Berlin (ACE) – Der Bundestag wird heute die Führerscheinreform beschließen. Der ACE Auto Club Europa sieht darin zwar Chancen für eine zeitgemäße Fahrausbildung, dämpft aber die Erwartungen an große Kosteneinsparungen. Digitales Lernen und die geplante Erprobung privater Übungsfahrten eröffnen neue Wege zum Führerschein. Ob dieser dadurch tatsächlich spürbar günstiger wird, bleibt jedoch offen. Der ACE fordert deshalb ergänzend zur Modernisierung eine gezielte finanzielle Unterstützung durch ein Führerschein-BAföG.
Marc-Philipp Waschke-Deden, Führerschein-Experte und Ressortleiter Interessenvertretung und Strategie beim ACE, bleibt bei der Kostenfrage skeptisch: „Die vom Bundesverkehrsminister versprochenen 1.000 Euro Ersparnis stehen bislang auf dem Papier. Ob sie tatsächlich im Portemonnaie der Fahrschülerinnen und Fahrschüler ankommen, ist ungewiss. Dafür müssten Fahrschulen Einsparungen tatsächlich weitergeben, weniger Fahrstunden benötigt werden und private Übungsfahrten überhaupt möglich sein. Die Reform schafft neue Möglichkeiten, aber keine Garantie für einen günstigeren Führerschein!“
Bezahlbarkeit braucht Transparenz und gezielte Unterstützung
Der Führerschein ermöglicht gerade jungen Menschen Zugang zu Ausbildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Die wesentlichen Kostentreiber wie gestiegene Betriebskosten, der Mangel an Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern sowie teure Prüfungswiederholungen, werden durch die Reform jedoch nur teilweise angegangen.
Deshalb fordert Waschke-Deden gezielte finanzielle Unterstützung: „Wer auf den Führerschein angewiesen ist, ihn sich aber nicht leisten kann, braucht mehr als ein Sparversprechen. Mit einem Führerschein-BAföG könnten junge Menschen unterstützt werden, für die der Führerschein sonst unerschwinglich bleibt.“
Die vorgesehenen Verbesserungen bei der Preistransparenz begrüßt der ACE ausdrücklich. Sie erleichtern den Vergleich von Fahrschulen und stärken den Verbraucherschutz. Kritisch bewertet der ACE hingegen, dass die vorgesehene Transparenz bei den Bestehensquoten nun vorerst doch nicht kommt. Damit verpasst der Gesetzgeber eine wichtige Chance, für mehr Transparanz und Wettbewerb zu sorgen.
Neue Ausbildungswege brauchen verbindliche Qualitätsstandards
Mit digitalem Lernen und privaten Übungsfahrten leitet die Reform einen Paradigmenwechsel ein, die der ACE grundsätzlich positiv bewertet. Ob die neuen Angebote angenommen werden und tatsächlich zu geringeren Kosten führen, muss sich erst zeigen. Aus Sicht des ACE muss die Flexibilisierung mit verlässlichen Anforderungen an die Ausbildungsqualität verbunden werden. Diese bewerten auch gut drei Viertel der Befragten einer repräsentativen ACE-Umfrage als sehr wichtig.
„Sechs verpflichtende Fahrstunden allein sagen noch nichts darüber aus, ob jemand bereits sicher genug für private Übungsfahrten ist. Deshalb begrüßen wir die neu vorgesehene zusätzliche Hospitationsfahrt. Entscheidend ist, dass diese nicht zur bloßen Formalität wird, sondern als verbindlicher Kompetenzcheck ausgestaltet wird. Erst wenn die notwendigen fahrerischen Fähigkeiten nachgewiesen sind, darf der Übergang in die Laienausbildung erfolgen“, erklärt Waschke-Deden.
Ausdrücklich begrüßt der ACE zudem die neue Verpflichtung der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer zu einem respektvollen, diskriminierungs- und belästigungsfreien Umgang mit Fahrschülerinnen und Fahrschülern. Damit wird eine wichtige Forderung des ACE aufgegriffen.
Wirkung überprüfen und bei der Umsetzung nachbessern
„Die Reform dürfte den Fahrschulmarkt nachhaltig verändern. Digitale Plattformen und große Fahrschulunternehmen könnten an Bedeutung gewinnen. Das kann neue Angebote und günstigere Preise ermöglichen, birgt aber auch Risiken für Wettbewerb und Wahlfreiheit. Preis und Ausbildungsqualität müssen stimmen und eine gute Fahrausbildung muss auch außerhalb der Städte erreichbar und bezahlbar sein,“ warnt Waschke-Deden.
Der ACE fordert deshalb, die Auswirkungen auf Wettbewerb, Preise und regionale Verfügbarkeit aufmerksam zu beobachten, ebenso wie eine umfassende wissenschaftliche Evaluation der Reform. Diese muss neben Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit auch die tatsächlichen Gesamtkosten, Veränderungen des Fahrschulmarktes und die Versicherungsbeiträge untersuchen. Entlastungen beim Führerscheinerwerb dürfen nicht durch zusätzliche Kosten während der Ausbildung oder höhere Versicherungsbeiträge wieder aufgezehrt werden. Insbesondere bei der Erprobung der Laienausbildung ist frühzeitig eine belastbare Zwischenbilanz erforderlich.
Mit dem Bundestagsbeschluss ist die Reform noch nicht abgeschlossen. Entscheidend wird nun die Ausgestaltung der zugehörigen Verordnung im Bundesrat sein. Der ACE fordert die Länder auf, die verbleibenden Spielräume konsequent für Nachbesserungen bei Verbraucherschutz und Verkehrssicherheit zu nutzen.
Weitere Informationen:
>> Führerscheinreform: Sinnvolle Verbesserungen, doch 1.400 Euro Ersparnis nicht realistisch
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