23.10.2017

Erste Alpenpässe gesperrt: Winterausrüstung beachten

Nach einem leichten Wintereinbruch in den Höhenlagen des Alpenraumes wurden bereits die ersten Pässe aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, berichtet von sechs betroffenen Passstraßen in der Schweiz. Insgesamt sind es neun Passstraßen – in Österreich, der Schweiz und Italien – die ab sofort nur mit Winterausrüstung beziehungsweise Schneeketten passierbar sind. Die winterliche Witterung wird noch bis mindestens Mittwoch anhalten, weitere Schneefälle sind laut den aktuellen Prognosen zwischen Montagnachmittag und der Nacht zum Dienstag vorhergesagt. Eine Fahrt in höhere Lagen ist daher generell nur mit Winterausrüstung zu empfehlen.

Vorübergehend geschlossene Pässe:

  • CH:      Flüelapass
  • CH:      Furkapass
  • CH:      Grimselpass
  • CH:      Gotthardpass
  • CH:      Klausenpass
  • CH:      Sustenpass

Reguläre Wintersperre:

  • F:        Agnel
  • I:         Gavia

Nur mit Winterausrüstung bzw. Schneeketten befahrbar:

  • A:        Arlbergpass
  • A:        Radstädter Tauernpass (Schneekettenpflicht für Fahrzeuge > 3,5 t)
  • A:        Silvretta-Hochalpenstraße (Schneekettenpflicht)
  • CH:      Albulapass
  • CH:      Galibier
  • CH:      Lukmanierpass
  • CH:      Oberalppass
  • CH:      Simplonpass
  • CH/I:    Umbrailpass

Länder-Legende: D=Deutschland, F=Frankreich, I=Italien, A=Österreich, CH=Schweiz, SLO=Slowenie

Tagesaktuelle Informationen hierzu sind auf der ACE-Übersicht ace.de/alpenpaesse zu finden.

Winterausrüstungspflichten in Europa

In Südtirol dürfen bei winterlichen Verhältnissen, also Schnee, Matsch oder Eis, nur Fahrzeuge fahren, die Winterreifen oder montierte Schneeketten haben. Die Verordnung wird mittels entsprechender Straßenbeschilderung zur Kenntnis gebracht. In anderen Gebieten Italiens kann auch kurzfristig durch entsprechende Beschilderung eine Winterreifenpflicht oder Schneekettenpflicht angezeigt werden.

In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht, allerdings können bei einem Unfall erhebliche Schadenspflichten entstehen und bei Verkehrsbehinderung fallen hohe Bußgelder an. Schneekettenpflicht wird durch Beschilderung angezeigt und muss befolgt werden.

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht, also bei winterlichen Straßenverhältnissen darf nur mit entsprechender Bereifung gefahren werden. Ansonsten drohen auch hier Bußgelder und Mithaftung.

In Österreich gilt wie in Deutschland die situative Winterreifenpflicht. Eine Schneekettenpflicht kann durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden.

Der ACE empfiehlt in der jetzigen Situation generell dazu, Fahrten in den Alpenraum nur mit Winterausrüstung anzutreten.


>> Pressefoto:Alpenpässe-Hinweisschild

 

Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist mit mehr als 620.000 Mitgliedern Deutschlands zweitgrößter Mobilitätsclub: Egal ob mit Auto, Bus, Bahn, Fahrrad, Flieger oder Motorrad unterwegs, als verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsbegleiter bietet der ACE jederzeit Schutz, damit es weiter geht. Kernleistung ist dabei die Pannenhilfe.