21.10.2025

Neue EU-Führerscheinrichtlinie stärkt Verkehrssicherheit

© studio v-zwoelf - stock.adobe.co

ACE fordert mehr Anreize für Begleitetes Fahren 

 

Berlin (ACE) – Das Europäische Parlament beschließt heute die Aktualisierung der EU-Führerscheinregelungen. Neben neuen Anforderungen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler werden auch Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Führerscheinentzugs für rücksichtslose Fahrerinnen und Fahrer eingeführt. Ziel der Reform ist es, die Verkehrssicherheit in der EU zu erhöhen – angesichts von jährlich fast 20.000 Verkehrstoten auf europäischen Straßen ein wichtiger Schritt, findet der ACE Auto Club Europa

 

Mehr Verkehrssicherheit durch neue Ausbildungsinhalte und digitalen Führerschein 

Künftig müssen Fahrschülerinnen und Fahrschüler stärker über die Gefahren des toten Winkels und der Handynutzung im Straßenverkehr informiert werden. Außerdem sollen sie stärker für den Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmender wie Zufußgehender, Kinder und Radfahrender sensibilisiert werden. 

 

Eine weitere Neuerung ist der digitale Führerschein, der über das Smartphone zugänglich sein wird und bis spätestens 2030 EU-weit verfügbar sein soll. 

 

EU-weit einheitliche Probezeit und Einführung von BF17 in allen Mitgliedsstaaten 

Die bereits in Deutschland etablierte Probezeit von mindestens zwei Jahren wird nun europaweit verpflichtend. Während dieser Zeit gelten in allen Mitgliedsstaaten strengere Sanktionen bei Alkohol- oder Drogenverstößen. 

 

Zudem wird das Begleitete Fahren ab 17 Jahren (BF17) in der gesamten EU eingeführt. Mitgliedsstaaten können künftig auch ein begleitetes Fahren für die Lkw-Klassen C, C1 und C1E ermöglichen – eine Maßnahme, die dem Fahrermangel entgegenwirken soll. 

 

Der ACE begrüßt, dass sich bewährte deutsche Regelungen nun europaweit durchsetzen. Besonders die EU-weite Einführung von BF17 fördert die Verkehrssicherheit und eröffnet neue Reisemöglichkeiten für junge Menschen, etwa in grenznahen Regionen. Nicht enthalten ist jedoch die vom ACE geforderte Möglichkeit zum Begleiteten Fahren ab 16 Jahren, die das Unfallrisiko junger Fahrender noch weiter senken könnte. 

 

Erweiterung der Führerscheinklasse B: Wohnmobile bis 4,25 Tonnen 

Neu ist zudem, dass Inhaberinnen und Inhaber der Führerscheinklasse B künftig Wohnmobile mit bis zu 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren dürfen. Dafür sind zusätzliche Ausbildungsschritte, Prüfungen oder beides erforderlich. Details regeln die Mitgliedsstaaten. Der ACE begrüßt diese Anpassung, da die bisherige 3,5-Tonnen-Grenze für viele moderne Wohnmobile zu niedrig war. 

 

Keine Pflicht für Gesundheitstests ab 70 Jahren 

Ein verpflichtender Gesundheitstest für ältere Fahrerinnen und Fahrer konnte sich nicht durchsetzen. Künftig können die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, ob sie bei Ausstellung oder Verlängerung eines Führerscheins eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbsteinschätzung verlangen. Der ACE steht verpflichtenden Tests oder generellen Selbsteinschätzungen kritisch gegenüber und verweist auf unklare Kosten und Verhältnismäßigkeit. Stattdessen fordert der Club, älteren Menschen flächendeckend freiwillige Rückmeldefahrten anzubieten, um ihre Fahrsicherheit praxisnah einschätzen zu können. 

 

Führerscheinentzug künftig EU-weit wirksam 

Eine weitere beschlossene Richtlinie sorgt dafür, dass künftig der Entzug, die Aussetzung oder Einschränkung einer Fahrerlaubnis EU-weit anerkannt wird. Bisher galten Fahrverbote oder Entziehungen oft nur im Land des Delikts. Künftig werden entsprechende Entscheidungen an das Land weitergeleitet, das den Führerschein ausgestellt hat. Damit sollen Sanktionen EU-weit wirksam vollstreckt werden – insbesondere bei schweren Verkehrsverstößen wie Trunkenheitsfahrten, massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen, Drogenfahrten oder Unfällen mit schweren Folgen. 

 

ACE fordert Anreize für mehr Teilnahme am BF17 

„Die neue EU-Führerscheinrichtlinie wird die Sicherheit auf Europas Straßen verbessern“, sagt Sven-Peter Rudolph, Vorsitzender des ACE. „Standardisierungen bei Probezeit und Begleitetem Fahren werden jungen Menschen helfen, sicherer unterwegs zu sein. Das Begleitete Fahren mit 17 hat sich in Deutschland als voller Erfolg erwiesen – doch die Teilnahmezahlen sind leider rückläufig.“

 

Laut Kraftfahrt-Bundesamt wurden 2024 rund 30 Prozent weniger praktische Prüfungen in dieser Fahrerlaubnisklasse abgelegt als 2023. Dabei ist die Wirksamkeit des Modells belegt: Je mehr Fahrpraxis unter Aufsicht gesammelt wird, desto geringer das Unfallrisiko. Der ACE sieht daher mit Bedauern, dass viele Teilnehmende die maximale Begleitzeit von zwölf Monaten nicht ausschöpfen und dadurch ein wichtiger Sicherheitsgewinn verloren geht. Die Statistiken zeigen klar: Wer den Führerschein mit 17 macht, besteht die Prüfung häufiger beim ersten Versuch. Das spart Zeit, Aufwand und mehrere hundert Euro an zusätzlichen Fahrstunden und Prüfungsgebühren. 

 

„Im Zuge der nationalen Führerscheinreform von Bundesverkehrsminister Schnieder fordern wir, gezielte Anreize zur Teilnahme am BF17 zu schaffen, etwa durch eine frühere Antragsstellung und einen Ausbau der Informationskampagne“, so der ACE-Vorsitzende. 

 

Weitere Informationen:

>> Führerscheinreform mit Augenmaß: Sicherheit muss Vorrang haben

>> Politische Positionen des ACE

 

Für Rückfragen und Interviewwünsche
ACE Pressestelle, Tel.: 030 278 725-15,
E-Mail: presse@ace.de, Invalidenstraße 29, 10115 Berlin
LinkedIn: linkedin.com/company/ace-auto-club-europa-e-v-