30.01.2025

Mit dem Auto in den Winterurlaub: Sicher und stressfrei ans Ziel

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  • Notfall-Ausrüstung immer griffbereit haben
  • Mit Dachbox nicht schneller als 130 km/h fahren
  • Vorschriften zu Schneeketten und Winterreifen im Zielland beachten

 

Berlin (ACE) – Wer mit dem Auto in den Winterurlaub startet, sollte gut vorbereitet sein. So wird die Fahrt in den Ski-Urlaub nicht nur sicher, sondern auch stressfrei. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erläutert, wie Gepäck richtig verstaut wird und welche Ausrüstungspflichten beachtet werden müssen, damit alle sicher ans Ziel kommen.

 

Packen wie ein Profi: So bleibt das Auto sicher und fahrstabil

Sämtliches Gepäck muss sicher verstaut werden, damit es während der Fahrt nicht zur Gefahr wird. Damit ein Verrutschen bei starken Bremsmanövern nicht möglich ist, am besten formschlüssig packen – also nach dem Tetris-Prinzip. Um alles gut zu sichern, können Netze oder Spanngurte genutzt werden. Wird bis zur Kofferraumdecke gestapelt, sollte zwischen Kofferraum und Rücksitz ein Trenngitter oder -netz eingebaut werden. Auch beim Packen selbst sollten einige Regeln beachtet werden: Schweres Gepäck gehört immer nach unten, vorzugsweise in den Kofferraum direkt hinter die Rücksitze. Leichteres kommt nach oben. Wichtige Gegenstände wie Schneeketten, Warnwesten, Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten sollten stets griffbereit sein.

 

Vor der Abfahrt gilt es, die Scheinwerfer zu prüfen: Denn durch die schwere Beladung im Heck kann es passieren, dass die Scheinwerfer zu weit nach oben leuchten. Dadurch sieht man selbst nicht mehr so viel und gleichzeitig wird der Gegenverkehr geblendet. Achtung: Bei Fahrzeugen ohne automatische Leuchtweitenregulierung müssen die Scheinwerfer manuell eingestellt werden.

 

Auch während der Fahrt kann sich das zusätzliche Gewicht bemerkbar machen. Mit der Zuladung verändert sich nicht nur das Fahr- sondern auch das Kurvenverhalten. Fahrzeuge können dann beispielsweise eher aus der Kurve rutschen. Daher ist es wichtig, mit angepasster Geschwindigkeit unterwegs zu sein.

 

Dachgepäckboxen richtig nutzen

Für Skier und andere sperrige Gegenstände bietet eine Dachgepäckbox oft die beste Lösung. Auch hier ist eine gleichmäßige Gewichtsverteilung sinnvoll, damit das Material von Box und Dachträger nicht einseitig belastet wird. Das größte Gewicht sollte zwischen den Querstreben des Dachträgers positioniert werden, leichte Dinge kommen hingegen ins Heck und Bug. Besonders schwere Gegenstände gehören gar nicht erst in die Dachbox, sondern ins Fahrzeug. Beim Packen der Dachbox unbedingt die zulässige Dachlast des Fahrzeugs sowie die zulässigen Traglasten von Box und Dachträger beachten.

 

Bietet die Box von Haus aus kein Sicherungssystem, sollte die Ladung in der Box mit einer Decke abgedeckt und mit Spanngurten darüber gesichert werden. ACE-Tipp: Den Bug zusätzlich mit Jacken oder Decken ausstopfen, sodass spitze Gegenstände bei einer Vollbremsung nicht die Dachbox durchschlagen. Vor der Abfahrt sollte der korrekte Sitz der Dachbox sowie die Befestigung kontrolliert werden. Während der Fahrt ist eine angepasste Fahrweise wichtig: Unbedingt die Angaben des Herstellers der Dachbox zur Maximalgeschwindigkeit beachten. Schneller als 130 km/h sollte mit einer Dachbox nicht gefahren werden. Aufgrund des höheren Schwerpunkts sind starke Bremsungen möglichst und  Kurvenfahrten grundsätzlich zu vermeiden.

 

Winterausrüstung: Regelungen in Deutschland und im Ausland

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Fahrzeuge müssen bei Glätte, Schnee, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen ausgestattet sein.  Achtung: Winterreifen müssen seit 1. Oktober 2024 das Alpine-Symbol (Schneeflocke im Berg) tragen. Die alleinige M+S-Kennzeichnung ist nicht mehr ausreichend.

 

Wer für den Winterurlaub ins Ausland reist, sollte sich vor der Abfahrt mit den Vorschriften der Transitländer und des Ziellands vertraut machen. So hängt in anderen Ländern die Winterreifenpflicht vom Kalender ab oder es wird eine bestimmte Profiltiefe vorgeschrieben. In Frankreich und Italien sind wiederum Sommerreifen mit, Schneeketten erlaubt. Die Länderinformationen des ACE geben hier detaillierte Auskunft.

 

ACE-Tipp für Fahrten nach Österreich: In Österreich werden nur Schneeketten, die nach der ÖNORM V5117 beziehungsweise V5119 oder EN 16662 zertifiziert sind, als solche anerkannt. Achtung: Schneeketten aus Textil sind rechtlich nicht immer mit Schneeketten aus Metall gleichzusetzen. Während “Schneesocken”, also textile Traktionshilfen, der europäischen Norm EN16662-1 entsprechen können und in vielen Ländern inzwischen als Alternative erlaubt sind, gilt dies für Österreich aktuell noch nicht. Bei Schneekettenpflicht dürfen hier nur Schneeketten aus Metall genutzt werden.

 

Weitere Informationen:

>> 10 Winter-Tipps für freie Sicht im Auto

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