20.05.2025

Gut beraten zum eigenen E-Scooter: Was beim Kauf zu beachten ist

© ACE-Lenkrad/ K. Tschovikov

  • E-Scooter ohne Straßenzulassung dürfen nur auf Privatgelände gefahren werden
  • Modelle mit Blinker ersparen im Sinne der Unfallprävention das Handzeichen
  • Leichte, klappbare Modelle mit integriertem Ladegerät sind praktisch für unterwegs

 

Berlin (ACE) – Ob für den Arbeitsweg, den Stadtbummel oder für die letzte Meile als Ergänzung zu Bus und Bahn: E-Scooter sind aus vielen Städten nicht mehr wegzudenken. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zuletzt vor allem die Anzahl privater E-Scooter zugenommen: Während es 2023 im Vergleich zum Vorjahr lediglich 9 Prozent mehr Leih-E-Scooter gab, stieg die Anzahl privater E-Scooter um 37 Prozent. Wer sich ein eigenes Modell zulegen möchte, sollte allerdings genau hinschauen. Der ACE Auto Club Europa erläutert, worauf beim Kauf zu achten ist.

 

Straßenzulassung ist Pflicht

Um überhaupt mit einem E-Scooter auf öffentlichen Straßen und Radwegen unterwegs sein zu dürfen, ist eine Straßenzulassung gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) Voraussetzung. Der ACE empfiehlt deshalb, beim Kauf darauf zu achten, dass es sich um ein typengenehmigtes Fahrzeug handelt: ein Typenschild, das die Bezeichnung „Elektrokleinstfahrzeug“, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (in der Regel 20 km/h) sowie die Nummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) nennt, muss vorhanden sein. So ist sichergestellt, dass der E-Scooter eine Versicherungsplakette erhält und auf öffentlichen Straßen und Radwegen gefahren werden darf. E-Scooter sind zwar zulassungsfreie Fahrzeuge, sie sind jedoch versicherungspflichtig: Jedes Jahr muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Zur Bestätigung erhält der E-Scooter ein Versicherungskennzeichen mit jährlich wechselnden Farben.

Wer online kauft und keinen Blick auf das Typenschild werfen kann, findet auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine Übersicht der erteilten ABE durch das KBA. Hier sollte das E-Scooter-Modell von Interesse bestenfalls aufgeführt sein. Das KBA erteilt eine ABE-Nummer für Fahrzeuge, Ersatz- und Zubehörteile, unter der die Bedingungen der ABE abgerufen werden können.  

 

Große Preisspanne: qualitative Unterschiede beachten

Während Premium-Modelle oft über 1.000 Euro kosten, sind einfachere E-Scooter mit Straßenzulassung bereits für weniger als 300 Euro erhältlich. Bei auffällig günstigen Angeboten – ob beispielsweise bei Discountern oder online – sollten Interessierte allerdings besonders genau hinschauen: Mehr Sicherheit und Komfort kosten häufig auch mehr Geld. Es gilt immer die Ausstattung auf die eigenen Bedürfnisse hin zu prüfen und das Preis-Leistungs-Verhältnis abzuwägen. Viele günstige Modelle haben beispielsweise lediglich ein zulässiges Gesamtgewicht von 100 Kilogramm – bei höherwertigen Modellen sind es oft 120 bis 150 Kilo. Auch sollte man vor dem Kauf eine kurze Probefahrt machen, um zu testen, ob der E-Scooter den eigenen Ansprüchen gerecht wird. Auf den ersten Blick unterscheiden sich die verschiedenen E-Scooter-Modelle zwar kaum – das Fahrgefühl und die Alltagstauglichkeit können allerdings erheblich variieren.

 

Sicherheitsrelevante Ausstattung ist teils optional

Bestimmte sicherheitsrelevante Fahrzeugkomponenten sind gesetzlich vorgeschrieben und somit immer an Bord. So müssen alle E-Scooter gemäß der eKFV beispielsweise zwei unabhängig wirkende Bremsen, Licht, Reflektoren und eine Klingel besitzen. Andere Sicherheitsfeatures sind optional: Um auch auf unebenen Straßen sicher und komfortabel unterwegs zu sein, sind möglichst große Laufräder zu empfehlen. Eine Federgabel und Luftbereifung mildern Erschütterungen zusätzlich ab und sorgen für noch mehr Fahrkomfort. Zudem empfiehlt der ACE E-Scooter mit Blinkern. Sonst muss beim Abbiegen ein Handzeichen gegeben werden, was sich im Alltag oft als schwierig erweist. Ob und inwiefern eine Nachrüstung möglich ist, ist individuell zu prüfen. Nachrüstteile und Zubehör müssen in jedem Fall geprüft und freigegeben sein: Geeignete Komponenten besitzen somit ein ECE-Prüfzeichen, zu erkennen an einem "E" in einem Kreis auf dem Bauteil, beziehungsweise eine eigene ABE-Nummer. Eine mögliche Alternative zu den Blinkern ist ein Helm oder Rucksack mit Blinkfunktion. Diese Fahrtrichtungsanzeiger müssen anders als Blinker am Fahrzeug nicht geprüft sein, ersparen aber auch nicht das Handzeichen beim Abbiegen. Achtung: Von elektrischen Vorderradbremsen oder Frontantrieb ist abzuraten – beides wirkt sich negativ auf das Fahrverhalten aus.

 

Praktische Features nach Bedarf wählen

Je nachdem, ob nur Kurzstrecken angedacht sind oder auch längere Ausfahrten unternommen werden sollen, sollte das Gefährt eine ausreichende Reichweite besitzen. Wer viel unterwegs ist und seinen E-Scooter beispielsweise in Bus und Bahn mitnehmen möchte, sollte zudem auf ein geringes Gewicht und einen leichtgängigen Klappmechanismus bei gleichzeitiger Stabilität achten. Oftmals gelten klappbare E-Scooter als Handgepäck – ihre Mitnahme kostet dann, anders als beispielsweise beim konventionellen Fahrrad, keinen Aufschlag. Achtung: Nicht immer ist es erlaubt, E-Scooter im ÖPNV mitzunehmen – hier sind die jeweiligen Bestimmungen des Betreibers zu beachten.

Einige Modelle verfügen auch über ein integriertes Ladegerät, was unterwegs Platz spart. Ein herausnehmbarer Akku ist besonders praktisch – so fällt das Laden leichter und bei einem Defekt kann er ohne Werkzeug ersetzt werden. Manche E-Scooter fungieren sogar als mobile Powerbank: Ist der Akku vom Smartphone leer, kann über den E-Scooter mit USB-Anschluss geladen werden. Teilen sich beispielsweise mehrere Familienmitglieder das Gefährt, ist ein unkompliziert höhenverstellbares Modell von Vorteil.

 

Weitere Informationen:

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