03.06.2024

Höherer THC-Grenzwert ist falsch für die Verkehrssicherheit

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  • Erhöhung des Grenzwertes erfolgt ohne wissenschaftliche Grundlage
  • Mischkonsum mit Alkohol muss verboten werden
  • Auch für den Radverkehr besteht dringender Regelungsbedarf

Berlin (ACE) – Heute entscheidet der Deutsche Bundestag über den künftig geltenden THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Der Gesetzesentwurf sieht eine Anhebung von 1 auf 3,5 ng/ml Blutserum vor – ausgenommen sind Führerscheinneulinge. Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) führt aus Sicht des ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, in die falsche Richtung. Ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen vorzusehen, ist zwar richtig, greift aber zu kurz. Gleichzeitig wird eine weitere Gruppe bislang völlig außer Acht gelassen: Radfahrer und Radfahrerinnen. Auch hier gibt es aus Sicht des ACE dringenden Regelungsbedarf.  

Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE,über die Erhöhung des Grenzwertes im StVG: „Die geplante Erhöhung des THC-Grenzwertes ist falsch. Sie widerspricht der Vision Zero. Die bisherige Studienlage ist völlig unzureichend, um den Grenzwert um das 3,5-fache zu erhöhen. Denn keiner weiß aktuell, ab welchem Wert die Fahrsicherheit bei Cannabis-Konsum beeinträchtigt wird. Deswegen sollten zunächst erstmal die Auswirkungen der Legalisierung auf die Verkehrssicherheit abgewartet und weitere Studien in Auftrag gegeben werden. Vorerst muss es beim heutigen Grenzwert bleiben. Im Sinne der Verkehrssicherheit muss mindestens ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger herrschen. Darüber hinaus besteht beim Radverkehr dringender Regelungsbedarf. Hier gibt es bisher weder bei Alkohol noch bei Cannabis den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, der an einen konkreten Grenzwert gekoppelt ist. Auch die Gefahren des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis dürfen nicht unterschätzt werden: Ein entsprechendes Verbot muss verankert werden.“

 

Weiterführende Informationen

>> Cannabis-Legalisierung: Null-Toleranz für Führerschein-Neulinge

>> Cannabis: Lockerungen im Straßenverkehr nicht im Sinne der Vision Zero

>> Politische Positionen des ACE

 

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