- Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn haben immer Vorfahrt
- Notwendige Regelverstöße im Sinne eines Einsatzfahrzeugs sind oft straffrei
- Bei Blaulicht ohne Sirene ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt
Berlin (ACE) –Bei Martinshorn und Blaulicht muss es schnell gehen: Als Autofahrer oder Autofahrerin gilt es, innerhalb kürzester Zeit richtig zu reagieren, sodass Einsatzfahrzeuge freie Fahrt haben. Einsatzfahrten von Polizei, Rettungswagen, Feuerwehr und beispielsweise vom Technischen Hilfswerk (THW) dürfen nicht behindert werden. Was genau zu tun ist, erläutert der ACE Auto Club Europa.
Orientierung statt Hektik
Auch wenn Martinshorn und Sirene auf einen Notfall hinweisen: Hektik ist kontraproduktiv. Weder sollte eine unüberlegte Vollbremsung hingelegt werden, noch ist es immer sinnvoll, direkt spontan zur rechten Seite auszuweichen. Im schlimmsten Fall verursacht man so einen Unfall oder blockiert das Einsatzfahrzeug. Wie man richtig reagiert, hängt von der jeweiligen Situation ab. Entscheidend ist es deshalb, ruhig zu bleiben, die Konzentration zu wahren und zunächst entscheidende Fragen zu klären: Woher kommt das Signal? In welche Richtung ist das Einsatzfahrzeug unterwegs? Handelt es sich um ein Fahrzeug oder um mehrere?
Ist das Einsatzfahrzeug nur zu hören, nicht aber zu sehen, kann es hilfreich sein, das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmenden zu beobachten und sich daran zu orientieren. Weichen diese nach rechts aus, ist es wahrscheinlich, dass der Einsatzwagen von links kommend entdeckt wurde. ACE-Tipp: Es ist möglich und ausdrücklich erlaubt, zur Orientierung anzuhalten, vorausgesetzt der Verkehrsfluss wird davon nicht beeinflusst. Wichtig dabei: Kontrolliert ausweichen und nicht vergessen, den Blinker zu setzen.
Freie Bahn für Rettungswagen & Co.
Einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene muss Vorfahrt gewährt werden. Dabei sind sowohl die Verkehrslage als auch die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Wie auf das Einsatzfahrzeug zu reagieren ist, ist somit situationsabhängig. Immer jedoch muss mit mehreren Fahrzeugen gerechnet werden, sodass auch noch volle Aufmerksamkeit gefragt ist, nachdem bereits ein Einsatzfahrzeug passiert ist.
Wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert, ist es häufig ratsam, sich rechts zu halten und dort anzuhalten oder langsam weiterzufahren ohne Fahrwege zu blockieren. Im städtischen Verkehr kann es aber auch sinnvoll sein, nach links auf eine Abbiegespur auszuweichen, oder zu beschleunigen, um beispielsweise zügig eine Kreuzung zu räumen. Auf einspurigen Straßen sollte bei einem nahenden Einsatzfahrzeug das Tempo gedrosselt, nach rechts an den Fahrbahnrand ausgewichen und wenn nötig angehalten werden. Hat das Einsatzfahrzeug nicht genug Platz zum Überholen, muss bis zu einer geeigneten Ausweichstelle zügig weitergefahren werden.
Auf der Autobahn gilt: Rettungsgasse bilden! Dazu müssen Verkehrsteilnehmende, die auf der linken Spur unterwegs sind, unabhängig von der Anzahl der Spuren, nach links ausweichen und alle anderen nach rechts. Wichtig: Im Stau ist grundsätzlich eine Rettungsgasse freizuhalten – und zwar bereits vorbeugend bei den ersten Stockungen im Verkehrsfluss. ACE-Tipp: Mit eingeschaltetem Blaulicht ohne Martinshorn muss keine Vorfahrt gewährt werden. Das Blaulicht soll dann in der Regel lediglich auf eine Gefahr aufmerksam machen – etwa bei Demonstrationen, Unfall- oder Gefahrenstellen.
Regelüberschreitungen nur im Notfall
Wer im größten Notfall kurzzeitig etwas mehr Gas geben oder gar eine rote Ampel passieren muss, um einen Einsatzwagen durchzulassen, hat in der Regel keine Konsequenzen zu befürchten.Allerdings werden Regelüberschreitungen nur gebilligt, wenn keine andere Möglichkeit besteht, den Fahrtweg freizumachen. Außerdem dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmenden dadurch gefährdet werden. ACE-Tipp: Wird man unmittelbar vor einem Einsatzwagen geblitzt, bleibt der Verstoß in der Regel ungeahndet. Selbst wenn das Einsatzfahrzeug zeitlich versetzt die Kreuzung passiert, wird es im Regelfall ebenfalls „geblitzt“, wenn die Ampel noch Rot zeigt. So kann die Behörde Einwände gegen ein Bußgeld nachvollziehen. Trotzdem empfiehlt es sich, die Art des Einsatzfahrzeugs, dessen Organisation – beispielsweise Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter o. Ä. – und bestenfalls das Nummernschild zu notieren, um im Falle eines Bußgeldbescheids einen Einspruch schlüssig begründen zu können, falls die Behörde den Vortrag nicht nachvollziehen kann.
Einsatzfahrt blockieren kann teuer werden
Auch wenn es keine Absicht ist: Wer Einsatzfahrzeuge blockiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im schlimmsten Fall sogar Leben kosten kann. Deshalb wird streng geahndet: Wer trotz Blaulicht und Martinshorn nicht den Weg freimacht, muss mit einem Bußgeld von mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Blockiert das eigene geparkte Fahrzeug den Weg eines Rettungsfahrzeugs, sind es 100 Euro und ein Punkt.
Wird trotz stockendem Verkehr außerorts oder auf Autobahnen keine Rettungsgasse gebildet, wird mit 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg geahndet – auch wenn kein Rettungsfahrzeug dadurch behindert wird. Bei einem aus dem Fehlverhalten resultierenden Sachschaden oder einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender fällt die Sanktion entsprechend strenger aus.
Weitere Informationen:
>>Ratgeber zum Thema Rettungsgasse
>> Blaulichtunfall: Die Folgen für Betroffene und die Rechte von Einsatzwagen
>> Verkehrskontrolle: Richtig verhalten im Umgang mit der Polizei
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