Studie untersucht erstmals Ausmaß von Grenzverletzungen während der Fahrausbildung
Berlin (ACE) – Sexuelle Belästigung und Grenzverletzungen haben in der Fahrausbildung keinen Platz. Eine heute veröffentlichte wissenschaftliche Studie aus Braunschweig zeigt nun erstmals, wie häufig junge Menschen dort entsprechende Erfahrungen machen. Demnach fühlte sich rund jeder zehnte Befragte während der Fahrausbildung eher oder sehr unsicher. 41 Prozent der befragten jungen Frauen berichteten von Grenzüberschreitungen in Form von unangemessenen Witzen oder Kommentaren. Bei den jungen Männern waren es 19 Prozent.
Auf Initiative des ACE Auto Club Europae. V. setzen sich die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (BVF) und die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. (DFA) gemeinsam für einen besseren Schutz von Fahrschülerinnen und Fahrschülern ein. Sie fordern verbindliche Präventionsmaßnahmen, leicht zugängliche Unterstützungsangebote und rechtliche Verbesserungen.
Studie liefert erste Erkenntnisse zu Grenzverletzungen in Fahrschulen
Bislang fehlt eine bundesweite statistische Erhebung zu sexueller Belästigung und Grenzverletzungen in Fahrschulen. Die heute erschienene wissenschaftliche Studie der Stadt Braunschweig liefert nun erste Hinweise auf das Ausmaß und zeigt deutlichen Handlungsbedarf. 13,5 Prozent der befragten jungen Frauen fühlten sich während ihrer Fahrausbildung eher oder sehr unsicher, bei den jungen Männern waren es 4,1 Prozent. 41 Prozent der jungen Frauen berichteten von unangemessenen Witzen oder Kommentaren, rund jede Fünfte (20,9 Prozent) von aufdringlichen oder anzüglichen Bemerkungen. Jede zwölfte Befragte (8,7 Prozent) hat sogar ungewollten Körperkontakt erlebt.
Die Fahrausbildung ist aufgrund ihrer besonderen Rahmenbedingungen ein sensibles Umfeld. Die räumliche Enge im Fahrzeug, die häufige Eins-zu-eins-Situation und die Abhängigkeit vom Urteil der Fahrlehrerin oder des Fahrlehrers können Grenzüberschreitungen begünstigen. Betroffene haben möglicherweise aus Sorge vor Nachteilen für ihre weitere Ausbildung Hemmungen sich dagegen zu wehren.
Sven-Peter Rudolph, Vorsitzender des ACE: „Wer einen Führerschein macht, muss sich auf eine sichere und respektvolle Ausbildung verlassen können. Niemand darf Angst haben, dass persönliche Grenzen überschritten werden oder eine Beschwerde Nachteile mit sich bringt. Der Schutz der Fahrschülerinnen und Fahrschüler muss deshalb verbindlich sichergestellt werden und darf nicht davon abhängen, ob Betroffene selbst den Mut aufbringen, sich zu wehren.“
Prävention stärken und Betroffene unterstützen
Die drei Organisationen fordern, Prävention und einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz verbindlich in der Aus- und Fortbildung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern zu verankern. Gleichzeitig müssen Betroffene wissen, an wen sie sich bei sexueller Belästigung oder übergriffigem Verhalten wenden können. Notwendig sind niedrigschwellige Beratungsangebote, die rechtliche und psychologische Unterstützung ermöglichen, ohne Nachteile für die weitere Ausbildung befürchten zu müssen.
Jürgen Kopp, Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstandes der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände: „Die große Mehrheit der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer nimmt ihre Verantwortung gegenüber den Fahrschülerinnen und Fahrschülern ernst. Umso wichtiger ist es, klare Maßstäbe für professionelles Verhalten zu setzen und Grenzverletzungen konsequent entgegenzutreten. Prävention schützt nicht nur die Lernenden, sondern stärkt auch das Vertrauen in unseren Berufsstand.“
Rechtliche Schutzlücken schließen
Auch gesetzlich sehen ACE, BVF und DFA Handlungsbedarf. Im Zuge der geplanten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fordern sie, das sogenannte Maßregelungsverbot auf den Zivilrechtsverkehr auszuweiten. Damit sollen Betroffene besser vor Benachteiligungen geschützt werden, wenn sie ihre Rechte geltend machen. Zudem soll die Schlichtungsstelle der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestärkt und bekannter gemacht werden. Darüber hinaus soll im Fahrlehrergesetz ausdrücklich klargestellt werden, dass zur gewissenhaften Ausbildung auch die Wahrung der persönlichen Integrität gehört. Hinweise auf erhebliche Grenzverletzungen müssen bei der behördlichen Fahrschulüberwachung konsequent berücksichtigt werden.
Claudia Maria Ewers-Lauer, Präsidentin der Deutschen Fahrlehrer-Akademie: „Ein respektvoller Umgang und die Wahrung persönlicher Grenzen gehören zu den Grundlagen einer professionellen Fahrausbildung. Diese Verantwortung muss bereits in der Ausbildung von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern vermittelt und regelmäßig in Fortbildungen aufgegriffen werden. Klare Standards und gezielte Sensibilisierung sind entscheidend, um Grenzverletzungen vorzubeugen.“
Bessere Datenlage als Grundlage für wirksamen Schutz
ACE, BVF und DFA fordern zudem, Beschwerden und aufsichtsrechtlich relevante Fälle systematischer auszuwerten und die Forschung zu sexueller Belästigung in Fahrschulen auszubauen. Ziel des gemeinsamen Bündnisses ist es, Prävention, Unterstützung und rechtlichen Schutz dauerhaft zu stärken und eine Fahrausbildung sicherzustellen, in der die sexuelle Selbstbestimmung jederzeit respektiert werden.
Weitere Informationen:
>> Gemeinsames Positionspapier zum Schutz vor sexuellen Übergriffen
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