S-Pedelecs & Co. beginnt: Was jetzt zu tun ist

Versicherungskennzeichen sind 2024 weder grün noch schwarz, sondern blau. © Martin Storz

  • Ab 1. März ist wie jedes Jahr ein neues Versicherungskennzeichen erforderlich
  • Versicherungskennzeichen sind 2024 blau
  • Ausstellung der Versicherungsnachweise erfolgt in der Regel durch Versicherer

 

Berlin (ACE) – Für Motorroller, E-Scooter, S-Pedelecs & Co. beginnt in Kürze ein neues Versicherungsjahr: Ab ersten März wird ein neues Versicherungskennzeichen benötigt. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert, wer jetzt tätig werden muss und was zum Saisonstart 2024 hinsichtlich des neuen Versicherungsnachweises zu beachten ist.

 

Welche Fahrzeuge betroffen sind

Anders als zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge wie Autos und Motorräder, die zum Verkehr zugelassen werden müssen und dann das sogenannte polizeiliche Kennzeichen erhalten, bedürfen andere Fahrzeugklassen keiner Zulassung, sind aber dennoch versicherungspflichtig. Sie dürfen nur auf öffentlichen Straßen genutzt werden, wenn entweder eine allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt oder eine Einzelabnahme erfolgt ist und dementsprechend durch die örtliche Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erteilt wurde. Für diese Fahrzeuge, zumeist Leichtkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge muss stattdessen einmal jährlich als Versicherungsnachweis ein Versicherungskennzeichen gekauft werden. Ob ein Fahrzeug zulassungsfrei ist, hängt von dessen zulässiger Höchstgeschwindigkeit, dem Hubraum, der Leistung und der Bauform ab. Darunter fallen beispielsweise Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter aber auch Leichtkrafträder und Kleinkrafträder – wie S-Pedelecs aber auch Mofas, Mopeds und einige Motorroller– sowie motorisierte Krankenfahrstühle mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h. Wer ein zulassungsfreies Fahrzeug fährt und auch nach dem 29. Februar noch damit unterwegs sein möchte, sollte sich jetzt um ein neues Versicherungskennzeichen bemühen.

 

Welche Farbe Versicherungskennzeichen haben müssen

Versicherungskennzeichen gibt es in Schwarz, Blau, Grün und selten in Rot. Während rote Exemplare in der Regel Händlern für Testfahrten vorbehalten sind, stehen die anderen Farben für das Jahr der Gültigkeit. Versicherungskennzeichen sind immer ein Jahr gültig – ihre Gültigkeit endet Ende Februar. Im März jeden Jahres ist ein neues Kennzeichen in einer anderen Farbe erforderlich. Während im vergangenen Jahr schwarze Buchstaben und Ziffern verwendet wurden, sind sie in diesem Jahr blau und im nächsten Jahr grün. Anschließend wiederholt sich dieser Farbwechsel jährlich in genannter Reihenfolge. Doch nicht allein die Farbe kennzeichnet die Gültigkeit: Am unteren Rand eines jeden Versicherungskennzeichens steht das Versicherungsjahr. Der Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz ist strafbar.  Ein Versicherungskennzeichen, das ab März gültig ist, ist blau mit der Jahreszahl 2024 am unteren Rand.

 

Wie und wo Versicherungskennzeichen gekauft werden können

Versicherungskennzeichen sind bei Versicherungen erhältlich, teils aber auch bei Banken. Bei Elektrokleinstfahrzeugen wird von einer Versicherungsplakette gesprochen, diese sind selbstklebend und deutlich kleiner als Versicherungskennzeichen. Das Kennzeichen oder die Plakette wird bei Abschluss einer einjährigen Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt – entweder direkt nach Vertragsunterzeichnung vor Ort oder nach Online-Beantragung nach wenigen Tagen per Post. Die Jahresgebühr ist abhängig von dem Fahrzeug sowie dem Alter des Fahrenden und wird in der Regel sofort fällig. Die für die Beantragung erforderlichen Angaben wie Hersteller, Baujahr, Fahrzeugidentifikationsnummer sowie Antriebsart sind in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) zu finden. Personen unter 18 Jahren benötigen für das Abschließen eines Versicherungsvertrages die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

 

Was ohne Versicherungsnachweis droht

Besteht zwar eine gültige Versicherung, aber der Versicherungsnachweis ist in Form des Versicherungskennzeichens nicht ordnungsgemäß am Roller angebracht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet wird. Ist hingegen kein gültiger Versicherungsschutz vorhanden, begeht man eine Straftat, wenn man mit dem Mofa oder E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist. Es droht dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Bestraft werden nicht nur Fahrer oder Fahrerin, sondern auch der oder die Fahrzeughaltende. Auch eine Einziehung des Fahrzeugs ist möglich, allerdings nur, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin damit unterwegs war. 

 

Weitere Informationen:

>> Saisonstart für E-Scooter: Zuerst Bremsen und Abbiegen üben

>> E-Scooter – Verkehrsregel und Fahrtipps

 

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