24.09.2025

In der Werkstatt: Eigene Rechte kennen und Geld sparen

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  • Vorgeschriebene Inspektionen unbedingt einhalten und so Gewährleistung sichern
  • Schriftlicher Kostenvoranschlag hilft, Werkstattkosten zu deckeln
  • Bei fehlerhafter Reparatur oder defekten Ersatzteilen besteht Anspruch auf kostenlose Nachbesserung

 

Berlin (ACE) –Regelmäßige Inspektionen, Wartungen und Reparaturen sorgen dafür, dass Fahrzeuge sicher und zuverlässig unterwegs sind. Doch wer eine Werkstatt aufsucht, sollte vorbereitet sein und seine Rechte kennen. Der ACE Auto Club Europa erläutert, was Autofahrerinnen und Autofahrer beachten sollten, um Zusatzkosten und Ärger zu vermeiden.

 

Werkstatt rechtzeitig aufsuchen

Ob verdächtige Geräusche, ungewohnte Vibrationen oder ein komisches Gefühl beim Lenken: Wer einen Schaden vermutet, sollte sein Fahrzeug schnellstmöglich prüfen lassen. Doch nicht nur, wenn etwas im Argen liegt, muss eine Werkstatt aufgesucht werden. Die vom Hersteller festgelegten Inspektionsintervalle und Vorgaben sind sicherheits- und garantierelevant und sollten dringendeingehalten werden. Laut EU-Recht kann für Inspektion und Reparatur sowohl die Vertragswerkstatt des Herstellers als auch eine freie Werkstatt aufgesucht werden. Freie Werkstätten sind in der Regel erheblich günstiger. Wenn man allerdings auch nach Ablauf der Garantie auf die Kulanz des eigenen Herstellers angewiesen ist, kann es sich auszahlen, immer die Vertragswerkstatt aufgesucht zu haben: Dann kann es sein, dass der Hersteller auch noch nach Ablauf der Garantie beispielsweise Kosten für die Reparatur zumindest teilweise übernimmt.

 

Vom klassischen Scheckheft zum digitalen Serviceheft

Viele Autohersteller haben das klassische Scheckheft, in dem sämtliche Inspektionen und Wartungsarbeiten eingetragen sind, in Form eines kleinen Büchleins durch ein digitales Serviceheft ersetzt. Dies ist für den Hersteller zwar sicherer gegenüber Manipulationen, aber weniger transparent für den Besitzer oder die Besitzerin. Einträge in das digitale Serviceheft können nur von Werkstätten mit Herstellerfreigabe oder über berechtigte Dienstleister vorgenommen werden. Freien Werkstätten fehlt mitunter die notwendige Schnittstelle, sodass durchgeführte Arbeiten nicht im System erscheinen. Dies kann den Eindruck nicht erfolgter Wartungen erwecken und den Wiederverkaufswert beeinträchtigen, da das Fahrzeug nicht als scheckheftgepflegt gilt.

 

Zwar informieren moderne Fahrzeuge über fällige Wartungen, um gut informiert über die vom Hersteller vorgeschriebenen Arbeiten zu sein, empfiehlt der ACE sich von der Werkstatt den Serviceplan ausdrucken zu lassen. Weiß man, welche Arbeiten laut Hersteller wann fällig sind, fällt es leichter zu entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt zusätzliche Maßnahmen sinnvoll sind. Je nach Hersteller ist eine Einsicht in die Servicehistorie zusätzlich im Fahrzeug, per App oder online möglich; vorab sollte geklärt werden, ob die Werkstatt eine Eintragung vornimmt und ob hierfür Kosten anfallen.

 

Klaren Auftrag erteilen

Wer weiß, dass eine Reparatur erforderlich ist, sollte den Auftrag an die Werkstatt möglichst präzise und schriftlich formulieren. Unverbindliche Anweisungen wie „bitte TÜV-fertig machen“ können hingegen dazu führen, dass mehr Teile getauscht und Arbeiten verrichtet werden als eigentlich nötig. Klar definiert ist die Reparatur für die Hauptuntersuchung, wenn sie anhand des Prüfberichts vereinbart wird.

 

Kosten planbar machen

Gerade bei geplanten Terminen oder bekannten Defekten mit einem klaren Rahmen, ist es hilfreich, sich den Arbeitsaufwand und die Kosten vorher erklären zu lassen. Grundsätzlich empfiehlt der ACE, mindestens einen Kostenvoranschlag, oder zum Vergleich sogar mehrere schriftliche Kostenvoranschläge einzuholen. Wird der darin vereinbarte Betrag später deutlich überschritten, darf die Werkstatt nicht ohne Zustimmung der Kundin oder des Kunden abrechnen. Die Werkstatt ist so gezwungen, über nötige Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag zu informieren, sodass Werkstattkundinnen und -kunden über die anfallenden Kosten im Bilde bleiben. Viele Werkstätten erstellen den Kostenvoranschlag kostenlos, vor allem, wenn es sich um einfache Arbeiten wie Inspektionen handelt. Bei einigen Werkstätten ist der Kostenvoranschlag dagegen kostenpflichtig, insbesondere wenn es sich um aufwändige Prüfungen oder Diagnosen handelt. Einige Werkstätten lassen sich bereits im Vorfeld einen Aufschlag für unvorhergesehenen Mehraufwand genehmigen. Dies ist nicht unüblich, denn einzelne Teile lassen sich womöglich nicht zerstörungsfrei ausbauen oder Arbeiten dauern länger als geplant, weil Schrauben oder Bauteile sich schwer lösen lassen. Weicht der Endbetrag mehr als 25 Prozent von der Summe im Kostenvoranschlag ab, ohne dass die Werkstatt darüber informiert hat, sollte man misstrauisch werden. Unter Umständen kann mit Hilfe einer juristischen Beratung ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

 

Selbst ein Ölwechsel in der Vertragswerkstatt kann schnell teuer werden. Wer sparen möchte, muss ihn jedoch nicht zwingend dort durchführen lassen. Spezialisierte Anbieter übernehmen den Service oftmals zu einem festen Preis, der in der Regel deutlich niedriger ausfällt. ACE-Tipp: Teilweise kann auch ein geeignetes Öl selbst besorgt werden, wenn sich die Werkstatt darauf einlässt.

 

Auf hochwertige Ersatzteile setzen

Wer bei kleineren Reparaturen mitgebrachte Ersatzteile verbaut haben möchte, wird eher in freien Werkstätten auf Akzeptanz stoßen. Wichtig: Bei sicherheitsrelevanten Teilen wie Bremsen oder Reifen sollte auf keinen Fall auf günstige Online-Angebote zweifelhafter Herkunft und Qualität zurückgegriffen werden. Auch ist bei eigens besorgten Ersatzteilen zu beachten: Die Werkstatt übernimmt nur eine Gewährleistung für die fachgerechte Montage, nicht jedoch für die Qualität der Teile selbst oder mögliche Schäden, die daraus entstehen. ACE-Tipp: Ebay bietet eine große Auswahl an Ersatzteilen, deren Einbau – je nach Anbieter – teils von Werkstätten übernommen werden.

 

Wenn die Reparatur nicht überzeugt

Trotz guter Vorbereitung und klarer Vereinbarungen kann es vorkommen, dass eine Reparatur nicht den gewünschten Erfolg hat oder dass der gleiche Defekt erneut auftritt. In diesem Fall greift in der Regel innerhalb von zwei Jahren nach Entgegennahme des reparierten Fahrzeugs die gesetzliche Gewährleistung. Kundinnen und Kunden haben einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung und sollten die Werkstatt daher unmittelbar und schriftlich auf den erneuten Fehler hinweisen. Wichtig ist dabei, eine angemessene Frist zur Behebung zu setzen. Erst wenn der Nachbesserungsversuch scheitert, kann der Rechnungsbetrag gemindert, eine Nachbesserung durch eine andere Werkstatt erfolgen oder im Einzelfall sogar vom Vertrag zurückgetreten werden.

Auf keinen Fall sollte eine Rechnung in voller Höhe akzeptiert werden, wenn Bedenken bezüglich der Reparatur bestehen. Muss das Fahrzeug dennoch abgeholt werden, empfiehlt der ACE, die Rechnung ausdrücklich „unter Vorbehalt“ zu bezahlen und dies direkt auf dem Dokument zu vermerken. Dies erleichtert es, die Abrechnung im Nachhinein beispielsweise von einem Rechtsanwalt überprüfen und gegebenenfalls Geld zurückfordern zu lassen.

 

Weitere Informationen:

>> ACE-Ratgeber zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung

>> Neuwagen oder doch Gebrauchter – wie lange gilt ein Auto als neu?

>> ACE-Vertrauensanwälte in der Nähe finden

 

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