20.12.2023

Kein Alkohol am Steuer: Fahrten an Feiertagen vorab planen

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  • Heimweg im Vorfeld klären und Restalkohol am Folgetag bedenken
  • Bei Alkoholfahrten drohen mind. 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und Fahrverbot
  • Schnittstelle für Alcolocks ab 2024 in Neuwagen

 

Berlin (ACE) – Ob weihnachtlicher Glühwein oder der Neujahrssekt – bereits kleine Mengen Alkohol schränken das Konzentrations-, Reaktions- und Koordinationsvermögen ein. Auch wenn gesetzlich – außer für Fahranfänger in der Probezeit und bis zu einem Alter von 21 Jahren – keine Null-Promille-Grenze vorgesehen ist, sollte Alkohol im Straßenverkehr tabu sein. Zum eigenen Schutz und dem anderer gilt: Wer fährt, trinkt nicht. Das betrifft Fahrräder und Pedelecs genauso wie E-Scooter und Autos.  Alkohol im Straßenverkehr ist gefährlich und kann teuer werden. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, ruft dazu auf, Alternativen zum Selbstfahren vorher zu klären und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.

 

Unterschiedliche Promillegrenzen

Wer E-Scooter, S-Pedelec, Motorrad, Vespa oder Auto mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut fährt, wird mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt. Wer sich auffällig verhält und beispielsweise Schlangenlinien fährt, muss  bereits ab 0,3 Promille mit einer Geldstrafe und mindestens einem halben Jahr Führerscheinentzug rechnen. Möglich ist sogar eine Gefängnisstrafe:  Kommt es aufgrund einer Alkoholfahrt zu einem Unfall, drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

ACE-Hinweis: Für Fahranfänger und -anfängerinnen, also Personen, die ihren Führerschein noch nicht länger als zwei Jahre besitzen, gilt die 0-Promille-Grenze beim Führen eines Kfz.

Radfahren, ob mit herkömmlichem Fahrrad oder E-Bike, wird ab 0,3 Promille Alkohol im Blut als Straftat geahndet, wenn es zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr kommt. Sonst liegt die Promillegrenze für eine Ahndung als Straftat bei 1,6 Promille.

 

Restalkohol individuell verschieden

Je nach Alter, Größe, Gewicht und Geschlecht variiert die Zeit, bis der Alkohol im Körper abgebaut ist. Ergo: Die Fahrtauglichkeit lässt sich auch einen Tag nach dem Alkoholkonsum nicht sicher bestimmen. Daher gilt auch Stunden nach dem letzten Drink: laufen oder mitfahren.

Der ACE empfiehlt, sich bereits vor dem Alkoholgenuss über den Heimweg abzustimmen. So kann man einen Fahrenden festlegen, der nichts trinkt, Fahrgemeinschaften bilden oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Nüchtern lässt sich das gut planen.

 

Alcolock-Schnittstellen ab Sommer 2024

Ab 7. Juli 2024 muss in allen Neufahrzeugen eine Schnittstelle für sogenannte Alcolocks integriert sein. Solche Alkohol-Wegfahrsperren messen den Alkohol im Atem, ehe sie das Zündschloss freigeben. Der ACE hatte diese im Sinne der Vision Zero – keine Getöteten im Straßenverkehr– seit langem gefordert, um zu vermeiden, dass Menschen alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen. Zunächst ist jedoch nur eine Schnittstelle, also die Option nachzurüsten, und kein Einbau verpflichtend. Der ACE fordert auch diesen vorzuschreiben.

 

Gegenseitige Rücksichtnahme

Fahrerinnen und Fahrer sollten sich jedoch nicht allein auf technische Systeme verlassen, sondern auch auf ihren gesunden Menschenverstand. Wenn alle aufeinander achten, fahren alle sicher. Denn Umsicht und Rücksicht im Straßenverkehr retten Leben.

 

Weitere Informationen:

>> Neuerungen im Straßenverkehr 2024

 

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