14.06.2022

Führerschein-Umtausch: Für Jahrgänge 1953 bis 1958 drängt die Zeit

Berlin (ACE) 14.06.2022 – Bis 2033 sollen in der EU alle Führerscheine gleich aussehen. Statt über hundert verschiedene Formate gibt es dann nur noch eines: den Scheckkarten-Führerschein. Allein in Deutschland sind davon insgesamt 42 Millionen Führerscheine betroffen. Der Umtausch erfolgt hierzulande gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Besonders beeilen müssen sich Menschen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden und einen Führerschein besitzen, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Sie haben nur noch bis zum 19. Juli 2022 Zeit für den Umtausch – und auch das nur, weil diese Frist zwischenzeitlich verlängert wurde. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, erklärt, was beim Umtausch zu beachten ist.

 

Wer muss wann seinen Führerschein tauschen?

Die Umtauschfrist hängt vom Ausstellungsdatum und dem Geburtsjahr ab. Wenn der Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde, entscheidet das Geburtsjahr der Führerscheinbesitzenden über den Zeitpunkt des Umtauschs. Wer zwischen 1953 bis 1958 geboren wurde, hätte eigentlich schon bis zum 19. Januar 2022 den neuen Führerschein haben müssen. Coronabedingt hatte die Verkehrsministerkonferenz jedoch nochmal eine Schonfrist beschlossen: bis zum 19. Juli bleibt das Bußgeld für diese Jahrgänge ausgesetzt. Danach wird der Führerschein ungültig, so dass bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro fällig wird. Alle anderen Jahrgänge haben noch länger Zeit. Jedoch muss auch keine Frist abgewartet werden, der Führerschein kann jederzeit umgetauscht werden.

 

Wo ist der neue Führerschein erhältlich?

Der Führerschein wird grundsätzlich von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle ausgestellt. Je nach Wohnort kann dies auch das Bürgeramt sein. Wer zu den Jahrgängen zwischen 1953 und 1958 gehört und noch nicht umgetauscht hat, sollte sich also möglichst schnell um einen entsprechenden Termin bemühen.

 

Welche Unterlagen braucht es für den Umtausch?

Neben dem alten Führerschein muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild vorliegen. Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999 kann außerdem eine so genannte Karteikartenabschrift benötigt werden, wenn zwischenzeitlich der Wohnort gewechselt wurde. Dabei handelt es sich um einen Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. In der Regel kann der Antrag online und kostenfrei gestellt werden. Die Ausstellung des neuen Scheckkarten-Führerschein kostet 25 Euro. Wer sich den fertigen EU-Führerschein zuschicken lassen möchte, muss zusätzlich Versandkosten einkalkulieren.

 

Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden? 

Vor 2013 gab es in Europa mehr als 110 gültige Führerscheinformate – das machte es in der Praxis für die Behörden sehr kompliziert, die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins zu prüfen oder eine Fälschung festzustellen. Mit dem Scheckkarten-Führerschein gibt es künftig nur noch ein EU-weites Führerscheinformat. Es ist damit fälschungssicherer und vereinfacht die Arbeit der Behörden grenzübergreifend. Der EU-Führerschein hat eine begrenzte Gültigkeit und muss alle 15 Jahre neu beantragt werden.

 

Weiterführende Informationen

>> Umtausch in EU-Führerschein

 

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