Berlin (ACE) – Spätestens ab Ende Juni 2019 gelten auch in der Berliner Innenstadt Fahrverbote für Diesel der Euro-Abgasnormen 1 bis 5. Allerdings nur abschnittsweise, auf elf Straßen über das Stadtgebiet verteilt – so lautet das Urteil des Verwaltungsgerichts vom gestrigen Dienstagnachmittag.
Aus Sicht des ACE, Deutschlands zweitgrößtem Autoclub, unterstreicht diese Entscheidung, wie unzureichend das jüngst verabschiedete »Diesel-Paket« ist. Das am zweiten Oktober vorgestellte Konzept der Koalition zur Vermeidung von Fahrverboten älterer Diesel beinhaltet weder eine flächendeckende Lösung zum Umgang mit Dieselfahrzeugen noch ein dringend notwendiges Übereinkommen von Politik und Autoherstellern, Hardware-Nachrüstungen zu ermöglichen sowie nach dem Verursacherprinzip zu finanzieren. Damit fehlt es den Städten weiterhin an einem sofort wirksamen Lösungsansatz.
Stefan Heimlich, ACE-Vorsitzender: „Das Urteil über Fahrverbote in Berlin zeigt ganz klar, dass das Diesel-Konzept seinen eigentlichen Zweck verfehlt – nämlich Fahrverbote zu vermeiden. Ein vager schriftlicher Appell an die Autohersteller, ältere Diesel technisch nachzurüsten, ist nicht ausreichend. Die Politik muss dafür sorgen, dass Autohersteller Hardware-Nachrüstung anbieten: Wer betrogen hat, sollte verpflichtet werden, Nachrüstungen zu finanzieren.“
Die Bundesregierung ist aus Sicht des ACE somit weiter in der Bringschuld: Hardware-Nachrüstungen müssen finanziert und zugelassen werden, damit Diesel sauber werden – für die Sicherung der individuellen Mobilität und des Gesundheitsschutzes.
Weitere Informationen
>> ACE-Pressemitteilung v. 2.10.2018: Halbgares Diesel-Konzept
>> ACE-Pressemitteilung v. 6.9.2018: Diesel-Fahrverbote aktuell. Was Autofahrer über bevorstehende Fahreinschränkungen wissen sollten.
>> ACE-Pressemitteilung v. 5.7.2018: Freie Fahrt für saubere Diesel: Wirksam nachgerüstete Diesel brauchen eine Kennzeichnung
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