- Nahe Schulen, Kitas und Spielplätzen ist besondere Aufmerksamkeit Pflicht
- Achtung an Bushaltestellen: Kinder werden hinter Fahrzeugen leicht übersehen
- ACE rät davon ab, Kinder über die Straße zu winken
Berlin (ACE) –Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet.Nicht alle kleinen Verkehrsteilnehmenden sind unaufmerksam – doch nehmen Kinder den Verkehr anders wahr und verhalten sich nicht zuletzt deshalb anders als Erwachsene. Wie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer richtig mit Kindern am Straßenrand umgehen, damit alle sicher unterwegs sind, erläutert der ACE Auto Club Europa.
Kindliches Verhalten einkalkulieren
Wer ein Kind am Straßenrand sieht, muss mit unerwartetem Verhalten rechnen. Dass es spontan, ohne auf den Verkehr zu achten, auf die Straße läuft, ist immer möglich – selbst wenn es das sich nähernde Fahrzeug gesehen hat. Denn Kinder können Geschwindigkeiten und Bremswege oftmals noch nicht einschätzen. Geräusche zu orten, fällt den kleinen Verkehrsteilnehmenden ebenfalls schwer. Laut der Deutschen Verkehrswacht ist es Kindern erst etwa ab dem achten Lebensjahr möglich, mehrere Dinge gleichzeitig wahrzunehmen und zu bewältigen. Die Teilnahme am Straßenverkehr kann für Kinder somit verwirrend und gar überfordernd sein. Kommen Kinder in das Sichtfeld, muss immer die Geschwindigkeit gedrosselt werden. Auch ist zwingend notwendig, jederzeit bremsbereit zu sein. Beides ist sogar gesetzlich vorgeschrieben: Eine Gefährdung muss ausgeschlossen sein.Vorausschauendes Fahren ist immer Pflicht. In der Gegenwart von Kindern, in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten sowie Spielplätzen ist somit aber besondere Aufmerksamkeit gefragt – selbst, wenn kein Verkehrszeichen explizit darauf hinweist.
Vorsicht bei eingeschränkter Sicht
Der Trend geht zu immer größeren Fahrzeugen – mit Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit von Kindern. Parkende Autos schränken die Sicht von Kindern massiv ein: Sie können oftmals nicht darüber hinweg schauen und müssen die Fahrbahn betreten, um die Straße einsehen zu können. Vor allem SUVs, Transporter, Lastwagen oder Busse blockieren zudem die Sicht von der Straße auf den Gehweg. Wer auf der Straße unterwegs ist, kann kleine Kinder dahinter leicht übersehen. In Wohngebieten mit vielen großen Fahrzeugen und an Bushaltestellen ist deshalb besondere Vorsicht geboten.
Wer selbst einen SUV fährt, sollte sich zudem bewusst sein: Die Höhe der Motorhaube erschwert die Sicht auf Kinder unmittelbar vor dem Fahrzeug. Kinder können dadurch oft keinen direkten Blickkontakt zu Fahrerin oder Fahrer herstellen. Dies kann zu gefährlichen Trugschlüssen führen: Kinder können davon ausgehen, “das Auto” habe sie gesehen, obwohl sie aus der Perspektive des Fahrenden nicht sichtbar waren.
Rüberwinken: Freundliche Geste führt zu gefährlichen Missverständnissen
Steht ein Kind mit der Absicht, die Straße zu überqueren, am Bordsteinrand, bleiben Autofahrerinnen und Autofahrer häufig stehen und geben ihm mit einer Geste zu verstehen: „Du darfst gehen“. Was gut gemeint ist, kann jedoch zu gefährlichen Missverständnissen führen – vor allem, wenn andere Fahrzeuge aus der Gegenrichtung nicht stoppen. Kinder neigen dazu, sich auf das Zeichen zu verlassen und unbedacht loszulaufen, ohne auf den restlichen Verkehr zu achten. Deshalb empfiehlt der ACE im Sinne der Verkehrssicherheit auf entsprechende Handzeichen oder Kopfnicken zu verzichten. Im Normalfall sollte bremsbereit, mit angepasster Geschwindigkeit an Kindern am Straßenrand vorbeigefahren werden.
Achtung: Kommt es, nachdem man ein Kind über die Straße gewinkt hat, zu einem Unfall zwischen ihm und einem anderen Verkehrsteilnehmenden, ist nicht auszuschließen, dass der oder die Winkende eine Mitschuld trägt. Durch die mangelnde Verkehrsreife von Kindern müssen Autofahrende grundsätzlich damit rechnen, nach einem Unfall zur Verantwortung gezogen zu werden. Auch wenn sie objektiv gesehen nichts falsch gemacht, sondern nur die Verkehrskompetenz eines Kindes überschätzt haben.
Schulwegsicherheit erfordert kindgerechte Infrastruktur
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr trägt auch die Infrastruktur eine tragende Rolle bei der Verkehrssicherheit. Im direkten Schulumfeld sind Kinder besonders gefährdet. Nicht nur Elterntaxissorgen für viel Verkehr und unübersichtliche Situationen, infrastrukturelle Probleme wie fehlende Verkehrsberuhigung, mangelnde Querungsmöglichkeiten oder unzureichende Beleuchtung verschärfen die Situation zusätzlich. Der ACE rückt die Schulwegsicherheit aktuell im Rahmen der diesjährigen Clubinitiative unter dem Motto „Easy Going – Schulweg Index 2025“in den Fokus und untersucht die Verkehrssicherheit an über 150 Grundschulen in ganz Deutschland.
Verkehrsteilnehmende – insbesondere Eltern – können dazu beitragen, Schulwege sicherer zu gestalten. Wer sich zusammentut und die Situation dokumentiert, kann beispielsweise gemeinsam mit der Schulleitung die Errichtung einer Schulstraße bei der Gemeinde anregen. Die Straße vor der Schule wird dann in den Zeiten rund um Schulbeginn und -ende für den Autoverkehr gesperrt. Alternativ kann man sich für die Einrichtung sogenannter „Kiss & Ride“-Halteplätze einsetzen. Etwas von der Schule entfernte, sichere Hol- und Bringzonen können helfen, die Verkehrssituation vor Schulen zu entschärfen und die Kompetenz der Kinder im Straßenverkehr zu unterstützen.
Weitere Informationen:
>> ACE-Clubinitiative 2025: ACE überprüft Schulwege und Bringverkehr an 150 Grundschulen
>> Ratgeber: Unterwegs mit Kindern
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