22.04.2020

Geänderte Straßenverkehrsordnung tritt am 28.04. in Kraft

ACE begrüßt die Änderungen – Chance auf grundlegende Reform jedoch verpasst

Berlin (ACE) – Die bereits im Februar vom Bundesrat mit Änderungen verabschiedete Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt am kommenden Dienstag, 28.04.2020 in Kraft. Ab diesem Tag gelten vor allem neue Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit sowie eine Verschärfung des Bußgeldkataloges. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, begrüßt die neuen Änderungen der StVO, sieht jedoch die Chance einer grundlegenden Reform als verpasst:

1.    Bußgeldkatalog verschärft
Der ACE begrüßt die Verschärfung des Bußgeldkatalogs. Mit einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs werden vor allem die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße intensiver geahndet: Bis zu 100 Euro kann jetzt das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen kosten. Auch das Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen wird künftig deutlich teurer. Für diese Verkehrsverstöße werden die Geldbußen auf bis zu 100 Euro erhöht. Grundsätzlich erachtet der ACE die Anhebung der Bußgelder im Sinne der Verkehrssicherheit und angesichts hoher Unfallzahlen im Straßenverkehr als angebracht.

2.    Neue Verkehrsschilder
Die StVO sieht eine Vielzahl neuer Verkehrsschilder vor. Aus Sicht des ACE für die Verkehrssicherheit begrüßenswert ist Möglichkeit eines Überholverbots von Fahrrädern, Mofas und Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) durch Autos an Gefahrenpunkten. Ebenfalls neu: Das spezielle Sinnbild „Lastenfahrrad“, welches für Parkflächen und Ladezonen vorgehalten wird, sowie die neuen Verkehrszeichen für Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge, Radschnellwege sowie die Errichtung von Fahrradzonen.

3.    Verbot von Blitzer-Apps
In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Blitzer-Apps während der Fahrt nicht verwendet werden dürfen. Da solche Apps die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenken und folglich andere Verkehrsteilnehmende gefährden können, sieht der ACE dieses Verbot als positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit.

4.    Nebeneinanderfahren von Radfahrenden
Die Forderung des ACE, das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden zu untersagen, wurde nicht umgesetzt. Aus Sicht des ACE erhöht das Nebeneinanderfahren das Risiko von Verkehrsunfällen. Andere Radfahrende werden beim Überholen zu mitunter gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen und Autofahrenden wird das Einhalten des Sicherheitsabstandes zu den Radfahrenden erschwert. An dieser Stelle fordert der ACE weiterhin eine klare Umformulierung der StVO hin zu mehr Miteinander und Sicherheit im Straßenverkehr.

Ebenfalls müssen Maßgaben für eine nachhaltige Stadtentwicklung inklusive guter Aufenthaltsqualität, Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz gleichberechtigt zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert werden, damit Behörden entsprechende Anordnungen im Verkehrsbereich erlassen können, so die Forderung des ACE. Gleiches gilt, wenn über die Gefahrenabwehr hinausgehend weitere Zielbestimmungen aufgenommen werden sollen. Hier ist laut ACE der Bundestag gefordert, diese Empfehlungen im Rahmen des StVG festzusetzen.

Bereits im Februar wurde durch den Bundesrat die Forderung des ACE, auf Autobahnen ein Tempolimit von 130 h/km einzuführen, abgelehnt. Die Hauptversammlung des ACE hatte sich im vergangenen November dafür ausgesprochen. Als Gründe wurden die Steigerung der Verkehrssicherheit, die Verringerung der Anzahl toter und schwerstverletzter Verkehrsteilnehmender sowie ein verbesserter Verkehrsfluss genannt. Der ACE wird sich deshalb weiterhin bei Politik und Gesetzgeber für die Einführung eines Tempolimits von 130 km/h auf deutschen Autobahnen einsetzen.

Weitere Informationen
>> ACE-Positionspapier „Tempo 130“

 

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