23.01.2018

Cannabis im Straßenverkehr, Erhöhung von Bußgeldern und der Umgang mit Unfallflucht

Goslars Verkehrssicherheitsthemen bieten Raum für Kontroverse

Der technische Fortschritt verändert das Mobilitätsverhalten mit hohem Tempo. Neue Herausforderungen entstehen für alle Verkehrsteilnehmer. Und in einem immer komplexer werdenden Straßenverkehr ist gegenseitige Rücksichtnahme wichtiger denn je. Sollten also Bußgelder erhöht werden, um für entsprechende Regelakzeptanz zu sorgen? Brauchen wir einen neuen Rechtsrahmen für das automatisierte Fahren, vor allem für den Fall, dass ein hochautomatisiertes Auto einen Unfall verursacht?

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, fordert anlässlich des morgen beginnenden 56. Verkehrsgerichtstages in Goslar neue Regelungen zur Stärkung der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dazu gehört auch die Frage, ob ein gelegentlicher Cannabiskonsum Einfluss auf die Teilnahme am Straßenverkehr haben sollte.

Nach Ansicht des ACE darf der gelegentliche Cannabiskonsum außerhalb des Straßenverkehrs nicht zu einem Ausschluss führen. Hier gilt es, die bestehenden rechtlichen Regeln anzupassen und ebenso einen verbindlichen, einheitlichen Grenzwert zu diskutieren. Gert Schleichert, Leiter des Bereiches Verkehrssicherheit beim ACE: „Sämtliche Grenzwerte haben bisher keine zwingende Bindungswirkung für Behörden und Gerichte. Daher werden Verstöße in den Bundesländern ganz unterschiedlich und teils übermäßig hart geahndet. Wir brauchen dringend eine verbindliche, einheitliche Regel, um Rechtssicherheit im gesamten Bundesgebiet zu schaffen.“ Empfehlungen dafür sollen im AK V diskutiert und formuliert werden.

Der AK II beschäftigt sich mit der automobilen Zukunft und der Frage, ob die Haftungsregeln für das automatisierte Fahren angepasst werden müssen. Hannes Krämer, Leiter Recht beim ACE, betont hierzu: „Technischer Fortschritt braucht einen fortschrittlichen Rechtsrahmen. Daher gilt es jetzt, alle in Betracht kommenden rechtlichen Rahmenbedingungen weiter zu diskutieren. Fahrzeughersteller, die mit der Automatisierung stärker in den Fokus der Haftung rücken, müssen wissen, welche rechtlichen Grenzen bei der Umsetzung der Systeme zu beachten sind.“ Insbesondere die Regelungen für potenzielle Haftungsschuldner einer Kollision müssen nach Ansicht des ACE unter die Lupe genommen werden.

Eine kontroverse Debatte erwartet der ACE auch in AK III, zum Thema Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Der ACE spricht sich hier nachdrücklich für eine Reformierung des antiquierten Straftatbestandes aus. Vor allem sollte die geltende Wartepflicht am Unfallort nach einem entstandenen Sachschaden durch eine weitere Meldemöglichkeit ergänzt werden. ACE-Rechtsexpertin Yasmin Domé, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht: „Die Möglichkeit, den Unfallschaden auch nachträglich straffrei melden zu können, würde dem Schadensverursacher eine „goldene Brücke“ in die Legalität bauen. Der Tatbestand würde vereinfacht und der Geschädigte, der bislang nicht selten durch den Fall der Unfallflucht auf seinem Schaden sitzen blieb, würde gleichermaßen profitieren.“ Im Zuge der Reformierung sollte ebenso das Strafmaß für diejenigen, die sich versuchen, aus der Verantwortung zu stehlen, überarbeitet werden. „Die Entziehung der Fahrerlaubnis sollte nur noch in gravierenden Fällen erfolgen, bei gewöhnlichen „Remplern“ reicht ein Fahrverbot verkehrserzieherisch aus“, so Domé.

Zur Frage in AK VI, ob erhöhte Bußgelder die Verkehrssicherheit wirksam unterstützen, sagt Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE: „Eine Anhebung der Bußgelder in Abhängigkeit vom Einkommen und eine Verschärfung des Punktekatalogs wären die richtige Reaktion auf die zunehmende Aggressivität im Straßenverkehr und die damit einhergehenden Verkehrsverstöße.“

Der ACE betont in seiner Stellungnahme aber auch, dass die Sanktionen nur nachhaltig wirken, wenn diese mit einer verstärkten Polizeipräsenz einhergehen. Einkommensabhängig gestaffelt, können die Bußgelder außerdem eine gleichermaßen erzieherische Wirkung entfalten, statt für die einen unverhältnismäßig schmerzhaft zu sein und für die anderen Kleingeld aus der Portokasse. „Wenn Sanktionen drohen, die für alle gleichermaßen abschrecken, werden Verkehrsteilnehmer erst gar nicht dazu verleitet, Regeln zu brechen. Damit ließen sich positive Effekte für die Verkehrssicherheit erzielen.“

 

In Goslar diskutieren von Mittwoch, 24. Januar, bis Freitag, 26. Januar, über 1.500 Experten in sieben Arbeitskreisen über die aktuellen Themen im Verkehrsrecht sowie der Verkehrssicherheit und geben mit ihren Empfehlungen wichtige Impulse für den Gesetzgeber.

Die Stellungnahmen des ACE Auto Club Europa zu den Arbeitskreis-Themen I, II, III, V und VI des Verkehrsgerichtstages 2018 befinden sich hier.

 

Über den ACE Auto Club Europa e.V.:
Der ACE Auto Club Europa ist mit mehr als 630.000 Mitgliedern Deutschlands zweitgrößter Mobilitätsclub: Egal ob mit Auto, Bus, Bahn, Fahrrad, Flieger oder Motorrad unterwegs, als Mobilitätsbegleiter bietet der ACE jederzeit Schutz, damit es weitergeht. Kernleistung ist die Pannenhilfe.