23.10.2025

Halloween: Was rund um Verkleidung, Deko und Alkohol hinterm Steuer gilt

  • Kostümierung bis zur Unkenntlichkeit verboten
  • Nicht mit Alkohol oder Cannabis im Blut hinters Steuer
  • Kinder in der Dämmerung erfordern besondere Rücksichtnahme

 

Berlin (ACE) –Bald ist es wieder soweit und kleine und große Gruselgestalten ziehen an Halloween auf der Suche nach Süßem durch die Straßen. Bei allem Spaß darf die Verkehrssicherheit aber nicht auf der Strecke bleiben. Der ACE Auto Club Europa erläutert, worauf in Sachen Kostümierung und Verkleidung hinterm Steuer zu achten ist.

 

Kostüm am Steuer kann Bußgeld nach sich ziehen

Grundsätzlich ist es nicht verboten, kostümiert Auto zu fahren. Entscheidend ist, dass weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit durch allzu opulente Kostüme eingeschränkt werden. Wird die eigene Sicht durch die Verkleidung behindert, kann das ein Verwarngeld von 10 Euro zur Folge haben. Werden dadurch sogar andere behindert oder gefährdet, steigt der Betrag auf 20 bis 35 Euro. Auch beim Schuhwerk ist maßgeblich, dass man jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug hat. Ausladende Monsterschuhe also besser erst am Ziel anziehen.

 

Außerdem darf das Gesicht am Steuer nicht verdeckt oder verhüllt sein, weil Fahrende für die Verkehrsüberwachung identifizierbar bleiben müssen. Wer das missachtet, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro. Nicht jede Kostümierung ist deshalb tabu: Solange wesentliche Gesichtszüge erkennbar bleiben, sind Accessoires wie Gesichtsbemalung oder eine Clownsnase erlaubt. ACE-Tipp: Sperrige Kostüme reisen besser im Kofferraum mit und werden erst am Ziel angezogen. Alternativ sollte für die Anfahrt in voller Montur direkt der öffentliche Nahverkehr oder ein Taxi genutzt werden.

 

Deko am Auto darf kein Risiko darstellen

Wer sein Fahrzeug saisonal schmückt, sollte mit Augenmaß vorgehen. Der Schmuck darf die Sicht nicht einschränken und keine Verletzungsgefahr darstellen. Weiche Anbauten aus Schaumstoff sind weniger problematisch als harte oder spitze Teile und müssen gut gesichert werden, so dass sich bei der Fahrt nichts lösen kann. Hierbei sollten die Vorgaben zur Ladungssicherung beachtet werden. Dasselbe gilt auch für den Innenraum: Dekorative Requisiten sollten so befestigt werden, dass sie bei einer Bremsung nicht zu Geschossen werden können. Scheiben, Spiegel, Scheinwerfer und Kennzeichen müssen zwingend freibleiben. Bei modernen Autos sollten auch Kameras und Sensoren nicht überklebt werden, da diese sonst nicht mehr zuverlässig funktionieren. Vorsicht: Wird das eigene Fahrzeug etwa mit Blutspritzern als Aufkleber zu realistisch dekoriert, kann dies einen Polizeieinsatz nach sich ziehen, wenn andere ein Verbrechen vermuten. Die Polizei prüft dann individuell, ob eine Straftat vorgetäuscht wurde. 

 

Wer fährt, trinkt nicht

Alkohol gehört für manche zum Feiern dazu, im Straßenverkehr ist er aber fehl am Platz. Der ACE empfiehlt allen, die Alkohol oder Cannabis konsumiert haben, Auto, E-Scooter, S-Pedelec oder Fahrrad stehenzulassen. Für E-Scooter und Auto gelten dieselben Promillegrenzen: Schon ab 0,3 Promille wird es ernst, wenn Fahrfehler auffallen oder es zu einem Unfall kommt. Dann drohen eine Geldstrafe und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Ab 0,5 Promille werden dann schon mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Radfahrende begehen ab 1,6 Promille ebenfalls eine Straftat. Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie unter 21-Jährige gilt ohnehin die 0,0-Promille-Grenze. Unterschätzt werden darf auch der Restalkohol am Folgetag nicht. Der ACE warnt: Die Abbaugeschwindigkeit ist individuell und Rechenmodelle stellen keine sichere Grundlage für die Fahrtauglichkeit dar. Im Zweifel zu Fuß gehen, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi nutzen. Werden Fahrgemeinschaften gebildet, sollte vorher festgelegt werden, wer fährt und somit auf jeden Fall nüchtern bleibt.

 

Rücksicht auf kleine Gruselgestalten

Zu Halloween und auf dem Weg zu Laternenumzügen sind vermehrt dunkel gekleidete Kinder in der Dämmerung unterwegs. Für Autofahrende sind sie häufig schwerer zu erkennen, so dass sie besonders aufmerksam und rücksichtsvoll fahren müssen. Wer in Wohngebieten, an Zebrastreifen, Haltestellen und in verkehrsberuhigten Zonen unterwegs ist, sollte das Tempo reduzieren, sich bremsbereit halten und jederzeit mit spontanem Verhalten rechnen. Saubere Scheiben und funktionierende Beleuchtung am Fahrzeug sind entscheidend für eine gute Sicht. Eltern können die Sichtbarkeit ihrer Kinder erhöhen, indem sie reflektierende Elemente und helle Accessoires an der Kleidung anbringen.

 

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