Berlin (ACE) – Die Autobahnen und Fernstraßen in Deutschland und den angrenzenden Ländern sind voll – die Ferienzeit lockt seit Wochen Reisende ins Auto und auf die Straßen. Auch wenn gerade im Urlaub der bloße Gedanke daran schwerfällt: Eine Autopanne oder ein -unfall können vorkommen – auch fern der Heimat. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Auto Club, gibt Tipps für den Ernstfall: Wie sich Autoreisende vor der Abfahrt ins Ausland wappnen können und was genau bei einem Unfall außerhalb Deutschlands zu tun ist.
Vor der Fahrt: Versicherungen und Rechtsschutz prüfen
Um entspannt und ohne Kostenrisiko mit dem Auto ins Ausland zu fahren, empfiehlt der ACE neben einem Kfz-Schutzbrief für europaweite Unfall- und Pannenhilfe eine Vollkasko- und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung: Die Vollkasko-Police übernimmt die entstehenden Kosten auch bei einem selbst verschuldeten Unfall mit Totalschaden oder nach einem Diebstahl. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung bewahrt vor den bei einem Auslandsunfall erheblich höheren Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, die auch im Erfolgsfall nicht immer erstattet werden.
Unterwegs beachten: Verkehrsregeln gelten nicht EU-weit
Unfällen vorzubeugen heißt, Verkehrsregeln kennen. Ist eine Reise ins Ausland geplant, sollten vor Reiseantritt unbedingt Informationen über die Verkehrsregeln auf der Route eingeholt werden – auch dann, wenn es nicht der erste Trip in das jeweilige Land ist. In Spanien beispielsweise gelten erst seit kurzem neue Regelungen beim Tempolimit. So ist innerorts auf Straßen mit nur einer Fahrspur eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h zu beachten. Bei zwei Fahrspuren – jeweils einer für jede Fahrtrichtung – sind maximal 30 km/h erlaubt. Neben unterschiedlichen Tempolimits gelten nicht selten Sonderregelungen, die Autoreisende kennen sollten – in Frankreich etwa gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzungen für Fahranfänger. Auch gibt es mitunter abweichende Regelungen zum Mitführen und Anlegen von Warnwesten: Beispielsweise in Italien besteht für Autofahrende, nicht aber für Motorradfahrerinnen und -fahrer, beim Verlassen des Fahrzeugs im Pannenfall außerorts eine Tragepflicht. In Frankreich ist das Mitführen einer Warnweste gesetzlich vorgeschrieben und die Tragepflicht besteht auch für Motorradfahrende – sonst droht ein Bußgeld.
Besser im Gepäck: Versicherungskarte und europäischer Unfallbericht
Bei Autofahrten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, in die Türkei und die Ukraine ist die internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK), auch als „Grüne Karte“ bekannt, verpflichtend mitzuführen. In anderen Ländern ist sie zwar nicht zwingend erforderlich, doch kann sie bei einem Auslandsunfall grundsätzlich bei der Schadensabwicklung helfen. Seit Neuestem ist die einst grüne Versicherungskarte übrigens weiß, doch hat sie ihren Zweck beibehalten: Sie beinhaltet alle relevanten Daten zu Auto und Versicherung und dient im Ausland als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Karte kann kostenlos bei der Kfz-Versicherung angefordert werden.
Der europäische Unfallbericht ist ein europaweit einheitliches Formular, das dazu dient, den Ablauf eines Unfalls festzuhalten. Mit einem Vordruck im Gepäck – besser noch zwei: einen auf Deutsch und einen in der Sprache des Urlaubslandes – können Sprachbarrieren gemeistert werden. Unfallbeteiligte füllen ihn in der jeweiligen Muttersprache aus.
Nach einem Unfall: Erste Schritte
Ob unterwegs in Österreich, Frankreich oder Italien – bei einer Autopanne oder einem -unfall innerhalb Europas ist zunächst immer das Gleiche zu tun: 1. Warnblinker anschalten, 2. Rettungsweste anlegen, 3. Unfall- oder Pannenstelle absichern, 4. eventuell Verletzten helfen, 5. sich selbst in Sicherheit bringen und 6. den Notruf wählen. Den lokalen Rettungsdienst können Betroffene in jedem europäischen Land über die 112 alarmieren. Der ACE empfiehlt, bei einem Unfall außerhalb Deutschlands stets die Polizei zu verständigen, um – gerade bei mehreren Unfallbeteiligten – Missverständnissen vorzubeugen. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, rückt die Polizei nicht aus, um Bagatellunfälle aufzunehmen. In anderen Ländern, vor allem in Osteuropa, muss sie hingegen bei jedem Sachschaden gerufen werden, da die dortigen Versicherungsgesellschaften nur das von der Polizei erstellte Unfallprotokoll anerkennen. Wer die Polizei vorsichtshalber informiert, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite. ACE-Tipp: Das Unfallprotokoll nebst Aktenzeichen des Unfalls und der Adresse der Polizeistation für mögliche Rückfragen notieren.
Schadensregulierung: Versicherung kontaktieren, Daten sammeln, Beweise sichern
Trägt man selbst die Schuld an dem Unfall, gilt es schnellstmöglich die eigene Versicherung zu kontaktieren. Liegt die Schuld bei einem anderen Unfallbeteiligten, ist das Gespräch mit der eigenen Versicherung nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein, um die Schuldfrage klarzustellen. Erforderlich ist bei einem fremdverschuldeten Unfall in jedem Fall der Kontakt zur gegnerischen Versicherung. Im EU-Ausland oder in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz hilft dabei der Zentralruf der Autoversicherer weiter: Dieser gibt Auskunft über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachenden bzw. den deutschen Repräsentanten von dessen Versicherung – online oder telefonisch unter 0800 250 260 0. Benötigt werden dafür nur das gegnerische Kennzeichen, der Schadentag und das Unfallland. Alternativ kann auch anwaltliche Hilfe gesucht werden – beispielsweise bei einem ACE-Vertrauensanwalt. „Zu beachten ist, dass Schadenersatzansprüche bei einem Unfall im Ausland andere sind als innerhalb Deutschlands: Das Recht des jeweiligen Unfallortes findet bei Entschädigungen nach Verkehrsunfällen Anwendung“, betont ACE-Vertrauensanwalt Matthias Siegert-Paar. ACE-Hinweis: Wer mit dem Mietwagen unterwegs ist, benachrichtigt immer zunächst die Mietwagenfirma und bespricht das weitere Vorgehen.
Typen und Kennzeichen der Fahrzeuge aller Unfallbeteiligten, Namen und Adressen sowie deren Versicherung sind für die Schadensregulierung relevant und deshalb unbedingt aufzuschreiben. In Italien und Frankreich sind die benötigten Angaben zu Haftpflichtversicherung übrigens auf einer Plakette an der Windschutzscheibe einsehbar.
Bei Fremdverschulden gilt zudem in jedem Fall: Beweise zur Rekonstruktion des Unfallhergangs sichern. Das heißt: Zeugenanschriften festhalten und Fotos machen – vom Unfallendstand der Fahrzeuge, der Örtlichkeit des Unfalls, den Schäden an den Fahrzeugen, der genauen Lage weggeschleuderter Fahrzeugteile sowie von Glassplittern und Bremsspuren.
Der ACE warnt davor, fremdsprachige oder unverständliche Dokumente zu unterzeichnen. Auch von mündlichen Äußerungen zum Unfallgeschehen ist abzusehen. Zahlungen sollten nur dann direkt, gegen Empfangsquittung, geleistet werden, wenn die Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder eine Festnahme drohen. Rat und Hilfe in Notsituationen bieten die Auslandsvertretungen, wie deutsche Botschaften, Generalkonsulate und Honorarkonsuln. Kontaktdaten sollten Auslandsreisende für den Ernstfall zur Hand haben.
Bei Verletzungen ist immer ein Arztbesuch vor Ort empfehlenswert. Ein entsprechendes Attest hilft bei Schadenforderungen. Um sicherzustellen, dass das Attest mit Nennung der aus dem Unfall entstandenen Verletzung bestenfalls auch auf Englisch ausgestellt werden kann, empfiehlt es sich, ein größeres Krankenhaus aufzusuchen. Achtung: Wer erst zu einem späteren Zeitpunkt in Deutschland zu einem Arzt geht, riskiert, dass die ausländische Versicherung das Attest nicht anerkennt.
>> Weitere Informationen rund um Panne und Unfall: www.ace.de/ratgeber/panne-und-unfall
>> Informationen zu Unfall- und Pannenhilfe des ACE: ace.de/autoclub/pannenhilfe/
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