04.07.2024

Fahrradtransport mit dem Auto – sicher und praktikabel

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  • Für schwere Pedelecs am besten Heckträger für die Anhängerkupplung nutzen
  • D-Wert beachten: Träger und Anhängerkupplung müssen kompatibel sein
  • Fahrradträger sollten über ein TÜV-Siegel oder GS-Zeichen verfügen

 

Berlin (ACE) – Die Sommerreisezeit hat begonnen und für viele steht jetzt die Urlaubsvorbereitung an. Wer sein Rad mit auf Reisen nehmen möchte, muss auch den Fahrradtransport organisieren. Wenn Bus und Bahn nicht infrage kommen, ist oft der Pkw das Transportmittel der Wahl. Wie Fahrräder und Pedelecs sicher mit dem Auto mitfahren, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.

 

Empfehlung: Heckträger für die Anhängerkupplung

Der ACE empfiehlt für den komfortablen Transport von Fahrrädern und Pedelecs mit dem Auto den Einsatz von Heckträgern, die auf der Kugel der Anhängerkupplung befestigt werden.Diese sind besonders stabil – auch schwere Pedelecs können unbedenklich auf der Anhängerkupplung transportiert werden. Erhältlich sind entsprechende Träger ab rund 250 Euro – High-End-Modelle können aber auch über 1.000 Euro kosten. Besonders praktisch sind Fahrradträger, die sich samt Ladung abklappen lassen, sodass der Kofferraum weiterhin nutzbar bleibt. Träger für die Heckklappe, die nicht auf der Anhängerkupplung befestigt werden, können je nach Modell schwer zu montieren sein und an der Karosserie Gebrauchsspuren durch Reibung hinterlassen.

Tipp: Grundsätzlich sollten Fahrradträger über ein TÜV-Siegel oder GS-Zeichen verfügen. Für die einfache Be- und Entladung schwerer Fahrräder und Pedelecs empfiehlt sich eine Auffahrrampe – für manche Heckträgermodelle ist diese als Zubehör erhältlich. So lässt sich das Heben schwerer Pedelecs auf den Heckträger vermeiden. Zudem ist ein Kennzeichenschild, das dauerhaft am Träger verbleibt, eine sinnvolle Investition: Sofern das Pkw-Kennzeichen am Auto verdeckt ist, ist ein zusätzliches verpflichtend. Achtung: Das Kennzeichen vom Auto darf nicht einfach an den Fahrradträger umgesteckt werden.

 

Träger und Räder müssen kompatibel sein

In der Regel sind Fahrradträger für die Anhängerkupplung für zwei Fahrräder oder E-Bikes ausgelegt. Wichtig ist jedoch grundsätzlich darauf zu achten, wie hoch die Traglast der Träger ist und die entsprechende Angabe in der Betriebsanleitung mit dem Gewicht der zu transportierenden Fahrrädern abzugleichen. Unbedingt beachtet werden muss zudem die maximale Stützlast der Anhängerkupplung. Diese variiert je nach Fahrzeug, liegt meist zwischen 50 und 100 Kilogramm und ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) n Feld 13 oder auf dem Typenschild der Anhängerkupplung nachzulesen. Achtung: Das Eigengewicht des Trägers von meist rund 13 bis 20 Kilogramm muss zum Gewicht der Fahrräder addiert werden.   Die Stützlast reduziert sich, wenn der Schwerpunkt des Trägers mit den Fahrrädern nicht genau über dem Kupplungskopf liegt. Angaben zur Höhe der reduzierten Stützlast finden sich in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers oder der Anhängerkupplung.

Zudem muss der sogenannte D-Wert auf dem Typenschild berücksichtigt und mit den Angaben des Trägerherstellers verglichen werden: Die Mindestwerte des Heckträgers muss von der Anhängerkupplung erfüllt werden. Zu beachten sind zudem der Radstand und die Reifenbreite, damit die Fahrräder auf den Träger passen. Auch die Rahmenform spielt eine Rolle: Die Halter des Trägers müssen auf die Fahrradrahmen passen.

ACE-Tipp: An manchen Fahrzeugen, beispielsweise an älteren Elektroautos, darf keine gewöhnliche Anhängerkupplung montiert werden, da der Hersteller keine Zuglast erlaubt und daher kein Anhänger gezogen werden darf. Oft sind für solche Fahrzeuge spezielle Kupplungen erhältlich, die nur für das Anbringen von Fahrradträgern gedacht sind.

 

Im Ausland womöglich Kennzeichnung durch Warntafeln notwendig

Führt die Reise ins Ausland müssen Räder am Autoheck möglicherweise mit rot-weißen Warntafeln ausgestattet werden. In Italien beispielsweise müssen zu diesem Zweck verwendete Tafeln aus Blech bestehen, mindestens 50 x 50 cm groß sein und fünf rote Streifen aufweisen. Verstöße werden mit mindestens 80 Euro geahndet. In Spanien und Portugal sind ebenfalls Warntafeln in einer Größe von 50 x 50 cm Vorschrift – allerdings mit drei roten Streifen. Wer keine Warntafel am Heckträger befestigt, muss in Spanien mit einem Bußgeld von mindestens 200 Euro rechnen. In Portugal werden mindestens 120 Euro fällig. Nehmen die Räder die gesamte Fahrzeugbreite ein oder ragen sogar darüber hinaus, sind sowohl in Italien als auch in Spanien und Portugal zwei Warntafeln notwendig. Achtung: Auch bei leerem Heckträger müssen die Warntafeln angebracht werden.

 

Dachträger: günstige Alternative für leichte Räder

Dachträger für zwei Fahrräder sind schon für unter 200 Euro erhältlich. Allerdings ist ihr Gebrauch je nach Fahrrad- und Automodell weniger komfortabel: Die Fahrräder müssen zunächst auf das Dach gewuchtet werden. Während dies beispielsweise bei leichten Rennrädern in der Regel unproblematisch ist, kann das insbesondere bei schweren E-Bikes zum Kraftakt werden. Selbst wenn die Kräfte ausreichen: Einvorheriger Blick in die Bedienungsanleitung des Autos ist immer notwendig. Denn die darin enthaltene Dachlast darf nicht überschritten werden. Weitere Nachteile von Dachträgern: Der Luftwiderstand steigt mehr als bei Heckträgern, was den Kraftstoffverbrauch erhöht. Auch die Routenplanung könnte komplizierter werden, da sehr niedrige Unterführungen, Tiefgaragen, Parkhäuser oder Parkplätze mit Einfahrtstor zur Höhenbeschränkung möglicherweise nicht genutzt werden können.

 

Bei Außentransport abnehmbare Teile sichern

Ob auf dem Dach oder am Heck – für alle außen transportierten Fahrräder und Pedelecs gilt: Akkus sowie andere abnehmbare Bestandteile wie beispielsweise das Bedienteil und Packtaschen sollten abgenommen und sicher im Auto verstaut werden. Um empfindliche elektronische Elemente des Fahrrads vor Wasser zu schützen, empfiehlt es sich, diese abzudecken. Insbesondere frei liegende elektrische Kontakte sollten mit einer passenden Abdeckkappe aus dem Fahrradzubehörhandel versehen werden. Alternativ können Klebeband und Folie verwendet werden: Ein Stück Folie zwischen Klebeband und Kontakten verhindert Kleberückstände. Von einer Schutzhülle für das gesamte Fahrrad ist dringend abzuraten, da diese dem Fahrtwind eine große Angriffsfläche bietet und so Räder, Träger sowie Anhängerkupplung stark belastet. Der ACE rät außerdem zu direkt an der Anhängerkupplung abschließbaren Trägern und empfiehlt, die Fahrräder mit weiteren Fahrradschlössern am Träger zu sichern, um Diebstahl vorzubeugen.

 

Haltesysteme für den Innenraum: Schutz zulasten des Stauraums

Für Besitzerinnen und Besitzer von Fahrzeugen ohne Anhängerkupplung oder Befestigungsmöglichkeit für Dachträger bieten sich – je nach Größe – unter Umständen Haltesysteme für den Innenraum als alternative Transportmöglichkeit an. Diese Systeme sind ab 50 Euro erhältlich. Ein Vorteil ist, dass die Fahrräder sauber bleiben und ein Mehrverbrauch durch einen erhöhten Luftwiderstand nicht zu befürchten ist. Der Nachteil liegt – neben Schmutz im Fahrzeuginnenraum – im reduzierten Stauraum. Bei vielen Systemen muss zudem das Vorderrad für den Transport ausgebaut werden. Grundsätzlich gilt: Fahrräder müssen auch im Innenraum immer gut gesichert sein, damit während der Fahrt alles an Ort und Stelle bleibt.

 

Weitere Informationen:

>> Radreise: So kommt das Fahrrad mit Bus und Bahn mit

>> Caravan und Gespann: Anhängelast, Stützlast, Achslast & Co. im Detail erklärt

 

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