10.09.2026

Mautpost nach dem Urlaub: Forderungen aus dem Ausland sorgfältig prüfen

 

  • Mautnachforderung, Reiseroute und Zahlungsnachweise abgleichen
  • Bei unberechtigten Ansprüchen fristgerecht schriftlich widersprechen
  • Vor Reiseantritt über Mautsysteme und Zahlungsfristen informieren

 

Berlin (ACE) 10. September 2026 – Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs war, kann noch Wochen, Monate oder gar Jahre nach dem Ende der Reise unverhofft Post zu einer angeblich nicht bezahlten Maut bekommen. Der ACE Auto Club Europa rät, solche Schreiben weder bedenkenlos zu bezahlen noch zu ignorieren. Entscheidend ist es, die Forderung genau zu prüfen und sie mit den eigenen Reisedaten sowie getätigten Zahlungen abzugleichen.

 

Maut im Ausland: Unterschiedliche Systeme, gleiche Zahlungspflicht

In vielen europäischen Ländern wird für die Nutzung von Autobahnen, Tunneln oder einzelnen Streckenabschnitten eine Maut erhoben. Wie und wann sie bezahlt werden muss, unterscheidet sich von Land zu Land: Neben klassischen Mautstationen mit Schranken kommen zunehmend elektronische Systeme zum Einsatz, bei denen während der Fahrt keine unmittelbare Zahlung erfolgt. Bei sogenannten Free-Flow-Mautsystemen wird das Kennzeichen automatisch erfasst und die Gebühr muss anschließend innerhalb einer vorgegebenen Frist nach dem jeweiligen nationalen Mautverfahren beglichen werden – ein europaweit einheitliches Zahlungsverfahren gibt es nicht. Free-Flow-Mautsysteme kommen beispielsweise in Italien, Frankreich, Spanien und Portugal auf ausgewählten mautpflichtigen Strecken zum Einsatz. Gerade bei schrankenlosen Mautsystemen kann eine offene Zahlung leicht übersehen werden, etwa weil keine Zahlstelle auf der Strecke auf die Mautpflicht aufmerksam macht. Zwar werden betroffene Strecken in der Regel mit entsprechender Beschilderung gekennzeichnet, diese unterscheidet sich aber von Land zu Land.

Wird die Maut nicht rechtzeitig entrichtet, kann der Straßenbetreiber die offene Forderung auch nach der Rückkehr nach Deutschland geltend machen und dafür unter Umständen ein privates Inkassounternehmen einschalten. Eine Forderung wegen einer nicht bezahlten Maut ist dabei nicht automatisch mit einem Bußgeld gleichzusetzen. Je nach Reiseland können neben der offenen Maut aber zusätzliche Gebühren oder behördliche Sanktionen hinzukommen. Etwa in Frankreich kann bei ausbleibender Zahlung innerhalb der vorgesehenen Fristen zusätzlich zur Mautforderung ein Bußgeld in Höhe von 375 Euro fällig werden. Achtung: Bei einem behördlichen Bußgeld gelten eigene Zustellungs-, Einspruchs- und gegebenenfalls Vollstreckungsregeln. Im Zweifelsfall sollte eine Rechtsberatung in Anspruch genommen werden.

Der ACE rät, sich bereits vor einer Fahrt ins Ausland über Mautpflichten, Bezahlverfahren und Fristen in den Ziel- sowie in den Transitländern zu informieren. Häufig kann man sich noch vor der Nutzung einer Free-Flow-Mautstrecke online registrieren beziehungsweise anmelden und Zahlungsdaten hinterlegen, sodass die fällige Gebühr nach der Durchfahrt automatischabgebucht wird. Belege über gezahlte Mautgebühren und Bestätigungen elektronischer Zahlungen sollten direkt nach Erhalt geprüft und auch nach der Reise aufbewahrt werden.

 

Nachforderung hinterfragen

Eine Mautnachforderung aus dem Ausland ist nicht allein deswegen zweifelhaft, weil sie erst Wochen oder Monate nach der Reise eintrifft oder von einem Dienstleister versandt wird. Ihre Berechtigung und die Höhe der verlangten Kosten sollten dennoch immer geprüft werden: Zunächst sollte geklärt werden, ob Fahrzeug, Kennzeichen, Datum, Uhrzeit und Strecke tatsächlich zur getätigten Reise passen. Bei der automatischen Kennzeichenerfassung sind Erkennungs- oder Zuordnungsfehler nicht auszuschließen – etwa bei Ortskürzeln mit Umlauten. Dann kann es passieren, dass man fälschlich als „nicht bezahlt“ registriert wird. 

Auch kommengefälschte Zahlungsaufforderungen vor. Skepsis ist beispielsweise angebracht, wenn im Schreiben wesentliche Angaben fehlen, die Kontaktmöglichkeiten des Forderungsstellers nicht plausibel sind oder hohe Zusatzkosten ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung verlangt werden. Absender, Betreiber der Mautstrecke, Höhe der ursprünglichen Gebühr sowie zusätzliche Bearbeitungs- oder Inkassokosten sollten aus dem Schreiben nachvollziehbar hervorgehen. Achtung: In der Regel werden von autorisierten Stellen keine direkten Zahlungslinks versendet, vielmehr erfolgt die Online-Zahlung über offizielle Nutzerkonten.

 

Auch auf ungerechtfertigte Forderungen fristgerecht antworten

Ist die Forderung nachvollziehbar und berechtigt, sollte sie innerhalb der angegebenen Frist beglichen werden. Doch auch wenn konkrete Zweifel an einer Forderung bestehen, sollte sie nicht einfach ignoriert werden. Verspätete oder nicht geleistete Zahlungen können unter Umständen erhebliche Mehrkosten verursachen. Stattdessen sollte gegenüber dem Absender innerhalb der genannten Frist schriftlich Stellung genommen und der Sachverhalt möglichst mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.

Wurde die Maut bereits beglichen, dienen Konto- und Kreditkartenabrechnungen, Quittungen oder Bestätigungen aus einem elektronischen Mautkonto als Zahlungsbeleg. Wenn sich das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt nicht auf der genannten Strecke befand, gilt es, die eigentliche Reiseroute nachzuweisen, etwa durch Mietwagenunterlagen oder Rechnungen von Hotels, Tankstellen oder anderen Stationen der tatsächlichen Reiseroute. War das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Durchfahrt noch nicht beziehungsweise nicht mehr im Besitz der angeschriebenen Person, sind Kaufverträge beziehungsweise Verkaufsnachweise einzureichen. Originalunterlagen sollten dabei grundsätzlich nicht aus der Hand gegeben werden.

Wer eine Forderung für unberechtigt hält, sollte zudem um eine nachvollziehbare Aufstellung des geforderten Betrags und gegebenenfalls um weitere Angaben zum zugrunde liegenden Mautvorgang bitten. Bei hohen Beträgen, unklaren Inkassokosten oder einer weiterhin strittigen Forderung empfiehlt der ACE eine juristische Prüfung. ACE-Mitglieder können für eine erste rechtliche Einordnung auch eine ACE-Vertrauensanwältin oder einen ACE-Vertrauensanwalt zurate ziehen.

 

Weitere Informationen:

>> Maut und Vignette im Urlaub: Regeln in Europas Reiseländern und auf dem Weg dorthin

>> Unsichtbare Maut: Was Reisende über das Free-Flow-System wissen müssen

>> Umweltzonen im europäischen Ausland: Deutsche Umweltplakette nicht ausreichend

 

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